Banken und andere Geld-Institute. 2135 den Nennwerten von M. 2000 u. 1000 aus den Serien VIII bis einschliesslich XIX, u. Serie XX bis einschliessl. 41 sowie die 4 % Kommunal-Oblig. in den Nennwerten M. 2000 u. 1000 aus den Serien I u. II sind zur Rückzahlung am 15./12 1923 gekündigt. Die ge- kündigten Pfandbriefe gelangten vom Sept. 1923 bis 31./1. 1924 zum Kurse von 500 %, die gekünd. Kommunal-Oblig. zum Kurse von 200 % zur Einlösung. Gleichzeitig wurde der Umtausch der gekünd. Pfandbriefe u. Kommunal-Oblig. in 4 % verlosbaren Pfandbriefe bzw Kommunal-Oblig. der Bayer. Vereinsbank kostenlos angeboten jedoch unter der Beding.- dass Stücke im Nennwert von M. 5000 aufwärts erworben wurden, wobei Spitzenbeträge zu dauernder Kapitalsanlage u. zwar Pfandbriefe zum Vorzugskurs von 500 %, Kommunal- Oblig. zum Vorzugspreis von 200 % berechnet wurden. Die Liquidation der alten Papiermark-Hyp. u. Kommunal-Darlehen u. Papiermark- Bodenkredit- u. Kommunal-Oblig. erfolgt nach den Bestimmungen des Aufwert.-Gesetzes. Im Jahre 1925 wurde das wertbeständige Bodenkredit- u. Pfandbriefgeschäft aufgenommen, u. es gelangte auf Grund von Feingold-Hyp. 8 % Bodenkredit-Oblig. zur Ausgabe. Am 31./12. 1926 war der Bestand an Gold-Hyp.-Darlehen GM. 16 293 265, davon zur Pfandbrief- Deckung bestimmt GM. 15 390 265, der Umlauf an Bodenkredit-Oblig. (Gold-Hyp.-Pfandbr.) GM. 15 224 200. 8 % mündelsichere Bodenkredit-Gold-Oblig. (Gold-Hyp.-Pfandbriefe vom 27./3. 1925 Serie 1–5). GM. 5 000 000 = 1 792 115 g Feingold in Stücken zu GM. 2000, 1000, 500, 200, 100 = 716.845 g, 358.422 g, 179.211 g, 71.684, 35.842 9 Feingold. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg.: Die Rückzahl. ist vor dem 1./4. 1930 ausgeschlossen; die Oblig. werden im Wege der Verlos. oder der Kündig. zum Nennwert oder durch freihänd. Ankauf vom 1./4. 1925 ab innerhalb längstens 60 Jahren aus dem Verkehr gezogen. Sicherheit: Die Gold-Oblig. sind nach den Vorschriften des Hyp.-Bankgesetzes gedeckt durch Feingoldhyp. an inländ. Grundstücken. Der Geldwert von Kapital u. Zs. wird nach dem jeweiligen amtl. festgestellten Londoner Goldpreis be- rechnet u. in der gesetzl. Währ. bezahlt. Die Umrechn. erfolgt nach dem Mittelkurs der Berliner Börse für Auszahl. London auf Grund der letzten amtl. Notier. vor dem Fällig- keitstage. Die Pfandbriefe wurden am 12./6. 1925 an der Münchener Börse zu 84.50 % ein- geführt. Kurs in München Ende 1925–1926: 84, 100.50 %. 8 % mündelsichere Bodenkredit-Gold-Oblig. (Gold-Hyp.-Pfandbriefe v. 9./7. 1925, Serie 6–10). GM. 5 000 000 = 1 792 115 g Feingold in Stücken wie bei Serie 1–5. Zs: 1./1. u. 1./7. Tilg.: Die Rückzahl. ist vor dem 1./7. 1930 ausgeschlossen; sie werden im Wege der Verlos. oder Kündig. zum Nennwert oder durch freihänd. Ankauf vom 1./7. 1925 ab innerhalb längstens 60 Jahren aus dem Verkehr gezogen; im übrigen wie bei Serie 1 bis 5. Kurs in München mit Serie 1–5 zus. notiert. 8 % mündelsichere Bodenkredit-Oblig. (Gold-Hyp.-Pfandbriefe v. 9./6. 1926 Serie 11 bis 15). GM. 5 000 000 = 1 792 115 g Feingold in Stücken zu GM. 5000, 2000, 1000, 500, 200, 100 = 1792.115 g, 716.845 g, 358.422 g, 179.211 g, 71.684 g, 35.842 g Feingold. Zs.: 1./1. u. 1./7. Tilg.: Die Rückzahl. ist vor dem 1./7. 1930 ausgeschlossen; sie werden im Wege der Verlos. oder der Kündig. zum Nennwert oder durch freihänd. Ankauf v. 1./5. 1926 ab innerhalb längstens 60 Jahren aus dem Verkehr gezogen; im übrigen wie bei Serie 1–5. Kurs in München mit Serie 1–5 zus. notiert. 8 % mündelsichere Bodenkredit-Oblig. (Gold-Hyp.-Pfandbriefe v. 9./6. 1926 Serie 16 bis 20). GM. 5 000 000 = 1 792 115 g Feingold in Stücken wie bei Serie 11–15. Zs.: 1./4. u. 1./10. Tilg.: Die Rückzahl. ist vor dem 1./10. 1930 ausgeschlossen; sie werden im Wege der Verlos. oder der Kündig. zum Nennwert oder durch freihänd. Ankauf vom 1./5. 1926 ab innerhalb längstens 60 Jahren aus dem Verkehr gezogen; im übrigen wie bei Serie 1–5. Kurs in München mit Serie 1–5 zus. notiert. 4½ % Liquid.-Goldpfandbriefe von 1927 in Stücken zu GM. 5000, 2000, 1000, 500, 200, 100, 50 u. Zertifikaten zu GM. 10. Den Stücken u. Zertifikaten sind Anteilscheine bei- gegeben, die zur Teilnahme an den künftigen Ausschüttungen aus der Teilungsmasse be- rechtigen; die Anteilscheine können abgetrennt für sich verwertet werden. Zs.: 1./1. u. 1./7. Den Zertifikaten werden keine Zinsscheine beigegeben; die Vergütung der 4½ % Zinsen v. 1./7. 1927 ab erfolgt vielmehr unter Hinzurechnung von 6 % Zinseszins jeweils vom Tage der Fälligkeit an bei Einlös. der Zertifikate. Der Besitzer von Zertifikaten im Gesamt- goldmarkbetrage von GM. 50 ist berechtigt, jederzeit den Umtausch in einen Goldpfand- brief im Nennwerte von GM. 50 zu verlangen. Die 4½ % Liquid.-Goldpfandbriefe wurden als Teilausschüttung aus der Teilungsmasse in Höhe von 10 % des Goldmarkwertes der auf Mark alter Währung lautenden Pfandbriefe gewährt. Soweit die erste 10 %ige Teilaus- schüttung einen Betrag von weniger als GM. 10 ergibt, werden die sämtlichen Ansprüche durch Zahlung von 10 % des Goldmarkbetrags in bar endgültig abgelöst. Die Besitzer der alten Pfandbriefe wurden im Januar 1927 aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden u. ihre Pfandbriefe zum Umtausch in die 4½ % Liqu.-Goldpfandbriefe bzw. zur Abgeltung in bar bei der Bank einzureichen. Die Bank ist befugt, hinsichtlich derjenigen Pfandbriefe, die nicht innerhalb 3 Monaten nach der dritten Veröffentlichung der Aufforderung (15./3. 1927) eingereicht worden sind, die darauf entfallenden Liqu.-Goldpfandbriefe bei einer öffentlichen Hinterlegungsstelle zu hinterlegen, wenn nicht bis zum Ablauf der Frist der Antrag auf Einleitung eines Aufgebotsverfahrens oder auf Zahlungsschein nachgewiesen ist. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im 1. Halbjahr. Stimmrecht: Je RM. 20 A.-K. = 1 St.