Bergwerke, Hütten, Salinen, Erdöl-Industrie, Schachtbau. 2365 Ö Niederlausitzer Wasserwerk G. m. b. H., Senftenberg, Niederlausitzer Überlandzentrale G. m. b. H., Ostdeutsche Braunkohlen A.-G., Berlin. Verbände: Die Ges. gehört dem Ostelbischen Braunkohlensyndikat G. m. b. H. in Berlin an: ferner dem Deutschen Braunkohlen-Industrieverein, Halle a. S.; dem Niederlausitzer Bergbau- Verein, E. V., Senftenberg; der Vereinigung der Ziegeleibesitzer der N.-L.-Grube Ilse, N.-L. u. dem Verband der Tonindustriellen der Lausitz, Sorau. Kapital: RM. 50 000 000 in 200 000 St.-Akt. zu RM. 200 u. 100 000 Nam.-Vorz.-Akt. zu M. 100. Urspr. M. 2 300 000. Der Rückzahl.-Termin der Vorz.-Akt. ist, vom Tage der Ausgabe ge- rechnet, auf 50 Jahre ausgedehnt. (G.-V. 21./4. 1925), können aber jederzeit mit dreimonat. Frist zur Rückzahl. gekündigt werden. Nach mehrf. Erhöh. betrug das A.-K. Ende 1919 M. 22.5 Mill. Die G.-V. v. 18./2. 1920 beschloss weitere Erhöh. um M. 22 500 000 in 15 000 St.-Akt. à M. 1000 u. 15 000 Vorz.-Aktien à M. 500. Weiter erhöht lt. G.-V. v. 26./4. 1921 um M. 30 000 000 in 20 000 St.-Akt. à M. 1000 u. 20 000 Vorz.-Akt. à M. 500. Die Vorz.-Akt. werden im Falle der Auflös. der Ges. vorweg befriedigt. – Lt. G.-V. v. 18./10. 1921 erhöht um M. 50 000 000 St.-Akt. zu M. 1000 u. M. 25 000 000 Vorz.-Akt. zu M. 500. – Die G.-V. v. 27./4. 1922 beschloss Erhöh. um M. 40 000 000 St.-Akt. Die G.-V. vom 1./3. 1923 beschl. weitere Erhöh. um M. 60 000 000 in 60 000 St.-Akt. (Schutzakt.) zu M. 1000 mit Div.-Ber. ab 1./1. 1923 auf das jeweils eingez. Kap. (zunächst 25 %), begeb. an ein Konsort. (Mittel- deutsche Creditbank); sie erhalten, solange sie nicht vollgezahlt sind, die Hälfte der auf die vollgez. St.-Akt. entfall. Div., solange diese höher ist als der jeweilige Reichsbank- diskont, mindest. aber 6 %. Die Div. der Vorz.-Akt. wurde alsdann derart erhöht, dass ausser den bisher. 6 % event. noch eine Zusatz-Div. in Frage kommt (s. unter Gewinn- Verteilung). Das Konsort. für obige M 60 000 000 St.-Akt. verpflichtete sich, letztere der Ges. jederzeit zum Erwerbspreis zur Verfüg. zu stellen. Zum Schutze gegen Überfremd. wurde lt. G.-V. v. 2./8. 1923 eine weitere Erhöh. um M. 100 Mill. vorgenommen. Die Kap.-Umstell. erfolgte lt. G.-V. v. 22./1. 1925 unter Einzieh. der lt. G.-V. v. 2./8. 1923 geschaffenen M. 100 Mill. St.-Akt. von nunmehr M. 250 Mill. unter Einbegriff obiger M. 60 Mill. Schutz-St.-Akt. auf RM. 50 Mill. in der Weise, dass der bisher. Nennwert der St.-Akt. von M. 1000 auf RM. 200 u. der der Vorz.-Akt. von M. 500 auf RM. 100 umgewertet wurde. Den Satzungen wurde folg. Passus beigefügt: Für die M. 60 Mill. (jetzt RM. 12 Mill. eingez. mit RM. 2935) Schutz- bzw. Vorrats-St.-Akt., deren Inhaber durch Vereinbarung mit der Ges. in der Veräusser. u. sonst. Verfüg. über die Aktien gebunden sind, ruht bis zu dem Zeitpunkt, in dem gemäss den mit der Ges. besteh. Vereinbarungen über die Aktien ― verfügt wird, das Recht auf Beteilig. am Geschäftsgewinn, soweit dieser 6 % des Goldmark- wertes der bisher auf diese Aktien geleisteten Einlagen übersteigt sowie der Anspruch auf Ausübung eines Bezugsrechtes. Anfang 1927 wurde zwischen der Ges. u. den Herren Ignatz u. Karl Petschek ein Abkommen getroffen, das zunächst bis 31./3. 1932 gilt u. sich automatisch verlängert, falls es nicht ein Jahr vor diesem Termin gekündigt wird. Für die Dauer des Abkommens wird der Aktienbesitz der Gruppe Petschek (mehr als RM. 7 000 000) bei der Mitteldeutschen Creditbank hinterlegt. Petschek verpflichtet sich, mit seinem jeweiligen Aktienbesitz für die Aufrechterhaltung der Schutz- u. Vorz.-Aktien der Ilse sowie für die Wiederwahl der gegenwärtigen Aufsichtsratsmitglieder zu stimmen. Über Neuwahlen soll eine Rücksprache mit ihm stattfinden, womit ihm jedoch kein unbedingtes Vetorecht eingeräumt wird. Die Verpflichtung zur Wiederwahl der gegenwärtigen Aufsichtsratsmitglieder erlischt auch durch Ablauf des Abkommens nicht. Herrn Petschek, der keine Vorz.-Akt. der Ilse Bergbau besitzt, wird der Eintritt in das von der Verwaltung zum Erwerb von Vorz.-Akt. gebildete Konsortium mit einer Beteiligungsquote von 40 % angeboten. Über die Bildung eines Kon- sortiums zum gemeinsamen Erwerb von St.-Aktien bleibt Verständigung vorbehalten. Genussscheine: RM. 40 000 000 (davon bisher nicht begeb. RM. 6 600 000). Urspr. M. 200 000 000. Lt. G.-V. v. 2./8. 1923 wurden 200 000 Genussscheine zu M. 1000 mit Div.-Ber. ab 1./1. 1923 ausgegeben. Von diesen Genussscheinen wurden M. 130 Mill. den Inhabern der St.-Akt. Nr. 1–130 000 u. M. 25 Mill. den Inhabern der Vorz.-Akt. Nr. 1–100 000 zu 100 % plus Bezugsrecht- und Börsenumsatzsteuer im Verh. M. 1000 St.-Akt. oder M. 2000 Vorz.-Akt.: 1 Genussschein angeb. Die Genussschein-Inh. haben keine Aktionärrechte. Die Genussscheine sind an dem Reingew. wie die St.-Akt. beteiligt. Bei einer Auflös. der Ges. wird aus dem zur Verteil. kommenden Vermögen nach Befriedigung der Vorz.-Akt. in Höhe ihres Nennwertes zunächst den St.-Aktionären der Nennwert ihrer Aktien ausgezahlt. Alsdann erhalten aus dem verbleib. Betrage die Genussschein-Inh. den Nennwert ihrer Genuss- scheine, während der hiernach verbleibende Rest unter St.-Aktionäre u. Genussschein-Inh. verteilt wird. Bei Erhöh. des Grundkap. um St.-Akt. unter Einräum. von Bezugsrechten ist den Genussschein-Inh. das Recht einzuräumen, zu gleichen Beding. wie die St.-Aktionäre neue Genussscheine zu beziehen. Bei Verminder. des Grundkap. durch Zus. leg. von St.-Akt. findet auch eine dieser Herabsetz. entsprechende Herabminder. des Nennwertes der Genuss- scheine statt. Die im Nennwert herabgesetzten Genussscheine erhalten alsdann denjenigen Teil der auf eine St.-Akt. entfall. Gewinnanteile. Der Vorst. der Ges. ist jederzeit berechtigt, die Genussscheine sämtl. oder zum Teil mit dreimonat. Kündigungsfrist zum Schlusse eines Kalenderj. einzuziehen. Die Einzieh. erfolgt entweder nach dem durchschnittl. Kurswert der St.-Akt. in dem der Kündig. vorausgegangenen Kalendervierteljahr nach der Berliner Börsennotiz, oder nach dem amtlichen Berliner Kurse für St.-Akt. am letzten Tage vor der