Metall, Maschinen- und Armaturen-Fabriken, Eisengiessereien etc. 2611 Beteiligungen: Die R. Wolf A.-G. ist durch Besitz von Akt. bezw. Anteilen beteiligt bei der Maschinenfabrik Buckau A.-G. in Magdeburg, der Obstbau-Ges. m. b. H., Magdeburg, sowie bei verschiedenen gemeinnützigen Baugesellschaften und Baugenossenschaften. Mitte 1924 wurde ein Interessengemeinschaftsvertrag mit der Firma Heinrich Lanz, Mannheim abgeschlosssen, der es ermöglicht, den jahrzehntelangen lebhaften Konkurrenz- kampf beizulegen und durch Verbilligung und Typisierung der Produktion Ersparnisse in der Verkaufsorganisation zu erzielen. Die G.-V. v. 24./6. 1926 genehmigte die Aufteil. des Fabrikationsprogramms zwischen den beiden Ges., nach welchem sich die Magdeburger Werke auf den Bau von stationären u. fahrbaren Lokomobilen sowie stationären Motoren, Lanz dagegen sich auf den Bau von Dreschmasch. u. fahrbaren Motoren beschränken. An der Interessengemeinschaft, welche bis zum Jahre 2000 abgeschlossen ist, sind beide Ges. im Verh. von 1:1 beteiligt. Kapital: RM. 7 200 000 in 90 000 Aktien zu RM. 80. Die bis 1916 existierenden M. 6 000 000 5 % Vorz.-Aktien wurden lt. G.-V.-B. v. 30./7. 1917 in St.-Aktien umgewandelt. Die a. o. G.-V. v. 22./2. 1918 beschloss Erhöh. des A.-K. um M. 1 750 000 zwecks Übernahme der Ascherslebener Maschinenbau-A.-G. in Aschersleben. Die G.-V. v. 1./8. 1919 beschloss Erhöhung des A.-K. um M. 4 750 000, angeboten den Aktionären zu 122.50 %. Weitere Erhöh. lt. G.-V. v. 2./10. 1920 um M. 31 500 000, davon M. 18 500 000 von der Deutschen Bank übern., den Aktion. (1: 1) zu 127½ % angeb. Die a o. G.-V. v. 9./2. 1921 genehmigte I. ein Angebot an die Aktion. der Maschinenfabrik Buckau A.-G. dahingehend, dass ihnen gegen Hergabe von je 3 Stück à M. 300 = nom. M. 900 2 Stück à M. 1000 = nom. M. 2000 R. Wolf-Akt. oder gegen 3 Stück à M. 1200 = nom. M. 3600 8 Stück à M. 1000 = nom. M. 8000 Akt. der R. Wolf A.-G. mit Div.-Ber. ab 1.4. 1920 gewährt werden sollen, falls mind. 51 % der Aktion. der Maschinenfabrik Buckau von dem Angebot Gebrauch machen. II. Erhöh. des A.-K. um M. 40 000 000, 1. durch Ausgabe von M. 20 000 000 St.-Akt. à M. 1000, 2. durch Ausgabe von M. 20 000 000 Vorz.-Akt. zu M. 1000. Lt. G.-V. vom 31./8. 1923 erhöht um M. 20 Mill. (auf M. 110 Mill.) in mit 25 % einzuzahlenden St.-Akt., von denen M. 12 Mill. der Maschinenfabrik Buckau, M. 8 Mill. der Maschinenfabrik Grevenbroich als Schutzaktien überlassen wurden. Die bestehendent M. 20 Mill. Vorz.-Akt. wurden in St.-Akt. umgewandelt. Lt. G.-V. v. 27./1. 1925 Umstell. des A.-K. (nach Einzieh. von M. 20 Mill. Schutz-Akt.) von verbleib. M. 90 Mill. auf RM. 7 200 000 (12½: 1) durch Abstemp. der Aktien von M. 1000 auf RM. 80. 93 Genussscheine: RM. 4 800 000 in 45 000 Stücken zu je RM. 80 u. 1500 Stücken zu je RM. 800. Urspr. M. 90 Mill. Genussscheine, ausgegeben lt. G.-V. v. 31./8. 1923; umgestellt lt. G.-V. v. 27./1. 1925 (nach Einzieh. von M. 30 000 000) von M. 60 000 000 auf RM. 4 800 000 (12½ 1) durch Abstempel. der Stücke von M. 1000 auf RM. 80 u. der Stücke von M. 10 000 auf RM. 800. Die Genussscheine gewähren ihren Inhabern vom 1./4. 1923 ab die gleichen Rechte am Reingewinn der Ges., wie sie der Inhaber einer Aktie vom gleichen Nennwert besitzt. Wird das Grundkap. der Ges. durch Neuausgabe von Aktien in der Weise erhöht, dass die bisher. Aktionäre auf Grund ihres gesetzlichen oder eines ihnen durch G.-V.-B. eingeräumten Anspruchs junge Aktien beziehen können, so haben auch die Inhaber der Genussscheine das Recht, im gleichen Verhältnis u. zu den gleichen Bedingungen, zu denen die Aktionäre die Aktien beziehen können, neue Genussscheine zu beziehen. Wird das Grundkap. der Ges. durch Zus. legung von Aktien herabgesetzt, so findet ohne weiteres eine dieser Herabsetz. entsprechende Herabminder. des Nennwertes der Genussscheine statt. Im Falle der Auflös. der Ges. fällt der Liqu.-Erlös den Aktionären u. Genussscheininhabern anteilig zu. Die Genussscheininhaber haben keine Aktionärrechte, insbes. kein Stimmrecht. Die Ges. ist berechtigt, die Genussscheine sämtlich oder teilweise einzuziehen u. an Stelle der Rückzahl. Aktien ihrer Ges. über den gleichen Nennwert zu gewähren. – Kurs in Berlin Ende 1924–1926: 4.90, 23.50, 48 %. Hypoth.-Anleihe: M. 6 000 000 in 5 % Obl. von 1914. Stücke zu M. 500, 1000 u. 2000 aufgewertet auf RM. 75, 150 u. 300; rückzahlbar durch Auslos. bis 1938 zu 102 %; zum 1./5. 1923 gekündigt. Zs.: Die am 2./1. 1926 fällig. 2 % Zs. für 1925 auf das aufgewertete Kapital wurden gegen Abstempel. des Erneuer.-Scheins gezahlt. Zahlst. wie Div. Kurs in Magdeburg Ende 1925–1926: 7, 78 %. 7 7 Hypoth.-Anleihe: M. 1 000 000 in 4½ % Oblig. der vorm. Ascherslebener Maschinenbau- Akt.-Ges. Stücke zu M. 1000 aufgewertet auf RM. 150; rückzahlb. zu 103 %, Tilg. ab 1./4. 1908–1945 durch Auslos. im Okt. auf 1./4. Zum 1./5. 1923 gekündigt. Zs.: Die am 2./1. 1926 fällig. 2 % Zs. für 1925 auf das aufgewertete Kapital wurden gegen Abstempel. des Erneuer.- Scheins gezahlt. Zahlst.: Ges.-Kasse; Berlin: Deutsche Bank, Darmstädter u. Nationalbank, Disconto-Ges., Dresdner Bank, S. Bleichröder. Für anerkannten Altbesitz der beiden Anl. wurden RM. 182 250 Genussscheine gewährt. Hypoth.-Anleihe: M. 5 000 000, davon in Umlauf Ende 1925: M. 3 680 500 in 4½ % Teil- schuldverschr. lt. G.-V. vom 1./8. 1919. Stücke zu M. 500, 1000 u. 2000 aufgewertet auf RM. 7.80, 15.60 u. 31.20. Rückzahlbar ab 1924 in 20 J. zu 103 %. Den Inh. der Teilschuld- verschr. dieser Anleihe von 1919 war ein Umtauschangebot in Genussscheine gemacht worden, nom. M. 453 500 sind eingereicht worden. Sämtl. noch in Umlauf befindl. Stücke sind im Mai 1926 zur Rückzahl. zum 1./9. 1926 gekündigt. Der Ablös.-Betrag ist RM. 12.77 für je nom. M. 1000; gleichzeitig wird das Genussrecht für Altbesitz mit RM. 6.76 für je 164*