Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. 2703 Centrale die sehr bedeutende Stromversorg. der westl. u. südl. Berliner Vorortbahnen soweit die Linien dieser Unternehm. nicht auf Berliner Gebiet liegen, sie versorgt auch die Vorortbahn Potsdamer Bahnhof Gross-Lichterfelde-Ost (Staatsbahn) mit elektr. Strom u. die Schöneberger u. Wilmersdorfer Untergrundbahn. 1915–1926 wurden insgesamt abgegeben: 31 901 268, 32 403 713, 31 895 080, 32 255 090, 32 452 401, 34 293 669, 35 419 331, 38 124 853, 35 840 573, 40 214 453, 52 591 693, 59 651 801 Kilowattst. – Die Ges. erwarb 1924 sämtl. Aktien der Berliner Lagerplatz A.-G., um in den Besitz des Grundst. Berlin-Wilmersdorf, Prinzregentenstr. 29–31 zu gelangen. Konzession: Mit den Stadtgemeinden B.-Schöneberg, B.-Wilmersdorf u. der Landgemeinde B.-Schmargendorf hat die Ges. bis 31./12. 1950 laufende Verträge abgeschlossen, denen zufolge sie das Recht hat, die Strassen dieser Gemeinden zur Anlage elektr. Leitungen zu be- nutzen, wogegen ihr die Verpflichtung obliegt, innerhalb der Gemeindegebiete unter bestimmten Voraussetzungen und auf Grundlage der getroffenen Preisvereinbarungen auf Verlangen elektr. Leitungen zu legen und elektr. Strom abzugeben, die öffentliche Beleuchtung der Gemeindestrassen zu übernehmen, die städtischen bezw. Gemeindegebäude mit elektr. Beleuchtung zu versehen, und innerhalb der Gemeindegebiete auch zu anderen als Beleuchtungszwecken Elektrizität abzugeben. Die Ges. ist nach diesen Verträgen ver- pflichtet, zur Erneuerung ihrer in den beiden Gemeinden gelegenen Anlagen Ern.-F. zu bilden, in welche jährlich 2 % der aus Abgabe von Elektrizität in der betreffenden Gemeinde erzielten Bruttoeinnahmen einzulegen sind, bis die Ern.-F. 20 % des in der betreffenden Gemeinde verwandten Anlagekapitals erreicht haben. Die Ges. hat an die Stadt Schöneberg eine Abgabe in Höhe v. 10 %, an die Stadt Wilmersdorf u. an d. Gemeinde Schmargendorf eine solche v. 5 % der durch Lieferung v. Elektrizität innerhalb der betreffenden Gemeinde erzielten jährlichen Bruttoeinnahmen –— ausschliesslich der Ein- nahmen aus Stromlieferung für öffentliche Beleuchtung und an die Westliche und Süd- liche Berliner Vorortbahn (s. u.) – abzuführen; an die Stadt Schöneberg sind ferner 5 % derjenigen Bruttoeinnahme abzuführen, welche die Ges. für Elektrizität aus anderen Ge- meinden bezieht. Ausserdem an Wilmersdorf 5 % von den Kosten der in der Zentralstation Wilmersdorf erzeugten Kwst. Die Gemeinden haben ausserdem Anspruch auf einen jährl. Anteil am Reingewinn, der sich auf 40 % vom Reingewinn des über 5 % des Anlagekapitals bis M. 6 000 000 und auf 40 % vom Reingewinn über 4 % des diesen Betrag übersteigenden Anlagekapitals bemisst; bei der Berechnung des Reingewinnes darf die gesetzlich geforderte Einlage in den R.-F., sowie an Tant. für A.-R. und Vorstand und Grat. für Beamte ein Betrag von 15 % des Nettogewinnes in Abzug gebracht werden; weitere Abzüge, insbe- sondere für Spez.-R.-F. und zur Schuldentilgung, sind nicht statthaft. Die Gemeinden sind berechtigt, zum 31./12. 1950 das Elektrizitätswerk mit allen dazu- gehörigen Anlagen zum Eigentum und zur Verwaltung zu übernehmen, u. zwar zum Buchwerte oder zum Taxwerte. Erfolgt die Anzeige oder die Mitteilung, dass das Vertrags- verhältnis endigen soll, nicht mindestens ein Jahr vor dem Ablauf des Vertrages, so ver- längert sich derselbe stillschweigend um weitere 3 Jahre. Findet die Übergabe der An- lagen nach dem 31./12. 1950 statt, so ermässigt sich der von der Gemeinde zu zahlende Preis, mit Ausnahme der Grundstücke und Gebäude, um je 10 %, für jeden dreijährigen Zeitraum nach dem 31./12. 1950. Kapital: RM. 40 000 000 in 40 000 Akt. zu RM. 1000. Urspr. M. 2 Mill., erhöht 1902 um M. 2 Mill., 1903 um M. 1 Mill. Nochmals erhöht 1905 um M. 1 Mill. Weiter erhöht 1909 um M. 1.5 Mill. Nochmalige Erhöh. 1912 um M. 5 Mill. 1913 Erhöh. um M. 3 Mill. 1919 weitere Erhöh. um M. 3 Mill. Alsdann erhöht lt. G.-V. v. 15./11. 1921 um M. 21.5 Mill. Ferner erhöht lt. G.-V. v. 6./10. 1922 um M. 40 Mill. Erhöht lt. G.-V v. 16./5. 1923 um M. 120 Mill. in 1 Inh.-Akt. zu M. 67 563 000 u. 1 desgl. zu M. 52 437 000, zu 120 % begeben, div.-ber. ab 1./1. 1923. Die Kap.-Umstell. erfolgte lt. G.-V. v. 26./11. 1924 von M. 200 Mill. auf RM. 24 Mill. derart, dass gegen 25 der bisher. 80 000 Akt. zu M. 1000 drei neue Akt. über je RM. 1000 u. an Stelle der beiden Akt. zu M. 67 563 000 u. M. 52 437 000 noch 14 400 neue Akt. über je RM. 1000 zur Ausgabe gelangen. Lt. G.-V. v. 28./3. 1925 Erhöh. um RM. 6 Mill. in Akt. zu RM. 1000, zu 100 % begeben. Lt. G.-V. v. 20./6. 1927 Erhöhung um RM. 10 000 000 in 10 000 Akt. zu RM. 1000, div.-ber. ab 1./7. 1927. Die neuen Aktien übernahmen die Ges. für elektr. Unternehmungen u. die Stadt Berlin zum Kurse von 102 %. Die neuen Mittel dienen zum Ausbau u. zur Erweiterung der Kraftwerke der Ges. in Wilmersdorf u. zur Abdeckung von Krediten. Grossaktionäre: Die Mehrheit der Akt. (ca. 54 %) befindet sich im Besitz der Ges. für elektr. Unternehmungen, Berlin, den restl. Teil der Aktien besitzt die Stadt Berlin. Anleihen: I. M. 3 000 000 in 4 % Teilschuldverschreib. v. 1906, rückzahlbar zu 102 %, Stücke à M. 2000, 1000, 500, Zs. 1./4. u. 1./10. Verstärkte Tilg. oder Totalkündig. mit 3 monat. Frist zulässig. Verj. der Coup.: 4 J. (K.), der Stücke 30 J. (F.).“ II. M. 3 000 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. von 1906, rückzahlbar zu 102 %; Stücke zu M. 2000, 1000, 500. III. M. 4 000 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. v. 1912, rückzahlbar zu 102 %; Stücke zu M. 2000, 1000, 500. Coup.-Verj.: 4 J. (K.), der St. in 30 J. (F.). Die Stücke der 3 Anleihen wurden abgestemp. auf RM. 300, 150 u. 75 für je nom. M. 2000, 1000 u. 500. Den Altbesitzern wurden Genussrechtsurkunden über RM. 200 bzw. 100 bzw. 50 ausgehändigt. 3 % Zs. für 1926 u. 1927 wurden am 1./7. 1926 bzw. 1./7. 1927 auf Zinsschein