Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. 2767 Kapital: RM. 100 000 in 500 St.-Akt. zu RM. 100 u. 100 Vorz.-Akt. zu RM 500. Urspr. M. 20 Mill. in 1000 St.-Akt. zu M. 10 000, 200 Vorz.-Akt. zu M. 50 000, übern. von den Gründern zu pari. Lt. G.-V. v. 16./9. 1924 Umstell. auf RM. 100 000 in 500 St.-Akt. zu RM. 100 u. 100 Vorz.-Akt. zu RM. 500. 5 % Anleihe v. 1920: Die Anleihe ist gekündigt zum 31./10. 1926. Rückzahl. betrag plus Zs. für Altbesitz RM. 11.20 für je nom. M. 1000, Neubesitz RM. 9.05. Geschäftsjahr: 1./10.–30./9. Gen.-Vers.: Im 1. Geschäftshalbj. Bilanz am 30. Sept. 1926: Aktiva: Kassa 75, Waren 25 030, Mobil. u. Inv. 5965, Auto- mobil 2560, Grundst. u. Geb. 72 684, Aussenstände 25 865, Aufwert.-Hyp. 5505. – Passiva: A.-K. 100 000, R.-F. 298, Hyp. 15 985, Schulden 21 335, Delkr. 67. Sa. RM. 137 687. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Unk. 34 307, Interessen u. Zs. 3102, Vertr., Prov.-K. 1854, Grundst.-Ertrag u. Lasten 877, Abschreib. 2786, Hyp.-Aufwert. 5505. – Kredit: Waren, Bruttogewinn 42 928, Hyp.-Aufwert. 5505. Sa. RM. 48 434. Dividenden 1923/24–1925/26: 0, 0, 0 %. Direktion: Fabrik-Dir. Martin Hasse. Aufsichtsrat: Dr. phil. Oskar Hahn, J. C. Hilgers, Barmen; Rechtsanw. Karl Schaefer, Iserlohn. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Jenaer Elektricitätswerke Act.-Ges. Sitz in Jena. Gegründet: 25./6. 1902; eingetr. 3./7. 1902. Gründer s. Jahrg. 1904/1905. Sitz der Ges. bis 1916 in Berlin. Die Übernahme des Werkes seitens der A.-G. erfolgte nach dem Stande v. 1./1. 1902 für M. 1 800 000, wovon M. 1 200 000 angezahlt wurden, der Rest von M. 600 000 zu 4 % stehen blieb. Zweck: Erricht. u. Betrieb einer elektr. Zentrale zur Abgabe von Kraft u. Licht, sowie Bau und Betrieb von elektrischen Strassenbahnen in und um Jena, so nach Zwätzen, Lobeda; Länge 16.88 km. Die G.-V. v. 2./11. 1926 genehmigte den Fusionsvertrag mit der Thüringischen Elektricitätsversorgungs-Aktiengesellschaft, Jena, auf Grund dessen das ge- samte Vermögen der letzteren Akt.-Ges. unter Ausschluss der Liqu. mit Wirk. ab 1./1. 1926 auf die Jenaer Elektricitätswerke-Akt.-Ges. übertragen wurde. Die gleiche G.-V. beschloss zu diesem Zweck Erhöh. um RM. 1 200 000. Konzessionsvertrag mit der Stadt Jena: Konz.-Dauer 50 Jahre. Mit Ablauf des Jahres 1915 hatte die Stadt Jena erstmalig das Recht, den Konz.-Vertrag v. 14./1. 1899 zu kündigen u. das Unternehmen am 1./1. 1917 nach den hierfür festgesetzten Bedingungen zu erwerben. Die Stadt verzichtete auf die Ausübung dieses Übernahmerechtes, indem sie mit der Ges. am 30./12. 1915 für die noch 36 Jahre laufende Vertragszeit neue Vereinbarungen traf. Die früher vorgesehenen Bestimmungen über den vorzeitigen Erwerb des Unternehmens durch die Stadt und die Heimfallbestimmungen für einzelne Anlageteile bei Ablauf des Vertrages sind in Fortfall gekommen. Der bisher ausgewiesene Amort.-F. konnte daher auf- gelöst werden. Die Stadt Jena erhielt aus diesem Fonds M. 150 000 mit der Bestimmung, hierfür neue Aktien zu erwerben. Die Stadt vergrösserte ihren Aktienbesitz so, dass sie 26 % des A.-K. besass. An den weiteren Kap.-Erhöh. hat sie sich entsprechend beteiligt u. ihren Aktienbesitz so vergrössert, dass sie gegenwärtig 49 % des A.-K. besitzt. Am 30./12. 1930, also nach Ablauf von 15 Jahren, kann die Stadt Jena die übrigen Aktien zum vereinbarten Kurse erwerben. Ebenso hat sie ein Übernahmerecht zum Ende des Jahres 1940 u. 1951 zu festgelegten Bedingungen. Der Konzessionsvertrag mit der Stadt Jena hat gelegentlich der Fusion mit der Thüring. Elektriz.-Versorg.-A.-G. im Jahre 1926 einige Anderungen er- fahren. Das Vertragsrecht der Stadt Jena, die nicht schon in ihrem Besitz befindl. Aktien zum 31./12. 1930 zu den vereinbarten Bedingungen einziehen u. auf sich übertragen zu lassen, hat durch die Einbeziehung des ausserstädtischen Versorgungsgebietes in die Ges. wesentlich an Bedeutung gewonnen. Demgegenüber hat die Stadt auf dieses Recht für diejenigen Aktien verzichtet, die sich im Besitz von Kreisen, Städten u. Gemeinden des Versorgungsgebiets befinden, u. die Termine für die Einziehung der in privater Hand be- findlichen Aktien auf das Ende der Jahre 1945 bzw. 1951 bzw. 1956 bzw. 1961 u. dann jeweils 10 Jahre später verlegt. Ferner sind die bisher. Tarifbestimmungen des Konzessions- vertrages zugunsten der Stromabnehmer im städt. Versorgungsgebiet durch Herabsetz. der allgemeinen Tarife für Licht- u. Kraftstrom u. durch Einführung eines Grundgebühren- tarifes verbessert worden. 35 Statistik: Die nutzbare Stromabgabe betrug 1926: 5 364 757 Kwst., die Abgabe erfolgte an 23 419 Abnehmer mit 21 737 Kw. Anschlusswert. Ende 1926 waren 200 Gemeinden im Überlandversorgungsgebiet angeschlossen. Beförderungsziffer der Strassenbahn 1925–1926: 1 744 537, 1 957 638 Personen. Kapital: RM. 3 500 000 in 4600 Aktien zu RM. 500 u. 3000 Aktien zu RM. 400. Urspr. M. 1 200 000, erhöht 1916 um M. 300 000. Weiter erhöht lt. G.-V. v. 29./4. 1921 um M. 2 Mill. (also auf 3 500 000) in 3500 Aktien zu M. 1000 mit Div.-Ber. ab 1./1. 1921. Nach der Goldmark-Bilanz ist das M. 3 500 000 betrag. A.-K. umgestellt worden auf RM. 1 750 000 in 3500 Aktien zu RM. 500. Lit. G.-V. v. 17./9. 1926, zwecks Durchführung notwendiger Er- weiterungen in der Stadt Jena, Erhöh. um RM. 550 000 in 1100 St.-Akt. zu RM. 500; aus- gegeben zu 100 %. Zwecks Durchführung der Fusion mit der Thüring. Elektriz.-Versorg.- *