2814 Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. Die vom Reich u. den Ländern übern. Akt. im Gesamtnennbetrag von M. 2860 Mill. wurden gegen RM. 65 780 eingezogen, so dass für die Umstell. M. 300 Mill. in 300 000 Akt. zu M. 1000 in Betracht kamen, denen ein Reinvermögen v. RM. 1 200 000 gegenüberstand, so dass sich die Zus. legung im Verh. 250: 1 in 60 000 Akt. zu RM. 20 ergab. Erhöh. lt. G.-V. v. 16./6. 1925 um RM. 4 160 000 in 41 600 Akt. zu RM. 100, 75 % der Einzahl. auf die neuen Aktien wurden sofort eingefordert, die restl. 25 % zum 1./5. 1926. Die neuen Akt. wurden vom Reich u. den Ländern Württemberg, Baden u. Hessen übern., die jedoch insoweit auf den Bezug ver- zichteten als etwa andere Aktion. neue Aktien zu beziehen wünschten. Neckar-Anleihe: I. Begebung: 1. M. 375 000 000 in 5 % Teilschuldverschreib. v. 1921, lt. minister. Genehmig. v. 1921, rückzahlbar zu 100 %. Infolge der ausserordentlich stark ein- gelaufenen Anmeldungen war das Endergebnis so reichlich, dass die Ges., um die Zuteil. der verlangten Beträge zu ermöglichen, mit Genehmig. der zuständigen Stellen sich entschlossen hat, an Stelle der anfangs vorgesehenen M 350 Mill. einen Betrag von insges. M. 459 150 000 einschl. Schuldscheindarlehen aufzunehmen. Nachdem dieser Betrag erreicht war, wurde die Zeichnung geschlossen. Stücke zu M. 20 000, 10 000, 5000, 1000 u. 500, abgestemp. auf den Aufwert.-Betrag von RM. 144.80, RM. 72.40, RM. 36.20, RM. 7.24 u. RM. 3.62. Die Zinsen belaufen sich abzügl. Kap.-Ertragssteuer bei den Stücken 2 % 3 % 5 9% über für 1925 für 1926 u. 1927 für 1928 u. folgende PM. RM. auf auf auf RKRM. RM. RM. 500 3.62 0.07 0.10 0.17 1 000 7.24 0.14 0.20 0.34 5 000 36.20 0.66 0.99 1.63 10 000 72.40 1.31 1.97 3.26 20 000 144.80 2.61 3.92 6.52 Die Auszahlung der fälligen Zinsen erfolgt vom 1./7. 1926 ab, u. zwar bei den grossen Stücken über PM. 5000, 10 000 u. 20 000 für 1925 gegen den alten Coup. Nr. 8 u. für 1926 gegen den alten Coup. Nr. 10. Von 1927 ab werden Zinsen nur noch auf neue Coup. aus- bezahlt. Bei den kleinen Stücken über PM. 500 u. 1000. werden, soweit solche in neue Stücke über PM. 5000 = RM. 36.20 umgetauscht werden, die Zinsen für 1925 u. 1926 gegen die den neuen Stücken anhängenden Coupons A u. B ausbezahlt. Bei den Stücken über PM. 500 u. 1000 werden die Zinsen zuzügl. Zinseszs. erst bei Fälligkeit des Kap. bezahlt. Tilg. ab 1927 in spät. 37 Jahren durch jährl. Auslos. von 1 % des urspr. Anleihe- Betrags u. ersp. Zs. auf 1./2.; ab 1927 verstärkte Tilg. oder Totalkündig. mit 3 monatl. Frist vorbehalten. Sicherheit: Für die Teilschuldverschreib. haftet das ges. Vermögen der Neckar-Akt.-Ges. Ausserdem werden die Teilschuldverschreib. durch Eintrag. einer Sicherheitshypothek mit erstem Rang auf sämtl. Kraftwerke, welche die Ges. erstellen wird, jeweils nach Ausbau des einzelnen Werks sichergestellt werden, Endlich hat das Reich sowie die Länder Württemberg, Baden u. Hessen für die Teilschuldverschreib. u. zwar sowohl für das Kap. wie für die Zs. die Garantie übern. Die Schuldverschreib. sind sonach gemäss § 1807 BGB im ganzen Deutschen Reich zur Anleg. von Mündelgeld geeignet. Die Ges. darf später ausgegeb. Teilschuldverschreib. keine besser. Rechte einräumen; es ist höchst. eine Gleichstell. solcher Schuldverschreib. mit den jetzt ausgegeb. gestattet, wobei eine Ausdehn. der Sicher.-Hypothek mit gleichem Rang auf später ausgegeb. Teilschuldver- schreib. vorbehalten bleibt Zahlst. siehe unten. Kurs in Berlin Ende 1924–1926: 0.28, 0.15, 0, 465 % auch in Frankf. a. M., Mannheim u. Stuttgart. 2. In Form von Schuldscheindarlehen (sog. Handdarlehen). Diese sind ebenso, wie die 5 % Oblig., garantiert durch das Reich sowie die Länder Württemberg, Baden u. Hessen; hypoth. Sicherung ist nicht vorgesehen; sie wurden wie folgt begeben: Form A. 5 % Schuldscheindarlehen, für dessen Tilg. die gleichen Bedingungen wie für die Oblig. gelten: Tilg. vom Jahre 1927 ab erstmals auf den 1./2. 1927 mit jährlich 1 % des eingegangenen Darlehenbetrags zuzüglich des durch die Rückzahlung ersparten Zinsbetrags. Gesamttilg. innerhalb 37 Jahren. Ausserordentl. Tilgungen, frühestens vom 1./2. 1927 ab, mit 3 monat. Kündigungsfrist zulässig. –— Zum Kurs von 98 % unter Verrechn. von 5 % Stückzs., also 1 % unter dem Kurs für die Oblig. Hiervon sind M. 20 350 000 begeben. Form B. 5 % Schuldscheindarlehen auf 14 Jahre fest bis 1./8. 1935, mit der Massgabe, dass, wenn dasselbe nicht spätestens bis zum 1./2. 1935 auf den 1./8. 1935 gekündigt ist, es auf weitere 5 Jahre eingegangen gilt, u. dies auch fernerhin, falls es nicht jeweils vor Ablauf dieses Zeitraums von einer der beiden Seiten mit einer Frist von 6 Monaten ge- kündigt wird. – Zum Kurse von 98.50 % unter Verrechn. von 5 % Stückzs., also % unter dem Kurs für die Obl. Hiervon sind M. 63 800 000 begeben.. Zs. halbjährl. je auf 1./2. u. 1./8. durch Überweisung. Verzins. beginnt am 1./8. 1921. 5 % mündelsichere Goldanleihe von 1923: GM. 5.2 Mill. Die Anleihe dient zum Ausbau von Wasserkraftwerken am Neckar: das Deutsche Reich, sowie die Länder Württemberg, Baden u. Hessen haben für Kapital u. Zinsenselbstschuldnerische Bürgschaft übernommen. Dinglich sichergestellt auf den Grundstücken u. Anlagen der Neckarkraftwerke Neckarsulm u. Wieblingen. Stücke zu GM. 10.5, 21, 42, 105 u. 420 = $ 2½ 5, 10, 25 u. 100. Zs.: 1./5. u. 1./11. Tilg.: Vom 1./11. 1928 ab mit jährl. mind. 1 % durch Verlos. oder freihänd. Rück- 6