Industrie der Steine und Erden. 2941 Ges. 188 Kuxe der tausendteil. Gewerkschaft Neuroder Kohlen u. Tonwerke in Neurode, Aktien der Oberschlesischen Chamotte-Fabrik A.-G. in Gleiwitz u. die Mehrheit der Aktien der Möncheberger Gewerkschaft A.-G. in Kassel. Das Vermögen der liquid. Didier Masch. Company in Keasby (L. S. A.) ist seinerzeit beschlagnahmt worden. Im Geschäftsjahr 1925 sind Zahlungen aus dem amerikan. Guth. in Höhe von $ 9603 erfolgt u. im März 1926 wurden an rückständ. Zs. $ 28 809 gezahlt. Die Rückgabe des amerik. Guth. hat sich weiter verzögert; seit März 1926 sind rückständ. Zs. nicht eingegangen. Diese Zahlungen würden die Auszahlg. von RM. 3 auf jeden Genussschein gestattet haben, doch beschloss die Ges. zur Vermeidung der unverhältnismässig hohen Kosten der Auszahlung so vieler kleiner Beträge davon abzusehen, bis über die Aussichten der Auszahlung weiterer Beträge ein besseres Urteil möglich ist. Mit der Berlin-Anhaltischen Masch.-Bau-A.-G. in Berlin u. Dessau besteht seit 1914 ein loseres Vertragsverhältnis. Kapital: RM. 14 615 000 in 48 000 St.-Aktien zu RM. 300 u. 10 750 Vorz.-Aktien zu RM. 20. Die Vorz.-Akt. haben Anspruch auf eine Vorz.-Diy. von 6 % (Max.) mit Nachzahlungs- verpflichtung u. im Falle der Liquid. auf eine vorzugsweise Befriedigung vor den St.-Akt.; sie können ab 1./1. mit 6monat. Frist gekündigt werden. Urspr. M. 750 000 in 1250 Akt. à Tlr. 200 = M. 600. Bis zum Jahre 1906 erhöht bis auf M. 12 500 000. Näheres über die Wandlung. des A.-K. s. Jahrg. 1921/22. 1909 nochmalige Erhöh. um M. 3 500 000. Die G.-V. v. 19./6. 1920 beschloss die Erhöh. um M. 4 Mill. Weiter erhöht lt. G.-V. v. 29./12. 1920 um M. 4 Mill. Die gleiche G.-V. beschloss die Ausgabe von M. 10 Mill. in 10 000 Vorz.-Aktien zu M. 1000. Die G.-V. v. 31./5. 1921 beschloss die Ausgabe von M. 8 Mill. 6 % Vorz.-Akt. u. die Umwandl. von M. 8 Mill. der bereits bestehenden Vorz.-Akt in St.-Akt., die den Aktion. im Verh. von 3:1 zu 130 % angeb. wurden. Um weitere M. 18 Mill. wurde das A.-K. durch Beschluss der G.-V. v. 7./6. 1922 erhöht, u. zwar um M. 2 Mill. Vorz.-Akt. u. M. 16 Mill. St.-Akt. Die Kap.-Umstell. erfolgte lt. G.-V. v. 24./11. 1924 von M. 60 Mill. auf RM. 14 520 000 derart, dass der Nennwert der St.-Akt. von bisher M. 1000 auf RM. 300 herabgesetzt wurde. Der Nennwert der Vorz.-Akt. wurde von M. 1000 auf RM. 10 bei einer Einzahl. von 25 % festgesetzt. Auf Einspruch der Alleingläubigerin, der Bank für Industriewerte A.-G., wurde der Beschluss der G.-V. v. 24./11. 1924 im Vergleichswege abgeändert u. von der G.-V. vom 27./6. 1925 dahin bestätigt, dass der Umstell. der Vorz.-Akt. ein G.-M.-Betrag von 215 000 zugrunde gelegt wurde. Demnach 10 750 Vorz.-Akt. zu je RM. 20. Genussscheine: Die G.-V. v. 8./6. 1923 beschloss die Ausgabe von 48 000 Genussscheinen zu M. 1000. Auf 1 alte Aktie zu M. 1000 kam 1 Genussschein zum Angebot. Ganz oder teilweise kündbar nach Ablauf des Geschäftsjahres 1932. Die Genussscheine gewähren kein Aktionärrecht, haben insbes. kein St.. Recht und keinen Einfluss auf die Leitung des Geschäftes. Die Genussscheininhaber haben folgende Rechte: A. Die Ges. hat als Gläubigerin u. Aktionärin der später oben liquid. Didier March Company in Keasby (U. S. A.) Ansprüche an deren Liquidationsmasse, die sich im Besitz des Alien Property Custodian in Washington befindet. Alle Eingänge dienen zunächst zur Deckung des Buchwertes der Ansprüche bei der Ges. in Höhe von M. 4 680 000 sowie aller Kosten der Vertret. u. Einzieh. sowie der etwaigen Steuern u. Lasten, die ausschliesslich auf dem Überschuss liegen bzw. gelegt werden sollten. Der Überschuss wird auf die Genussscheine verteilt. Bei dessen Eingang in fremder Währ. wird diese zum Durchschnittskurse der sechs dem Eingang folgenden Börsentage der Berliner Börse berechnet. B. Von dem jährl. nach Beschluss der G.-V. zur Verteil. kommenden Reingewinn erhalten zunächst die Vorz.- Aktion. die ihnen zustehende Div., sodann die St.-Aktion. bis 50 % des Nennwertes. Diese 50 % erhöhen oder ermässigen sich in gleicher Weise wie die Durchschnittsnotiz des letzten Berliner Börsentages im Dez. des betr. Geschäftsj. für die Dollardevise im Verh. zu der letzten im Dez. 1923. Von dem Rest des zur Verteil. kommenden Reingewinns erhalten die St.-Aktion. ¼, die Genussscheininhaber %¼, unbeschadet des Tant.-Anspruches des A.-R. Lein Recht der Genussscheininhaber, die Beschlüsse der G.-V. zu beanstanden, ist ausge- schlossen. Die Zeit der Ausschütt. zu A bestimmen Vorst. u. A.-R. der Ges., jedoch hat sie nicht später als bei Ausschütt. der ersten nach dem Eingang der amerikanischen Liquidationsmasse fälligen Div. zu erfolgen. Die Ausschüttung zu B erfolgt an demselben Tage, an dem die Div. für das abgelaufene Geschäftsj. an die St.-Aktion. gezahlt wird. C. Bei Auflös. der Ges. erhalten die Genussscheine den zehnten Teil des Liquidations- ergebnisses, wogegen alle weiteren Ansprüche, soweit sie nicht vor dem Beschluss der Auflösung fällig waren, erlöschen. Auf Beschluss der G.-V. v. 24./11. 1924 wurde den Be- sitzern von Genussscheinen das Angebot gemacht, je 10 Genussscheine in 1 Aktie der Ges. umzuwandeln; mehr als 40 000 Genussscheine wurden umgetauscht, der Restbetrag befindet sich zum Teil in ausländischem Besitz. Der Prozess eines Genussschein-Inhabers gegen die Berechnung der Divid.-Vorrechte der St.-Aktionäre ist im Dez. 1926 durch Urteil des Kammergerichts zu Gunsten der Ges. entschieden worden. – Kurs Ende 1924–1926: 35.50, 39.50, 70 RM. pro Genussschein. Die Genussscheine wurden an der Berliner Börse im Jan. 1924 zur Notiz zugelassen. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Bis Ende Juni. Stimmrecht: 1 St.-Akt. zu RM. 300 = 1 St., 1 Vorz.-Akt. zu RM. 20 = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % z. R.-F. bis 20 % des Grundkapitals, etwaige Sonderrücklage, sodann Nachzahlung auf Vorz.-Akt., soweit auf diese in früheren Jahren weniger als 5 %