3204 Chemische Industrie, Linoleum, Gummi, Asbest etc. Räumt die I. G. ihren Aktionären im Falle einer Kapitalserhöhung ein Bezugsrecht ein, so ist auch den Aktionären der anderen Gesellschaften ein Bezugsrecht auf I. G.-Aktien zu den gleichen Bedingungen einzuräumen mit der Massgabe, dass auf RM. 200 Aktien der Nobel-Gesellschaft halb so viel und auf RM. 200 Aktien der Sprengstoff-Gesellschaft und der Siegener Dynamitfabrik ¼o so viel neue I. G.-Aktien entfallen wie auf den gleichen Nennwert alte I. G.-Aktien. Die I. G. kann jederzeit erklären, die Vermögen der Nobel-Gesellschaft, der Sprengstoff-Gesellschaft und der Siegener Dynamitfabrik in dem angegebenen Verhältnis im ganzen durch Fusion gemäss §§ 305 und 306 HGB. übernehmen zu wollen. Lehnen die Generalversammlungen der zu übernehmenden Gesellschaften die Fusion ab, so ist die I. G. berechtigt, die Verträge zum Schluss des laufenden Geschäftsjahres zu kündigen. In diesem Fall kann die I. G. gleichviel, ob sie von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch macht oder nicht, verlangen, dass ihr die am Schlusse des alsdann laufenden Geschäftsjahres vorhandenen Liegen- schaften, Gebäude, Apparate und Beteiligungen oder der von der I. G. nach freiem Ermessen nu bestimmende Teil dieser Gegenstände zum Buchwert der letzten Bilanz überlassen wird. Vom 1./1. 1937 ab hat jeder einzelne Aktionär der Nobel-Gesellschaft, der Sprengstoff- Gesellschaft und der Siegener Dynamitfabrik das Recht, den Umtausch seiner Aktien in dem oben angegebenen Verhältnis in I. G.-Aktien zu verlangen. Das gleiche Umtauschrecht steht den Einzelaktionären auch dann zu, wenn die vorstehenden Verträge aus irgendeinem Grunde aufgehoben oder abgeändert werden sollten. 4. Interessengemeinschaftsvertrag mit A. Riebeck'sche Montanwerke A.-G., Halle a. S. Der Vertrag ist abgeschlossen am 20./9. 1926 und zwar rückwirkend ab 1./1. 1925 bis 31./3. 2023. Beide Gesellschaften behalten ihre volle rechtliche Selbständigkeit. Die I. G. garantiert den Riebeck-Aktionären 10 des Prozentsatzes, den die I. G. als Dividende verteilt. Die I. G. hat jederzeit das Recht, die Übernahme des Vermögens als Ganzes im Verhältnis RM. 100 Riebeck zu RM. 60 I. G.-Aktien zu verlangen Dagegen hat jeder Riebeck-Aktionär ab 1./4. 1930 das Recht, den Umtausch der Riebeck-Aktien in gleichem Verhältnis zu verlangen. Bei Neu-Emission von Aktien wird die I. G. den Riebeck-Aktionären ein entsprechendes Bezugsrecht einräumen. Das Recht, den Umtausch der Aktien in dem angegebenen Ver- hältnis zu verlangen, steht den Aktionären der A. Riebeck'schen Montanwerke während der Dauer des Interessengemeinschaftsvertrages zu. Wird der Vertrag aus irgendeinem Grunde aufgehoben und macht die I. G. alsdann von ihrem Recht Gebrauch, die bei der Vertragsauflösung vorhandenen Kohlen-Abbau-Gerechtigkeiten und das Bergwerkseigentum, die Liegenschaften, Wohngebäude, Betriebsanlagen, Maschinen, Betriebseinrichtungen und Beteiligungen ganz oder zum Teil zum Buchwert der letzten Bilanz zu übernehmen, so steht auch in diesem Fall den Aktionären der A. Riebeck'schen Montanwerke Aktiengesellschaft das erwähnte Umtauschrecht zu. Organisation von Betrieb u. Verkauf: – A. Betriebsgemeinschaften. Betriebsgemeinschaft Oberrhein: 1. Werke Badische Anilin- & Soda-Fabrik Ludwigshafen a. Rh., mit Werk Oppau u. Gipswerk Neckarzimmern, 2. Ammoniakwerk Merseburg G. m. b. H. mit Gipswerk Niedersachswerfen. Betriebsgemeinschaft Mittelrhein: 1. Werke Farbwerke vorm. Meister Lucius & Brüning, Höchst a. M. mit Werk Gersthofen, 2. Akt.-Ges. für Stickstoffdünger, Knapsack; Kalle & Co. Akt.-Ges., Biebrich. Betriebsgemeinschaft Niederrhein: 1. Werke Farbenfabriken vorm. Friedr. Bayer & Co., Leverkusen, mit Werk Elberfeld, Dormagen u. Düneberg, Chemische Fabriken vorm. Weiler-ter Meer, UÜerdingen mit Werk Krefeld u. Wedekind & Co. G. m. b. H. (Pachtvertrag), 2. Carl Jäger G. m. b. H., Düsseldorf (liegt still), Carl Neuhaus G. m. b. H., Elberfeld (liegt still), Wülfing Dahl & Co., Barmen (liegt still). Betriebsgemeinschaft Mitteldeutschland: a) Wolfen-Bitterfeld. Werke Actiengesellschaft für Anilinfabrikation, Berlin, mit Werk Treptow, Farbenfabrik Wolfen, Filmfabrik Wolfen, A. H. Rietzschel G. m. b. H., München (Pachtvertrag), Delvendahl & Küntzel G. m. b H. (Pachtvertrag), Werder, Bobingen, Premnitz, Rottweil. Zell, Döberitz, Chemische Fabrik Griesheim Elektron, Bitterfeld, mit Werk Teutschental, Elektrochemische Werke G. m. b. H., Frankfurt a. M., Werk Bitterfeld (Pachtvertrag). b) Frankfurt a. M. Werke Mainkur, Griesheim mit Werk Autogen, Offenbach, Mühlheim a. M., Rheinfelden; ausserdem die Sauerstoffwerke Aalen, Bremen, Dortmund, Duisburg, Eller, Gleiwitz, Herrenwyk, Kassel, Leipzig, Ludwigshafen, Saarbrücken, Stuttgart, Steele, Tschechnitz u. Weidenau. Bergwerksverwaltung Halle a. S. (Braunkohlenbergwerke). Grube Marie u. Antonie der I. G. Farbenindustrie A.-G. Bitterfeld; Grube Pauline der I. G. Farbenindustrie A.-G. Halle; Grube Theodor der 1. G. Farbenindustrie A.-G., Bitterfeld; Grube Auguste bei Bitterfeld, A.-G.; Deutsche Grube bei Bitterfeld, A.-G.; Dörstewitz-Rattmannsdorfer Braun- kohlen-Industrie-Ges., Halle; Gewerksch. Elise II, Halle; Braunkohlengrube Elsa G. m. b. H., Sandersdorf; Gewerksch. Garsdorf F, Wiedenfeld; Braunkohlengrube Hermine G. m. b. H., Bitterfeld; Gewerksch. Tannenberg, Halle (siehe Zuckerfabrik Körbisdorf); Wachtberg-Gruppe Frechen; Wallendorfer Kohlenwerke A.-G., Halle; Zuckerfabrik Körbisdorf, A.-G. mit Grube Otto-Tannenberg. Steinkohlenzechen: Gewerksch. Auguste Viktoria, Hüls bei Recklinghausen.