4 . 3486 Film-Industrie, Theater, Hotels, Restaurants, Zoologische Gärten, Vereine. Akt.-Ges. für Film-Unternehmungen (,Afu-), Berlin. Nach einer amtl. Aufforderung vom 22./3. 1927, gegen Löschung ihrer Firma Wider- spruch zu erheben, wurde die Ges. dann am 4./5. 1927 von Amts wegen gelöscht. Letzte Aufnahme s. Jahrg. 1925. Actien-Verein des zoologischen Gartens zu Berlin W 62, Budapester Str. 9. „ Gegründet: Gerichtl. Vollzieh. der Statuten am 27./2. 1845; die Königl. Bestätigungs- order v. 7./5. 1845. Ein neues, in der G.-V. v. 14./5. 1869 beschloss. Statut erhielt am 30./5. 1869 die Kgl. Genehmig. u. wurde am 9./1. 1871 gerichtl. eingetr. Konz. v. 30./5. 1869. Zweck: Unterhalt. des zoologischen Gartens zu Berlin. Das Gartenterrain gehört dem Staate, die Ges. hat für alle Zeit das Recht unentgeltl. Benutzung. Der Staat kann im Falle einer Auflösung der Ges. die Gebäulichkeiten u. Tiere nach einer Taxe übernehmen. Ein am Stadtbahnhof Zoologischer Garten, u. zwar an der Ecke der Joachimsthaler u. Hardenberg- strasse, gelegenes Geläüde von ungefähr 15 000 qm ist seit 1906 an die Ausstellungshalle G. m. b. H. auf 40 J. verpachcet. Nach Ablauf der Pachtperiode geht die von der G. m. b. H. erbaute Halle mit allen Anbauten kostenfrei in den Besitz des Actien-Vereins des zoologischen Gartens zu Berlin über. Der Restaurationsbetrieb des zoologischen Gartens ist bis 1./4. 1939 an Hessler & Schüler, Berlin, verpachtet. 1911 wurde mit dem Bau eines Aquariums begonnen, das Mitte 1913 vollendet u. am 18./8. 1913 eröffnet wurde. Die Stadt Berlin leistet für den freien Besuch der Gemeindeschulen einen jährl. Beitrag. Zur Wiederauf- richtung des Unternehmens wurden 1919 5 Versamml. der Inhaber der Teilschuldverschr. mit folg. Tagesordnung einberufen: Beschlussfassung über folgende Verzichte: 1) auf 1½ % Jahreszinsen v. 1./7. 1919 bis 31./12. 1924. 2) auf bedingungsm. Tilgung der Anleihe v. 1./7. 1919 bis 31./12. 1924, so dass die erste Tilgung im Jahre 1925 gemäss den Bedingungen erfolgt und die Rückzahlungsfrist um 5 Jahre hinausgeschoben wird. Alle Versammlungen waren nicht beschlussfähig. Von Berlin und den Gross-Berliner Gemeinden wurden mehrfach einmalige Extra-Beihilfen geleistet. Im Jahre 1926 wurde mit dem Fiskus ein Vertrag bezügl. Geländeerweiter. nach dem Tiergarten abgeschlossen, wodurch etwa 13 304 qm neues Gelände hinzukam, von dem aber wieder ein Teil für die Erricht. des Planetariums der Stadt Berlin abgegeben werden musste. Kapital: RM. 3 300 000 in 1000 Aktien zu RM. 300 u. 3000 Akt. zu RM. 1000. Urspr. M. 300 000. UÜber Wandl. des A.-K. bis 1909 s. Jahrg. 1921/22, dann bis 1909 M. 2 800 000. 1910 zur Erricht. eines Aquariums Erhöh. um M. 500 000 in 500 Aktien à M. 1000, begeben zu 115 % an die alten Aktionäre, ausserdem zahlten die alten Aktionäre zur Erwerbung des freien Eintritts in das Aquarium auf jede Aktie M. 100 zu, was bis 1910 seitens 1775 Aktionäre geschehen, die Zuzahlungsfrist wurde bis ult. 1911 verlängert, die Zuzahl. auf M. 110 erhöht, auf 196 Aktien geleistet, 1913 nochmals Zuzahlungsfrist gewährt bis 1./4. 1914 bei Erhöhung der Zuzahlung auf M. 130 pro Aktie, gleichviel ob sie auf M 300 oder 1000 lautet. Die G.-V. v. 9./5. 1922 beschloss Erhöh. um M. 1 Mill. zwecks Beschaff. von Betriebs.-Kap. zur Verwirklichung schweb. Projekte, die nicht durchgeführt wurde. Umstell. lt. G.-V. v. 16./4. 1924 in voller Höhe auf RM. 3 300 000. Anleihen: I. M. 1 866 600 in 4 % Oblig. von 1880, zum 1./10. 1923 gekündigt. Zahlstelle: Berlin: S. Bleichröder. Ende 1926 noch in Umlauf M. 275 700 aufgewertet = RM. 41 355. Notierte bis 1922 in Berlin. II. M. 2 000 000 in 4½ % Oblig. v. 1909, zum 2./1. 1924 gekündigt. Noch in Umlauf Ende 1926 M. 1 408 000 = aufgew. RM. 211 200. Notierte bis 1922 in Berlin. 2 % Zs. für 1925. Zahlbar mit RM. –.90 bzw. RM. 3 für je nom. M. 300 bzw. M. 1000 gegen Coup. Nr. 20 der Anl. v. 1880 u. Coup. Nr. 13 der Anl. v. 1909. Staatsdarlehen: RM. 63 750. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St., Maximum 30 St. Gewinn-Verteilung: 10 % zum R.-F. (bis 20 % des A.-K.), event. weitere Rückl., Tant. an Beamte, weiterer Rest nach G.-V.-B. entweder zu besond. Ausgaben für das Institut oder zum Vortrag auf neue Rechnung. Eine Div. wird nicht verteilt. Aktionäre haben zur Förderung der Zwecke der Ges. ausdrücklich dem Rechte entsagt, die etwaigen Ver- waltungsüberschüsse unter sich zu verteilen; sie begnügen sich vielmehr mit den nach- stehenden, ihnen zugesicherten Berechtigungen: Jeder Aktionär hat, solange er im Besitz einer Aktie ist, für seine Person u. für 6 seiner Angehörigen freien Eintritt in den Zoolog. Garten. Der freie Eintritt gilt nicht für das Aquarium, es sei denn, dass die Nachzahl. für das Aquarium geleistet u. die Aktie entsprechend abgestempelt ist. In solchen Fällen erstreckt sich der freie Eintritt auch auf diejenigen Angehörigen, für die der Aktionär auf Grund der Aktie freien Eintritt in den Zoologischen Garten in Anspruch genommen hat. Bei Veranstalt. auf dem Sonderschauplatz haben die Aktionäre freies Eintrittsrecht mind. an einem Wochentage. Aktionäre, die das Eintrittsrecht für das Aquarium noch nicht haben, können es durch Nachzahl. erwerben.