3492 Film-Industrie, Theater, Hotels, Restaurants, Zoologische Gärten, Vereine. mit dem Film- u. Lichtbildgewerbe im Zusammenhang steht. Innerhalb dieser Grenzen ist die Ges. zu allen Geschäften und Massnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesell.- schaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen, insbesondere zum Erwerb und zur Ver- äusserung von Grundstücken, zur Beteil. an fremden Unternehmungen gleicher oder ver- wandter Art, zu Errichtungen von Zweigniederlassungen an allen Orten des In- und Aus- landes sowie zum Abschluss von Interessengemeinschaftsverträgen mit anderen Ges. Besitztum: Die Betriebe in B.-Tempelhof u. B.-Babelsberg umfassen Verwalt.-Gebäude, Ateliers, Freilichtbühnen, Kopieranstalten, Filmlager, Werkstätten u. verschied. Betriebsgeb. aller Art. Der Konzern betreibt insges. 116 Theater mit 100 000 Plätzen im In- u. Ausland. Der Filmvertrieb geschieht durch auf das ganze Reich verteilte Geschäftsstellen. In Amsterdam, Barcelona, Budapest, Helsingfors, Kopenhagen, Lemberg, London, Madrid, Oslo, Paris, Prag, Rom, Stockholm, Wien, Zürich u. New York werden Niederlassungen unterhalten. Angestellte u. Arbeiter Ende Mai 1927 über 5000. Durch die Verträge vom 10. u. 21./11. 1921, genehmigt durch G.-V.-B. v. 21./11. 1921, ist das Vermögen der ,Decla- Bioscop-Akt.-Ges.“ in Berlin mit dem Rechte zur Fortführung der Firma unter Aus- schluss der Liquidation auf die „Universum-Film Akt.-Ges. übergegangen. 1922 ist die Projektions Akt.-Ges. „Union“ als Ganzes mit dem Recht zur Fortführung der Firma auf die Universum-Film Akt.-Ges. unter Ausschluss der Liqu. übergegangen. Lt. Verschmelzungs- vertrag vom 27./10. 1925 ging das Vermögen der Martin Dentler Film-Akt.-Ges. in Braun- schweig unter Ausschluss der Liqu. an die Ges. über. Beteiligungen u. Verträge: 1924/25 erwarb die Gesellschaft die Aktienmehrheit der A.-G. für Filmfabrikation, Berlin; ferner ging die Majorität der Westi-Film S. A. Italiana in Rom an die Gesellschaft über. Mit der schwedischen Filmgesellscbaft Svensk Aktiebolaget wurde eine Interessengemeinschaft geschlossen. Ende 1925 wurde mit der Universal Pictures Corp., New-York, ein Filmlieferungsvertrag auf mehrere Jahre u. mit den Filmges. der Famous Players Lasky Corp. (Paramount) u. der Metro Goldwyn Distributing Corp. ein Interessengemeinschaftsvertrag auf längere Zeit abgeschlossen. Nach diesem Vertrage vertreibt die Ufa jährlich eine Auswahl von je 20 Filmen dieser Ges. zusammen mit einem Teil ihrer Produktion in Deutschland. Zur Durchführung des Vertrages wurde gegen Ende 1926 eine gemeinschaftl. deutsch-amerikanische Verleih-Ges. unter dem Namen Parufamet gegründet, welche ihre Tätigkeit am 1./9. 1926 aufgenommen hat. Die amerikan. Ges. werden ihrerseits jedes Jahr eine Anzahl von 10 Ufa-Filmen durch ihre Organisationen in den Verein. Staaten u. in Canada in Vertrieb bringen. Ausserdem ist die gemeinschaftl. Herstell. von Filmen in Deutschland unter der Leitung der Ufa zunächst für einige Filme vereinbart worden. Unter dem 30./6. 1927 wurde mit der Deulig-Film Aktiengesellschaft, Berlin, ein Interessengemeinschaftsvertrag geschlossen. Kapital: RM. 45 000 000 in RM. 42 000 000 Aktien Serie A und RM. 3 000 000 Aktien Serie B. Urspr. M. 25 Mill. Erhöht 1921 um M. 75 Mill. in 65 000 Aktien Serie A und 10 000 Serie B à M. 1000. Weiter erhöht lt. G.-V. v. 21./11. 1921 um M. 100 Mill. in 100 000 Inh.-Akt. à M. 1000 u. zwar 90 000 Aktien Serie A u. 10 000 Aktien Serie B. Weiter erhöht lt. G.-V. v. 30./10. 1923 um M. 100 Mill. mit Div.-Ber. ab 1./6. 1923 in 10 000 St.-Akt. Serie A à M. 5000 u. 50 000 St.-Akt. Serie A à M. 1000. M. 20 Mill. den Aktion. im Verh. 10:1 gratis angeb. Stimmrecht der Akt. Serie B in best. Fällen 12 fach. Kap.-Umstell. lt. G.-V. v. 28./2. 1925 von M. 300 Mill. auf RM. 45 Mill. in 240 000 Akt. Ser. A u. 20 000 Akt. Ser. B zu RM. 150 u. 10 000 Akt. Ser. A zu RM. 600 durch Abstempel. der Akt. Serie A u. B zu bisher M. 1000 auf RM. 150 u. der Akt. Lit. A zu bisher M. 5000 auf RM. 600. Ausserdem ist auf jede bisher. Akt. zu M. 5000 noch 1 Aktie über RM. 150 ausgehändigt worden. Zwecks Sanierung beschloss die G.-V. v. 21./4. 1927 u. a. folgendes: a) Aufforderung der Aktionäre einer Zuzahl. von RM. 50 zuzügl. RM. 2 Kostenpauschale auf je RM. 150 Nennwert der Aktien Serie A u. B (Einreich.-Frist 16./5. 1927), b) Herabsetz. des Grundkap, um einen Betrag bis zu RM. 30 Mill. durch Zus. leg. derjenigen Aktien, auf welche die zu a) erwähnte Zuzahl. nicht geleistet wird, im Verh. 3: 1 (Einreich.-Frist 1./6. 1927) u. derjenigen Aktien, auf welche die Zuzahl. geleistet wird, im Verh. 3: 2, c) Wiedererhöh. des herabgesetzten Grundkapitals unter Ausschluss des gesetzl. Bezugsrechts der Aktionäre um einen Betrag bis zu RM. 30 Nill. auf insgesamt RM. 45 Mill., nämlich auf RM. 42 Mill. nom. Aktien Serie A u. RM. 3 Mill. nom. Aktien Serie B durch Ausgabe von Inh.-Aktien mit Div.-Ber. ab 1./6. 1927, d) Ausgabe von Stück 11 250 Genussscheinen ohne Nennwert mit folgender Ausstattung: Anspruch auf die Hälfte des nach Auszahl. von 6 % Div. an die Aktionäre verbleib. bilanzmässigen jährl. Reingewinns, Berechtigung der Ges. zum Rückkauf im ganzen oder in Teilbeträgen nicht unter 500 Stück, Rückkaufspreis RM. 1000 pro Stück zuzügl. 4 % Jahreszs. auf die abgelauf. Lebensdauer des Genussscheins u. abzügl. der vor Rückkauf der Genussscheine auf diese aus dem Reingewinn geleisteten Zahlungen mit der Massgabe, dass im Falle der Liquid. nach Ausschüttung von 106 %% auf das A.-K. bis zur Hälfte des dann noch verbleibenden Liquidationsüberschusses zum Rückkauf der noch nicht zurückgekauften Genussscheine nach Massgabe der Rückkaufsbestimmungen verwendet werden soll. Nach dem 1. Juni 1927 kann in der Zeit bis zum 1. August 1927 die Einreichung von Aktien zur Zus. legung im Verh. 3:1 nur noch bei der Deutschen Bank, Berlin, erfolgen. Aktien, die bis zum 1. August 1927 nicht eingereicht werden sowie eingereichte Aktien, welche die zum Ersatz durch neue Aktien erforderl. Zahl nicht erreichen u. der Ges. nicht zur Verwert. zur Verfüg. gestellt werden, werden für kraftlos erklärt.