Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften. =― M. 60 000, sowie freien Grund u. Boden im Werte von etwa M. 95 000 geleistet. Konz. 60 Jahre von der Betriebseröffnung 1893 an gerechnet. Der Staat ist berechtigt, die Bahn nach Ablauf von 25 Jahren zu einem Kaufpreise zu übernehmen, welchem der 25 fache Betrag der durchschnittl. jährl. Reineinnahme der dem Ankaufstermin voraus- gegangenen 5 jähr. Betriebsperiode zu Grunde gelegt werden soll. Sofern die Reineinnahme 4 % der von dem Konzessionär aus eigenen Mitteln aufgewendeten erstmaligen Anlagen zuzügl. jener der späteren Erweiter. u. Ergänz. übersteigt, wird der Mehrbetrag an Rein- einnahme auf den vom Staat geleisteten Baukostenbeitrag u. auf die übrigen Anlagekosten der Bahn im Verhältnis der bezügl. Kapitalbeträge verteilt. Der auf den Staatsbeitrag entfallende Anteil dieses Mehrbetrages kommt bei Ermittelung des Kaufpreises, welcher mind. die Anlagekosten erreichen muss, von dem gesamten Reinertrag in Abzug. 3)u. 4) Normalspurige Nebenbahnen Krozingen-Münstertal-Sulzburg u. Haltingen-Kandern, 16.9 bzw. 13 km lang mit der dazu gehörigen Reparaturwerkstatt in Sulzburg, Kaufpreis M. 967 500. Beim Bau der Bahnen haben der Staat zu den Baukosten unverzinsl. nicht rückzahlb. Zuschüsse von M. 481 300, die Gemeinden solche in Höhe von M. 153 650, sowie freien Grund u. Boden im Werte von M. 200 000 geleistet. Die Übergabe an die Ges. ist am 31./3. 1899 erfolgt. Dauer der Konz. 90 Jahre, von der am 22./12. 1894 auf der Strecke Krozingen-Sulzburg u. am 1./5. 1895 auf der Strecke Haltingen-Kandern erfolgten Betriebs- eröffnung an gerechnet. Nach Ablauf der Konz. gehen die Bahnanlagen unentgeltlich in das Eigentum des Staates über. Für das Ankaufsrecht des Staates vor Ablauf der Konz. sind gleiche Bestimmungen wie bei der Bahn zu 2 getroffen. 5) Normalspurige Nebenbahn Biberach-Oberharmersbach. Länge 10.6km. Bei dem Bau der Bahn hat der Staat zu den Baukosten einen unverzinsl. nicht rückzahlbaren Zuschuss von M. 318 540, die Gemeinden freien Grund u. Boden im Wert von etwa M. 185 000 geleistet. Dauer der Konz. 90 Jahre, ab 15. Dez. 1904. Nach Ablauf der Konz. gehen die Bahnanlagen unentgeltlich in das Eigentum des Staates über. Für das Ankaufsrecht des Staates vor Ablauf der Konz. sind gleiche Bestimmungen wie zu 2 getroffen. 6) Normalspurige Nebenbahn Oberschefflenz-Billigheim (8.5 km). Bei dem Bau der Bahn hat der Staat zu den Baukosten einen unverzinsl. nicht rückzahlbaren Zuschuss von M. 260 700, die Gemeinden freien Grund u. Boden im Werte von etwa M. 120 000 geleistet. Dauer der Konz. 90 Jahre, ab 12./6. 1908. Nach Ablauf der Konz. gehen die Bahnanlagen unent- geltlich in das Eigentum des Staates über. Für das Ankaufsrecht des Staates vor Ablauf der Konz. sind gleiche Bestimmungen wie zu 2 getroffen. Konsortialbahnen: 1) Nebenbahn Achern-Ottenhöfen (10.4 km lang; normalspurig); Betriebseröffnung 2./9. 1898. 2) Nebenbahn Möckmühl-Dörzbach (39 km lang; 0.75 m-spurig), Betriebseröffnung 15./3. 1901. Pachtbetriebe: 1) Nebenbahn Mosbach-Mundau (28 km lang; 1 m-spurig). Betriebs- eröffnung 3./6. 1905. Der Betriebsvertrag mit dem Reich ist 1925 auf weitere 10 Jahre ver- längert worden bis 31./3. 1936. 2) Nebenbahn Vorwohle-Emmerthal. Die Betriebs-Ges. führt seit 1./4. 1917 den Betrieb der Bahn u. besitzt RM. 3 818 400 Aktien von dem gesamten A.-K. in Höhe von RM. 4 200 000. Kapital: RM. 8 005 000 in 20 000 St.-Akt. zu RM. 400 u. 1000 Vorz.-Akt. zu RM. 5. Von den St.-Akt. befinden sich RM. 900 000 Aktien im Besitz der Ges. Die Vorz.-Akt. haben Anspruch auf eine Vorz.-Div. von 6 % mit Nachzahlungspflicht. Urspr. M. 3 Mill. Lt. G.-V. Y. 20./10. 1921 erhöht um M. 3 500 000 durch Ausgabe von M. 3 Mill. St.-Akt. u. M. 500 000 Vorz.-Akt. zu M. 1000. Weiter erhöht lt. G.-V. v. 6./3. 1923 um M. 6 500 000 in 6000 St.-Akt. u. 500 Vorz.-Akt. zu M. 1000. Nochmals erhöht lt. G.-V. v. 2./8. 1923 um M. 8 Mill. auf M. 21 Mill. durch Ausgabe von 8000 St.-Akt. zu M. 1000. Die St.-Akt. wurden von einem Konsort. übern., davon M. 2 Mill. den bisher. Aktion. im Verh. 6: 1 zu 25 000 % plus Steuer angeboten. Die Kap.-Umstell. erfolgte lt. G.-V. v. 30./12. 1924 von M. 21 Mill. auf RM. 8 005 000 derart, dass der Nennwert der St.-Akt. von bisher M. 1000 auf RM. 400 er- mässigt wurde. Der Nennwert der Vorz-Akt. von bisher M. 1000 wurde unter Berücksicht. der Einzahl. mit insges. GM. 2756 £ einer noch zu leistenden Gesamtzuzahl. von GM. 2244 auf RM. 5 festgesetzt. Anleihen: I. M. 1 500 000 in 4 % Obl. von 1899, Serie I, 1000 Stücke à M. 1000 auf- gewertet auf RM. 150, 1000 Stücke à M. 500 aufgewertet auf RM. 75, lautend auf den Namen der Mitteldeutschen Creditbank. Zs. 1./10. u. 1./4. Am 2./1. 1926 wurde auf Coup. Nr. 53 am 1./10. 1925 RM. 3 für ein Stück zu M. 1000, RM. 1.50 für ein Stück zu M. 500 abz. 10 % Kapitalertragssteuer gezahlt. Unkündbar bis 1904, rückzahlb. zu 102 %. Tilg. ab 1904–1949 durch Ausl. am 1./10. (zuerst 1904) auf 1./4. (erstmalig 1905). Seit 1904 verstärkte oder Totalkünd. zulässig. Coup.-Verj.: 4 J. (K.), der Stücke nach den gesetzl. Bestimm. Zahlst. wie bei Div. Kurs notierte bis 1923 in Berlin u. in Frankf. a. M. Gekündigt zum 31./3.1924. II. M. 1 500 000 in 4½ % Obl. von 1908, Serie II. 1000 Stücke à M. 1000 aufgewertet auf RM. 150, 1000 Stücke à M. 500 aufgewertet auf RM. 75, lautend auf den Namen der Mittel- deutschen Creditbank oder deren Ordre und durch Indoss. übertragbar. Zs. 1./10. u. 1./4. Am 2./1. 1926 wurde auf Coup. Nr. 35 am 1./10. 1925 RM. 3 für ein Stück zu M. 1000, RM. 1.50 für ein Stück zu M. 500 abz. 10 % Kapitalertragssteuer gezahlt. Unkündbar bis 1909, rückzahlbar zu 102 %. Tilg. ab 1909–1953 durch Ausl. am 1./10. (erstmalig 1908) auf 1./4. Quuerst 1909). Ab 1./10. 1918 verstärkte oder Totalkünd. zulässig. In Umlauf Ende März 1924: