Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften. 3703 Die Ges. besitzt ferner Grundst. u. Geb. für Strassenbabnzwecke in Gesamtgrösse von 330 026.1 qm, davon 101 547 qm bebaut, ferner auf Staatsgrund 1961 qm bebaut, u. für die Alsterschiffahrt in Grösse von 7548 qm, davon 905 qm bebaut. Sämtl. Grundstücke sind ohne hypothekarische Belastung. Der Grund u. Boden, auf welchem der Bahnkörper der Hochbahn steht, gehört dem Hamburg. Staate u. ist der Ges. für die Dauer der Ver- leihung pacht- u. abgabenfrei überlassen. Die Ges. besitzt zurzeit folgende Betriebsmittel: 333 Hochbahnwagen, 894 Strassenbahnmotorwagen, 959 Strassenbahnanhängewagen, 19 Per- sonen- u. Schleppdampfer, 70 Autobusse. Befördert wurden 1914–1926 gegen Einzelzahlung u. auf Wochenkarten 36 478 190, 35 802 754, 42 081 657, 55 659 941, 69 612 679, 255 542 179, 206 861 013, 215 924 030, 206 762 516, 168 278 780, 316 022 021, 342 396 464, 334 049 361 Personen. Die Betriebseinnahmen betrugen zus. M. 5 003 811, 4 755 721, 5 532 872, 7 419 253, 11 165 399, 63 617 786, 126 685 395, 208 756 125, 1 789 893 934, 2 565 170 Bill., RM. 36 060 472, 49 667 544, 55 333 625. Kapital: RM. 96 125 000 in 115 000 Inh.-St.-Akt. A, 68 630 auf den Hamburger Staat lautende Nam.-Akt. B zu RM. 500, sowie 1 B-Vorz.-Aktie auf Namen des Hamburgischen Staates zu RM. 260 000 u. 8100 auf den Hamburg. Staat lautende Nam.-Akt. C zu RM. 500. Urspr. M. 15 Mill. Die G.-V. v. 16./7. 1918 genehmigte einen neuen Vertrag mit der Hamburger Finanzdeputation u. beschloss, die bisher. M. 15 Mill. Akt. als A-Aktien zu bezeichnen und das A.-K. um M. 48 630 000 auf den Namen des Staates Hamburg lautende B-Aktien zu erhöhen. Ferner wurde weitere Erhöh. um M. 31 500 000 in A-Aktien beschlossen. Die G.-V. v. 25./3. 1919 beschloss weitere Erhöh. um M. 900 000 in A-Aktien. Sodann weiter erhöht lt. G.-V. v. 31./1. 1922 um M. 30 100 000 in 17 600 Inh.-A-Akt. zu M. 1000 u. 12 500 auf den Hamburgischen Staat lautende B-Akt. zu M. 1000, div.-ber. ab 1./1. 1922 bzw. 1923. Nochmals erhöht lt. G.-V. v. 30./6. 1923 um M. 120 000 000. Aus- gegeben werden M. 100 000 000 A-Akt. auf den Inhaber u. M. 20 000 000 B-Vorz.-Akt. auf den Namen mit öÖöfach. Stimmrecht. Von diesen werden 2500 Stück als voll eingezahlt geltende Stücke dem hamburg. Staat übergeben, wofür er die in Hamburg befindlichen Gleisanlagen der Hamburg-Altonaer Zentralbahn im Werte von M. 2 500 000 einbringt. Die restlichen 17 500 Stück B-Vorz.-Akt. übernimmt der Staat zu 140 %. Von den M. 100 000 000 A-Aktien werden 32 500 Stück von einer Bankengruppe zu 750 % übernommen. Die Be- sitzer der alten A-Aktien erhalten hierauf ein Bezugsrecht von 2: 1 zu 800 %. Die restl. 67 500 Stück A-Aktien übernimmt die Bankengruppe zu 100 %, um sie im Interesse der Ges. zu verwerten. Div.-Ber. aller Aktien vom 1./1. 1923 ab. Kap.-Umstell. lt. G.-V. v. 15./12. 1924 von M. 253 630 000 unter Einzieh. von M. 50 Mill. A-Emiss. 1923 auf RM. 92 075 000 (St.-Akt. im Verh. 2:1 in 115 000 Inh.-Akt. A u. 68 630 Nam.-Akt. B zu RM. 500). Die 20 000 B.Vorz.-Aktien im Nennwert zu bisher M. 1000 sind in 1 B-Vorz.-Aktie zu RM. 260 000 umgewandelt worden. Die G.-V. v. 15./6. 1925 beschloss Erhöh. um bis zu RM. 15 000 000 in bis zu 30 000 auf den Namen des Hamburgischen Staates lautenden Aktien C zu RM. 500. Die Erhöh. muss bis 31./5. 1927 durchgeführt sein. Am 1./3. 1926 war die Erhöh. in Höhe von RM. 4 050 000 in 8100 Nam.-Akt. C zu RM. 500 erfolgt. Die G.-V. v. 14./5. 1927 soll Beschluss fassen über Anderung des G.-V.-B. v. 15./6. 1925 betreffend Kapitalerhöhung dahingehend, dass das Kapital der Ges. statt um einen Betrag von bis RM. 15 Mill. in 30 000 Nam.-C-Akt. zu RM. 500 um einen Betrag von bis RM. 20 Mill. in 40 000 Nam.-C-Akt. zu RM. 500 mit Dividendenber. vom Tage der geleisteten Einzahlung ab, erhöht wird; Durchführung der Erhöhung soll bis zum 31./5. 1929 verschoben werden. Die Gewinn-Verteilung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen u. nach dem mit dem Staate Hamburg geschlossenen Vertrage vorzunehmen u. zwar wie folgt: Nach Deckung aller Verwalt.-Kosten, Unterhalt. u. Betriebsausgaben einschl. der Ausgaben für Versicher. u. Wohlf.-Zwecke, der Steuern u. Hypothekenschuld u. Schulverschreib.-Zinsen, sowie nach Rückstell. der Beträge für Abschreib., Erneuerung u. für aussergewöhnl. Ausgaben im Betriebe u. ferner nach Vornahme der Einlagen in den gesetzmässigen R.-F. u. nach Zahlung der Anteile an Vorst. u. Angestellte wird der Reingewinn der Ges. unter die Aktiengruppen so verteilt, dass der Gewinnanteil auf jede B-Aktie solange um 1 % geringer ist, als derjenige auf eine A-Aktie u. doppelt so gross ist, als derjenige auf eine C-Aktie, bis der auf die B-Aktien entfallende Gewinnanteil auf 5 % des Nennwertes dieser Aktien angewachsen ist. Der Reingewinn, der nach Verteilung von 6 % Gewinnanteil an die A-Akt., 5 % Gewinnanteil an die B-Akt. u. 2½ % Gewinnanteil an die C-Akt. u. nach Gewährung der satzungsmässigen Anteile an den A.-R. noch verbleibt, ist zu einem Vier- teile von der Ges. an den Staat abzuführen. Die anderen drei Vierteile werden zunächst zur Erhöhung des Gewinnanteiles aller Aktienarten verwendet, dergestalt, dass A-Akt. u. die B-Akt. je 1 weiteres %, die C-Akt. weitere 1½ % Gewinnanteil erhalten. Von dem alsdann noch verbleibenden Reingewinne erhalten die B-Akt. bis zu 1 weiteren %, die C-Akt. bis zu weiteren 3 % Gewinnanteil, sodass alsdann alle Aktien gleichmässig 7 % Gewinnanteil erhalten. Der nunmehr noch verbleibende Reingewinn wird zunächst zu einer Fahrscheinabgabe von ½ Reichs-Pfg. an den Staat verwendet mit der Massgabe, dass das dem Staate auf die B-Akt. gewährte letzte 1 % Gewinnanteil u. die dem Staate auf die C-Akt. gewährten letzten 3 % Gewinnanteil zusammen mit der Fahrscheinabgabe nicht mehr als RM. 1 500 000 ausmachen. Die Fahrscheinabgabe wird berechnet mit ½ Reichs-Pfg. für jeden auf Einzelfahrschein beförderten Fahrgast. Die Begrenzung auf RM. 1 500 000 kommt mit dem 1./1. 1943 in Wegfall. Dagegen verbleibt es bei der Anrechnung des