A 3740 Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften. Magdeburger Strassen-Eisenbahn-Gesellsch. in Magdeburg, Alte Ulrichstr. 10. Gegründet: 15./12. 1876, eingetr. 13./2. 1877. Eröffnet 1877 bezw. 1886. Konz.-Dauer anfängl. bis 16./10. 1907, dann bis 31./12. 1949 verlängert. Zweck: Einricht., Erwerb. u. Betrieb von Strassenbahnen für Personen- u. Güterbeför- derung, sowie Erlangung von Konz. für Strassenbahnen u. Herstell. u. Verwert. des hierzu erforderlichen Materials, insbes. auch der Elektrizität. Die G.-V. v. 28./4. 1898 beschloss den Erwerb der Magdeburger Trambahn; dieselbe G.-V. beschloss die Einführung des elektr. Betriebes mit oberirdischer Stromleitung auf allen Linien; Geleislänge 86.812 km bei einer Strassenlänge von 40.88 km. Die Ges. besitzt 6 Grundstücke mit einer Fläche von 4.6 ha. 1925 wurde das Grundstück Alte Ulrichstr. 10 erworben. Der Wagenpark bestand am 31./12. 1926 aus 172 Motorwagen u. 138 Beiwagen. Die Zahl der Angest. betrug 1101 Pers. Am 15./9. 1925 wurde mit der Magdeburger Vorortbahnen-Aktiengesellschaft' mit Wirk. ab 1./1. 1924 ein Betriebsvertrag abgeschlossen dergestalt, dass die Magdeburger Strassen- Eisenbahn-Ges. für die Betriebsführ. 7½ % der Bruttoeinnahme vorweg u. ausserdem von dem Reinertrage erhält. Vertrag mit der Stadt: Die Ges. war verpflichtet, an die Stadt Magdeburg für die Unter- haltung und Erneuerung, sowie für Reinigung des Pflasters oder der Chaussierung einen jährlichen Beitrag von 30 Pf. u. später 50 Pf. für das Quadratmeter Bahnkörper zu zahlen. In der ausserordentl. G.-V. v. 19./7. 1918 wurde der neue mit der Stadtverwaltung vereinbarte Strassenbahntarif einstimmig angenommen. Hiernach ist die Abgabepflicht in der Weise geregelt, dass die Stadt eine feste Abgabe von 5 % der Brutto-Einn. erhält, während nach dem früheren Vertrage dieselbe je nach dem Steigen der durch- schnittl. kilometr. Einnahme wuchs. Nach dem Vergleiche von 1920 ist sodann aus dem Gewinn eine Div. von 6½ % an die Aktion. zu verteilen; der dann noch verbleib. Gewinn ist zwischen der Stadt u. der Ges. je zur Hälfte zu verteilen. Im engsten Zusammenhang hiermit stehen die Abmachungen über die Gestaltung des Fahrpreises, wonach die Ges. berechtigt ist, einen Tarif zu fordern, der es ermöglicht, die erwähnte Abgabe zu zahlen u. eine angemessene, 6½ % des jeweiligen A.-K. übersteigende Dividende zu verteilen. Die Stadt Magdeburg erhielt 1914–1926: M. 114 091, 154 083, 205 037, 450 259, 907 986, 746 010, 877 452, 1 402 933, 8 299 410, 14 784 Bill., RM. 222 142, 303 807, 306 935. Nach Ablauf der Konzession fällt die Bahnanlage im Stadtbezirk, die elektrische Streckenausrüstung, sowie die sämtlichen Wagen mit Ausnahme der in den letzten fünf Jahren angeschafften, unentgeltlich als freies Eigentum an die Stadtgemeinde Magdeburg. Den Rest der Wagen, sowie die Bahngrundstücke mit aufstehenden Gebäuden kann die Stadt zum Taxpreise übernehmen. Dieser Wert wird geschätzt nach dem Zustande 2. Z. der Ubernahme (im Streitfalle durch ein Schiedsgericht), Die Stadt ist jedoch auch berechtigt, unter Verzicht auf ihr Übernahmerecht, die gänzl. oder teilweise Be- seitigung aller auf oder im öffentl. Grunde vorhandenen Anlagen und die ordnungs- mässige Instandhaltung des letzteren auf Kosten der Unternehmerin zu verlangen. Die Stadt Magdeburg kann jedoch vom 1. Jan. 1915 ab von fünf zu fünf Jahren nach voraufgegangener zwölfmonatiger Anzeige die ganze betriebsfähige Anlage nebst sämtl. Zubehör käuflich erwerben, erstmalig 1930. Der Übernahmepreis wird gefunden aus dem Mittel des Taxwertes und des Nutzungswertes. Der Taxwert der Anlage wird ge- schätzt nach dem Zustande, in welchem sie sich zur Zeit der Übernah. befindet. Der Nut- zungswert wird nach dem Durchschnittsertrage der letzten fünf Jahre, wovon das güns- tigste und ungünstigste Jahr ausser Betracht bleiben, in der Weise festgestellt, dass dieser Durchschnittsertrag kapitalisiert wird: Bei der Übernahme am 1. Jan. 1915 mit dem 30fachen Betrage, am 1. Jan. 1920 mit dem 25fachen Betrage, am 1. Jan. 1925 mit dem 20fachen Betrage, am 1. Jan. 1930 mit dem 16fachen Betrage, am 1. Jan. 1935 mit dem 12 fachen Betrage, am 1. Jan. 1940 mit dem Sfachen Betrage, am 1. Jan. 1945 mit dem 4fachen Betrage. Der sich nach vorstehender Berechnung ergebende Nutzungswert darf nicht geringer sein als der Nutzungswert nach dem Durchschnitt der letzten zehn Jahre. Kaufpreis mindest 130 % des Nennwertes des A.-K.; höchstens 180 %. Durch die Verträge v. 14. Juli/4. Aug. 1917 u. v. 25./7. 1918 ist die Verpflicht. über- nommen, auf Verlangen der Stadt gewisse Linien zu bauen. Die Stadt hat den Bau der Linie nach dem Industriegelände, nach dem Rotehorn u. nach dem Schlachthof gefordert. Vertragsgemäss ist die Stadt verpflichtet, ein Darlehen zu gewähren; dieses Darlehen ist in Höhe von M. 7 000 000 gegeben. (Wert 1./1. 1927 einschl. Zs. RM. 241 777.) Kapital: RM. 4 500 000 in 2400 Aktien Serie A (Nr. 1–2400) zu RM. 250 u. 7800 Aktien Serie B (Nr. 1–7800) zu RM. 500. Urspr. M. 1 200 000, erhöht 1898 um M. 3 600 000. Ferner erhöht 1899 um M. 1 200 000. Die G.-V. v. 23./6. 1920 beschloss die Erhöh. um M. 3 000 000, ab 1./1. 1921 div.-ber., wovon M. 2 000 000 von der Stadt zu 130 % übern. u. M. 1 000 000 den Aktionären zu 107 % angeboten wurden. Lt. G.-V. v. 26./11. 1924 bzw. 24./6. 1925 wurde das A.-K. von M. 9 Mill. auf RM. 4 500 000 derart umgestellt, dass der Nennbetrag der Akt. zu M. 500 u. M. 1000 auf RM. 250 bzw. RM. 500 umgewertet wurde. ―‚――‚―‚―――――