0 4130 Bau-, Terrain- und Immobilien-Gesellschaften etc. sich fast ausschliesslich im Besitz der Süddeutschen Immobilien Ges. A.-G. u. ihr nahe- stehender Gesellschaften. Zweck: Verwalt. u. Verwert. des eigenen Grundbesitzes. Kapital: RM. 280 000 in 2000 Aktien zu RM. 100 u. 2000 Aktien zu RM. 40. Urspr. M. 1 000 000 in 1000 Aktien zu M. 1000. Lt. G.-V. v. 6./12. 1921 erhöht um M. 1 000 000 in 1000 Aktien mit Div.-Ber. ab 1./1. 1922, angeb. zu 115 %. Lt. G.-V. v. 29./11. 1925 Umstell. von M. 2 000 000 auf RM. 280 000 in 2000 Aktien zu RM. 100 u. 2000 Aktien zu RM. 40. Grossaktionäre: Das A.-K. der Ges. befindet sich zu 97 % als Privatbesitz in einer Hand. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Bis Ende April. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % z. R.-F., event. bes. Abschreib. u. Rücklagen, hierauf bis 4 % Div., vom Übrigen 10 % Tant. an A.-R., Tant. an Vorst. u. Beamte, Rest Super-Div. bezw. nach G.-V.-B. Bilanz am 31. Dez. 1926: Aktiva: Immobil. 140 432, Hausgrundstück 41 000, Beteil. 83 036, Eff. 11 997, Aktivhyp. 22 901, Debit. 119 031. – Passiva: A.-K. 280 000, R.-F. 10 000, Hyp. 70 000, Restkaufpreisschulden 7000, Kredit. 9436, Aufwert.-Ausgleich 10 038, Gewinn 31 922. Sa. RM. 418 397. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Handl.-Unk. 10 485, Steuern 9449, Grundst.-Ver- waltung 3721, Gewinn 31 922. – Kredit: Eff. 11 956, Zs. 1384, Pachten u. Mieten 3120, Gewinnvortrag aus 1925 39 117. Sa. RM. 55 578. Dividenden 1913–1926: 4, 3, 0, 0, 0, 3, 7, 7, 7, 15, 0, 0, 0, ? %. C.-V.: 4 J. (K.) Direktion: Dr. F. Weyl, L. Rheinboldt. Aufsichtsrat: (3–7) Manfred Bock, Theodor Fürth, Bankier Heinrich Kirchholtes, Frankf. a. M.; Bankdir. Hans Lange, Mainz. Zahlstellen: Frankfurt a. M.: Gebr. Fürth & Co., Südd. Immobilien-Ges. A.-G. Aktiengesellschaft Hellerhof in Frankfurt a. M., Taunus-Anlage 1. Gegründet: 9./11. bzw. 23./12. 1901; eingetr. 10./1. 1902. Gründer s. Jahrg. 1902/1903. Zweck: Beschaffung u. Vermietung billiger Wohnungen, insbes. auf den von der Ges. erworbenen, zum früheren Hellerhof gehör. Liegenschaften. Besitztum: Die von der Intern. Bau-Ges., A.-G. in Fft. a. M. in die Ges. eingebrachten, zum früheren Hellerhof gehörigen Liegenschaften hatten einen Flächeninhalt von 4 ha 83 a 8 qm. Die Stadtgemeinde Fft. a. M. hat sich verpflichtet, die Strassenkanäle einschl. der Strassen- sinkkasten u. der Einlassstücke in den Strassen, an welchen das von der Intern. Bau-Ges. eingebrachte Gelände der Ges. belegen ist, auf die Länge der Fronten an diesen Strassen auf ihre Kosten u. unter Verzicht auf Erheb. eines Kanalbeitrags nach dem Statut v. 23./11. 1875 u. 10./2. 1888 herzustellen. Für die Übernahme dieser Verpflicht. hat die Stadtgemeinde Fft. a. M. 66 für vollbezahlt geltende Aktien zu M. 1000 erhalten. Kapital: RM. 540 000 in 900 Akt. zu RM. 60. Erhöh. nur mit Zustimm. des Magistrats zulässig. Urspr. M. 900 000 in 900 Akt. zu M. 1000. Die Kap.-Umstell. erfolgte lt. G.-V. v. 11./11. 1924 von M. 900 000 im Verh. 10: 6 auf RM. 540 000 durch Abstempel. des bisher. Nennwertes der Aktien von M. 1000 auf RM. 600. Anleihe: RM. 510 000 (M. 3 400 000) in 4 % Teilschuldverschr. von 1902. Im Umlauf Ende 1926: 3161 Stücke (Nr. 1 bis 3400) zu RM. 150 (M. 1000), auf Namen der Deutschen Vereinsbank zu Frankf. a. M. u. durch Giro übertragbar. Die Stadt Frankf. a. M. haftet für Kapital u. Zs., dagegen hatte die Ges. zum Grundbuch Eintrag bewilligt, dass die ihr zugekör. Grundst. u. Geb. ohne Zustimm, des Magistrats weder veräussert, noch verpfändet, noch sonst belastet werden dürfen. Zs. 1./4. u. 1./10. Am 2./1. 1926 wurden gegen Einreich. des Zinsscheins Nr. 49 per 1./10. 1925 RM. 3 abzügl. Kapitalertragssteuer für jedes Stück über M. 1000 gezahlt. Alle Zinsscheine mit früherem Fälligkeitsdatum sind wertlos. Tilg. ab 1935 durch jährl. Ausl. von 1 % zuzügl. ersp. Zs. spät. im Okt. (zuerst 1934) auf 1./4.; seit 1908 ist jederzeitige Kündig. der ganzen Anleihe oder eines Teiles mit 6 Mon. Frist zulässig. Verj. der Coup.: 5 J. (F.), der Stücke: 10 J. (F.). Zahlstelle: Frankf. a. M.: Deutsche Vereinsbank. Kur in Frankf. a. M. Ende 1914–1926: 91*, –, 85, –, 89*, 98, 85, = ... (2), (5), 69 . Geschäftsjahr: 1./4.–31./3. Gen.-Vers.: Spät. Sept. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Aus dem bilanzmässigen Reingewinn erhält nach Dotierung des gesetzl. R.-F. (5 %) die Stadtgemeinde Frankf. bis Ende 1933 zunächst einen Betrag zur Ansammlung eines städt. Aktienerwerbungs-F. Vom verbleib. Betrage bis 4½ % Div. auf das eingez. A.-K., Rest in den erwähnten städt. Aktienerwerbungs-F. Der A.-R. erhält keine Tant. Die Stadt Frankf. ist verpflichtet, alljährl. die gesamten Mittel des Aktienerwerbungs-F. einschl. der auf die so erworbenen Aktien entfallenden Div. zum Ankauf von Aktien zu verwenden. Ist die Stadt auf diese Weise in den Besitz von 350 Aktien (abgesehen von den 100 bei der Errichtung der Ges. von ihr übernommenen Aktien) gelangt, so ist sie verpflichtet, zum weiteren Ankauf von Aktien alljährl. einen Mindestbetrag zu verwenden. Die Stadt Frankf. hat das Recht, alljährl. am 1./4. sämtl. Aktien zu erwerben, nachdem sie 6 Monate vorher der Ges. von ihrer Absicht Mitteil. gemacht hat. Jeder Aktionär ist verpflichtet, seine durch Ausl. bestimmte Aktie u. im Falle der Kündig. der Stadt seine Aktien der Stadt Frankf. a. M. verkäuflich zu überlassen, u. zwar nach dem 1./4. 1914 zu 120 % u. 4½ % Stück-Zs. Falls in einem Jahre die Garantie der Stadt in Anspruch genommen ist, muss später vor Zahl. einer Div. der ver- auslagte Betrag nebst 4 % Zs. zurückgezahlt werden. Zur Sicherstellung ihrer Rechte ist die