Elektrotechnische Fabriken, Elektrizitätswerke und Hilfsgeschäfte. 4511 B zu 5000 kg, C zu 2000 kg, D zu 1000 kg u. E zu 500 kg. Zs. 1./4. u. 1./10. Die Teil- schuldverschreib. lauten auf den Namen der Süddeutschen Disconto-Ges. in Mannheim oder deren Ordre; sie sind durch Indossament übertragbar. Die Tilg. der Kohlenwert- anleihe erfolgt vom 1./4. 1928 ab mit jährl. 0.9 % des Gesamtbetrages der urspr. Kohlen- wertmenge, zuzügl. der ersparten Zinsen. Vom Jahre 1933 ab ist verstärkte Tilg. oder Gesamtkünd. zulässig. Für die Rückzahl. u. Verzins. der Kohlenwertanleihe hat die Stadt- gemeinde Mannheim, hierzu ermächtigt durch Beschluss der Bürgerausschusses u. genehmigt durch Verfüg. des Bad. Ministeriums des Innern, als Gesamtschuldnerin die selbstschuld- nerische Haftung übernommen. Daneben haben das Land Bayern u. die Pfälzische Kreis- gemeinde für je ein Drittel die selbstschuldnerische Bürgschaft für Kap. u. Zs. über- nommen. Zur Sicherung der Kohlenwertanleihe nebst Zinsen hat die Ges. eine Sicherungs- hypothek im Geldwert der 150 000 t Steinkohle nebst 6 % jährl. Zinsen auf den gesamten jetzigen Besitz an Liegenschaften u. Gebäulichkeiten nebst allem Zubehör, und zwar an der Stelle unmittelbar hinter den vorhandenen Markanleihen, bestellt. Die Anleihe ist nach einer gemäss den Anleihebeding. unter Zugrundeleg. eines Kohlenpreises von RM. 17.50 durchgeführten Abstempl. eines Teiles auf RM. nunmehr wie folgt gestückelt: Serie A: 2141 St. zu 10 000 kg Kohle, 859 St. zu je RM. 175; Serie B: 8249 St. zu 5000 kg, 3751 St. zu je RM. 87.50; Serie C: 10 577 St. zu 2000 kg, 4423 St. zu je RM. 35; Serie D: 14 846 St. zu 1000 kg, 10 154 St. zu je RM. 17.50; Serie E: 6338 St. zu 500 kg, 3662 St. zu je RM. 8.75. Zahlstellen wie bei Anleihe I. Kurs in Berlin Ende 1924–1926: RM. 10, 9.02, 14.70 pro t. In Frankfurt a. M.: RM. 10.25, 9.25, 14.30 pro t. Auch notiert in Mannheim. Kurs der auf RM. abgest. Stücke 1925–1926: Berlin 10.50, 15.25, Frankfurt a. M. 57.75, – (87.25) % für die Stücke zu RM. 17.50 (= 1 t). Zulass.-Termin wie bei Anleihe I. Zs. per 1./4. 1926 = RM. 0.24 für je 500 kg Kohle. 7 % Hyp.-Gold-Anleihe vom 1./6. 1926: Die Anleihe wurde gemeinsam mit der Pfalz- werke A.-G. in Ludwigshafen aufgenommen. Doll. 3 000 000; Stücke zu Doll. 500 u. 1000. 1./6. u. 1./12. Tilg.: Vom 1./6. 1931 ab durch Verlos. zu 100 % bis spät. 1./6. 1941; vom 1./6. 1931 ab Gesamtrückzahl. (keine teilweise) zu 100 % nebst lauf. Zinsen an jedem Zins- termin zulässig. Sicherheit: Die Anleihe ist sichergestellt durch zwei Hypoth. in Gold- mark, von denen jede gleich der Hälfte des ausstehenden Betrages der Anleihe ist. Die eine Hypoth. lastet auf der gesamten Anlage des Grosskraftwerk Mannheim, die andere auf der gesamten Anlage und dem Verwaltungsgebäude der Pfalzwerke. Treuhänder: First Trust and Savings Bank in Chicago u. Deutsche Waren-Treuhand Akt.-Ges. in Hamburg. Zahlstellen: New York: International Acceptance Securities & Trust Company; Chicago: A. G. Becker & Co. Zahlung von Kap. u. Zinsen frei von allen gegenwärt. u. zukünftigen deutschen Steuern u. Abgaben. Die Anleihe wurde in Amerika von A. G. Becker & Co. in Chicago, W. A. Harriman & Co. u. Marshall Field, Glove, Ward & Co. in New York am 8./7. 1926 zu 96.50 % aufgelegt. Kurs in New York ult. 1926: 97 %. Geschäftsjahr: 1./4.–31./3. Gen.-Vers.: Im 1. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 St.-Akt. = 150 St., 1 Vorz.-Akt. A = 4 St., 1 Vorz.-Akt. B = 25 St. Gewinn-Verteilung: 5 % z. R.-F. (Grenze 10 % des A.-K.), dann 10 % bzw. 15 % (Max.) Div. an Vorz.-Akt. mit Nachzahl.-Anspruch, 7 % beschränkte Div. an St.-Akt. Die Vorz.-Akt. erhalten aus dem Reingewinn eine Div., u. zwar die Gattung A 10 % u. die Gattung B 15 %, bevor auf die St.-Akt. ein Gewinn entfällt. Sie haben ferner ein Nachbezugsrecht aus dem Reingewinn künftiger Jahre, wenn der verteilbare Reingewinn eines Jahres zur Zahlung von 10 % bzw. 15 % nicht ausreicht. Mehr als 10 % bzw. 15 % vom Nennwert darf den Vorz.-Akt. Gattung A bzw. B nicht zugeteilt werden. Die Ges. ist berechtigt, die Vorz.-Akt. Gattung A u. B vom 1./4. 1928 an jederzeit ganz oder teilweise mit mindestens sechsmonatl. Kündigungsfrist gegen Zahlung von 150 % auf den Nennbetrag zuzüglich etwa rückständiger Gewinnanteile u. 10 % bzw. 15 % Stückzs. für den abgelaufenen Teil des laufenden Geschäftsjahres oder im Wege des freiwilligen Ankaufs auch unter diesem Kurse oder in ähnlicher Weise einzuziehen. Die G.-V. beschliesst, ob die Tilgung aus dem zur Verfügung stehenden Reingewinn oder aus dem Vermögen der Ges. erfolgen soll. In ersterem Falle soll in einem Geschäftsjahr nicht weniger als 1 % u. nicht mehr als 10 % der Vorz.-Akt. eingezogen werden. Im anderen Falle erfolgt die Einziehung nach den für die Herabsetzung des A.-K. massgebenden gesetzl. Vorschriften. Die Nummern der nicht durch Ankauf oder in ähnlicher Weise einzuzieh. Vorz.-Akt. Gattung A u. B werden durch das Los bestimmt. – Die St.-Akt. erhalten aus dem verfügbaren Reingewinn nach Befriedigung der Vorz.-Akt. eine Div. von höchstens 7 %. Reicht der verteilbare Reingewinn eines ahres nicht aus, um den St.-Akt. eine Div. von 7 % zu gewähren, so ist der Betrag, um den die Div. hinter 7 % zurückbleibt, in den folgenden Geschäftsjahren nach Befriedigung der Vorz.-Akt. nachzuzahlen, soweit der jeweilige verteilbare Reingewinn hierzu ausreicht. Bilanz am 31. Mürz 1927: Aktiva: Anl. 8 462 542, im Bau befindl. Anlagen 1 430 597, Mobil. 1, Kassa, Wertp. 543 641, Lagerbestände 621 793, Bankguth. 216 337, Kontokorrent- u. sonst. Forder. 379 347, Darlehen 4 121 700, Disagio der Amerikaanleihe 374 547, (fremde Kautionen 25 000). – Passiva: A.-K. 2 186 000, 6 % Kohlenwertanleihe 1 501 997, 6 % auf Reichsmark umgestellte Kohlenwertanleihe 1 325 555, 7 % amerikanische Goldanleihe 7 350 000, Darlehen 704 017, Ern.-F. 1 852 785, Anleihe-Zs. 58 556, Kontokorrent- u. sonst. Schulden 679 884, R.-F. 221 374, unerhob. Div. 1077, Wohlf.-F. 66 145, Reingewinn 203 115, (fremde Kautionen 25 000). Sa. RM. 16 150 508.