1 ――――― 5174 Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften. Kapital: RM. 2 348 000 in 2348 Akt. zu RM. 1000. Urspr. RM. 1 216 000 in 1216 St.-Akt. zu RM. 1000, übern. von den Gründern zu pari. Die G.-V. v. 26./6. 1926 beschloss Erhöh. des A.-K. um RM. 914 000 u. die G.-V. v. 4./6. 1927 beschloss Erhöh. um RM. 218 000. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im 1. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie 1 St. Bilanz am 31. Dez. 1926: Aktiva: Eisenbahnanlage-K. RM 2 255 694. – Passiva: A.-K. 2 130 000, Kap.-Einzahl.-K. 72 000, Bank-K. 26 688, Gewinn 27 005. Sa RM. 2 255 694. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Reingewinn RM. 27 005. – Kredit: Gewinnvortrag 20 893, Zs. 6111. Sa. RM. 27 005. Dividenden 1925 –1926: 0 %. Vorstand: Landesbaurat Gustav Sell, Merseburg. Aufsichtsrat: Vors. Oberbürgermstr. Dr. Mann, Stellv. Landrat Dr. Ide, Reg.-Dir. Dietze, Vizepräs. Senst, Erfurt; Landesrat Dr. Albrecht, Merseburg; Landesbaurat Zier, Halle a. 8. Stadtrat Holzborn, Erfurt; Amtsvorsteher Huhn, Alach. Zahlstelle: Merseburg: Sächsische Provinzialbank. Rhederei Esens-Langeoog, Akt.-Ges. in Esens (Ostfriesl.). (In Liquid.) Gegründet: 28./4. u. 3./12. 1908, mit Wirkung ab 1./6. 1908; eingetr. 16./12. 1908. Gründer s. Jahrg. 1910/11. Der Reederei-Betrieb ist am 1./2. 1927 an die Schiffahrt der Inselgemeinde Langeoog übergegangen. Lt. Bek. des Amtsgerichts Esens ist die Ges. auf- gelöst. Liquidatoren: Senator Bertus Bourbeck, Senator Herr Tannen Hedlefs, Kaufmann Cornelius Mammen, Esens. Zweck: Beförderung von Personen und Gütern zwischen dem Festlande und den Nordseeinseln. Die Ges. besitzt den D. Kaiserin Auguste Victoria u. Motorschiff Langeoog, auch Pferdebahnanlagen ete. Kapital: RM. 48 000 in 80 Akt. zu RM. 600. Urspr. M. 80 000 in 80 Akt. zu M. 1000, umgestellt auf RM. 48 000 in 80 Akt. zu RM. 600. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Bilanz am 31. Jan. 1927: Aktiva: Kassa 807, Schiffe, Inv. u Anlagen 97 836, Wertp. 723, Buchforder. 21 201. – Passiva: A.-K. 48 000, Buchschulden 2675, Steuerliquidat. 9450, R.-F. 3366, Betr.-Ern.-F. 43 416, Gewinn 13 660, Sa. RM. 120 568. Cewinn- u, Verlust-Konto: Wurde nicht bekanntgegeben. Dividenden: 1913/14–1922/23: 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0 %: 1923 (6 Mon.): 0 %; 1924 Dis 1926: 10, , %. Aufsichtsrat: Vors. Pastor Theodor Brecke, Mackensen; Heinr. Andreesen, Reinhard Andreesen, Max Straube, E. von Thümen, Esens. Zahlstellen: Ges.-Kasse; Esens: Esenser Genossenschaftsbank. * * * 4 Zschipkau-Finsterwalder Eisenbahn-Ges. in Finsterwalde. Gegründet: 26./10. 1885; eingetr. 31./12. 1885. Zweck: Bau- u. Betrieb einer Nebeneisenbahn von Zschipkau nach Finsterwalde mit einer Abzweig. in Sallgast nach Lauchhammer; doch kann das Unternehmen auf den zeit- weiligen Betrieb von Kleinbahnunternehm. der Kreise Luckau u. Calau für deren Rechnung, sofern diese Kleinbahnen an die Zschipkau-Finsterwalder Eisenbahn Anschluss haben, aus- gedehnt werden. Die Stammbahn Zschipkau-Finsterwalde (20.16 km) ist am 20./9. 1887, die Zweigbahn Sallgast-Lauchhammer (12.76 km) am 16./12. 1887 dem öffentlichen Verkehr übergeben worden. Ausserdem wird der Fahrbetrieb für die gemischten Züge auf der 7.7 km langen Staatsbahnstrecke Zschipkau-Senftenberg geführt. An rollendem Material verfügt die Bahn über 14 Lokomotiven, 8 Post- bzw. Güterwagen, 296 offene u. 15 geschlossene Güterwagen. Konzession: Die Fonzession zum Bau der Eisenbahn Zschipkau- Finsterwalde als Eisenbahn untergeordneter Bedeutung datiert vom 16./12. 1885. Die Genehmigung zur Umwandlung der Kleinbahn Sallgast-Lauchhammer in eine Nebenbahn mit Anschluss an den Staatsbahnhof Lauchhammer ist der Gesellschaft durch Konzession vom 28./6. 1901 erteilt worden. Nach den Konzessionsbestimmungen des Eisenbahngesetzes 1838 ist die Gesellschaft verpflichtet. den Betrieb der Stammbahn Zschipkau-Finsterwalde der Ver- waltung einer anschliessenden Bahn gegen Gewährung einer jährl. Rente, welche den im Durchschnitt der letzten 5 Jahre erzielten Reineinnahmen gleichkommt u. mindestens jährl. 4½ % ihres Anlagekapitals beträgt, zu überlassen, falls der Minister der öffentlichen Arbeiten diese Betriebsüberlassung im öffentlichen Verkehrsinteresse für erforderlich er- achtet. Für die Zweigbahn Sallgast-Lauchhammer ist die Ges, unbeschadet des gesetzl. Erwerbsrechtes verpflichtet, die Nebenbahn von Sallgast nach Lauchhammer (Staatsbahnhof) gegen Erstattung der von ihr hierfür aus eigenen Mitteln aufgewendeten notwendigen u. nützlichen Anlagekosten nach Ablauf von 5 Jahren seit der Inbetriebnahme dieser Neben- eisenbahn jederzeit schulden- u. lastenfrei an die Staatsregierung auf deren Erfordern ab- zutreten. An Stelle des Ministers der öffentl. Arbeiten ist durch Reichsgesetz das Reichs- verkehrsministerium getreten. =