5376 Nahrungs- u. Genussmittel, Getreide- u. Futterhandlungen, Mühlen. Aufsichtsrat: (3–5) Vors. Thomas H. Morgan, Hamburg; Stellv. G. Ed. Weber, Hamburg; Dr. O. Rabbethge, Komm.-Rat Dr. h. c. Erich Rabbethge, Klein-Wanzleben; Geh. Komm.-R. Max Leeser, Hildesheim; Dr. Fritz Warburg, Hamburg; vom Betriebsrat: B. Schmidt. Zahlstellen: Hamburg: Vereinsbank in Hamburg, M. M. Warburg & Cie.; Hildesheim: Hildesheimer Bank. Wurzener Kunstmühlenwerke und Biscuitfabriken vorm. F. Krietsch in Wurzen. (Börsenname in Leipzig: Krietsch-Mühle; in Berlin: Wurzener Kunstmühle.) Gegründet: 24./6. 1886; eingetr. 29./7. 1886. Zweck: Betrieb der Müllerei, der Graupenfabrikation, der Hirse- u. Erbsenschälerei, ferner die Herstell. von Teigwaren, Keks, Waffeln, Pfefferkuchen u. verwandten Artikeln, sowie der Handel mit allen vorstehend genannten u. ähnlichen Erzeugnissen. Die Ges. ist berechtigt, neue Geschäftszweige aufzunehmen u. sich an anderen Unternehm. zu be- teiligen oder solche zu erwerben. Die Schönertmühle ist 1902 zur Roggenmühle umgebaut u. als solche seit Dez. 1902 in Betrieb. Die urspr. Roggenmühle der Stadtmühle ist durch den Umbau ganz für die Weizenmüllerei frei geworden. Die Ges. beschäftigt in ihren Betrieben etwa 700 Beamte u. Arb. Tägliche Gesamtleist. der gesellschaftl. Mühlen 280–300 To. 1912 Bau eines neuen Getreidesilos für eine Fassung von 600 D.-W. Roggen. Das Stadt- mühlenwerk wurde am 3./10. 1917 durch Grossfeuer vollständig zerstört, der Auf bau ist sofort in Angriff genommen u. ist das neue Werk seit Anfang 1921 vollständig in Betrieb; seit 1921 wieder Handelsmüllerei. Ein erneutes Brandunglück betraf am 18./2. 1924 die am Bahnhof gelegene Roggenmühle, deren Wiederaufbau an dieser Stelle nicht mehr stattfand, sondern als Neubau auf dem Stadtmühlengrundstück errichtet wurde. 3 Wohnhäuser für Beamte u. Arb. mit 18 Wohn. wurde fertiggestellt. Kapital: RM. 2 743 000 in 12 500 St.-Akt. zu RM. 50, 3000 Vorz.-Akt. A zu RM. 6, 32 000 Vorz.-Akt. B zu RM. 50 u. 5000 Vorz.-Akt. B zu RM. 100. Urspr. M. 2 250 000. Über die Kap.-Erhöh. bis 1918 s. Jahrg. 1921/22. 1918 Erhöh. um M. 2 420 000. Gleich- zeitig wurde die Aufgabe der Vorz.-Rechte der Prior.-St.-Aktien beschlossen. Weiter erhöht 1920 um M. 4 500 000. Nochmals erhöht 1921 um M. 9 000 000. 1921 weiter erhöht um M. 1 000 000 in 1000 Vorz.-Akt. Weiter erhöht 1922 um M. 9 000 000 in 9000 St.-Akt. à M. 1000. Die G-V. v. 6./12. 1922 beschloss weitere Erhöh. um M. 28 000 000 in 27 000 St.-Akt. u. 1000 Vorz.-Akt. mit 20fachem Stimmrecht u. 6 % nachzahlungspflichtiger Vorz.-Div. Nochmals erhöht lt. G.-V. v. 8./3. 1923 um M. 29 000 000 in 28 000 St-Akt u. 1000 Vorz.- Akt. à M. 1000. Von den St.-Akt. wurden M. 12 000 000 der Allg. Deutsch. Cred.-Anstalt zu 800 % überlassen, davon M. 10 800 000 den Aktion. im Verh. 5: 1 zu 100 % zuzügl. Steuern angeb. Dann lt. G.-V. v. 25./1 1. 1924 Umstell. des A.-K von M. 85 Mill. auf RM. 4 118 000 durch Herabsetz. des Nennwertes der St.- bzw. Vorz.-Akt. von M. 1000 auf RM. 50 bzw. RM. 6. Lt. G.-V. v. 23./12. 1926 sind RM. 2 500 000 im Verh. 4: 1 zus. gelegt, RM. 1 600 000 auf dem Zuzahlungswege in Vorz.-Akt. Lit. B umgewandelt u. ausserdem RM. 500 000 solcher Vorz.- Akt. durch ein Konsortium neu gezeichnet worden. Zu dem sich hiernach ergebenden Kapitalsertrage von RM. 2 725 000 treten die RM. 18 000 mehrstimmigen Vorz.-Akt., so dass sich das Gesamtkapital der Ges. nunmehr auf RM. 2 743 000 beziffert. Es ist eingeteilt in 12 500 St.-Akt. zu RM. 50, 3000 Vorz.-Akt. A zu RM. 6, 32 000 Vorz.-Akt. B zu RM. 50 u. 5000 Vorz.-Akt. B zu RM. 100. Hypoth.-Anleihe: M. 4 000 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. von 1919, rückzahlbar zu 103 %, begeben an die Allg. Deutsche Credit-Anstalt. Zs. 1./4. u. 1./10. Notiert in Leipzig. Kurs Ende 1921–1926: 101, 90, 200, 1.25, 1.25, 0.8 %. Gekünd. zum 1./10. 1926. Aufwert. RM. 9.40 für PM. 1000. Geschäftsjahr: 1./5.–30./4. Gen.-Vers.: Spät. Aug. Stimmrecht: 1 St.-Aktie u. 1 Vorz.-Aktie B = 1 St.; 1 Vorz.-Akt. A = 5 St. in best. Fällen. Gewinn-Verteilung: Mind. 5 % z. R.-F. (Gr. ¼0 des A.-K.), event. Sonderrückl., 4 % Div. an St.-Akt. Die Vorz.-Akt. A erhalten aus dem verteilbaren Jahresgewinn vor den St.-Akt. eine Div. von 6 % nach Massgabe der eingezahlten Beträge. Reicht der verteilbare Jahres- gewinn zur Zahlung dieser Vorz.-Div. nicht aus, so findet eine Nachzahlung der rück- ständig gebliebenen Gewinnanteile aus dem verteilbaren Jahresgewinn späterer Jahre statt, jedoch erst dann, wenn die Vorz.-Div. für das letzte abgelaufene Geschäftsjahr voll bezahlt ist; bei der Nachzahlung gehen die älteren Gewinnanteilreste stets den jüngeren vVor. Gestattet das Gewinnergebnis eines Jahres die Verteilung einer mehr als 10 % betragenden Div. auf die St.-Akt., so ist den Vorz.-Akt. A für jedes volle Prozent, das die St.-Akt. über 10 % erhalten, eine Zusatz-Div. von ½ % auf den Nennwert zu gewähren bis zur Höchstgrenze von 10 % Gesamt-Div. Die Inhaber der St.-Akt. haben einen Gewinnanteil erst dann zu beanspruchen, wenn die etwa rückständigen Vorz.-Div. vollständig bezahlt sind. Die Vorz.-Akt. B erhalten aus dem verteilbaren Reingewinn des Geschäftsjahres vor den St.-Akt., jedoch nach den Vorz.-Akt. A, soweit diese eine Vorz.-Div. von 6 % sowie etwaige Div.-Rückstände zu beanspruchen haben, eine nachzahlungspflichtige Vorz.-Div. von 8 %. Die St.-Akt. erhalten alsdann bis 5 % Div. ohne Nachforderungsrecht erst, nach- dem die Vorz.-Akt. B die Vorz.-Div. von 8 % sowie etwaige Rückstände aus früheren Geschäftsjahren erhalten haben. Vom ÜUpbrigen 10 % Tant. an A.-R. (ausser einer festen