Verschiedene Gesellschaften, neueste Gründungen, Nachträge. 5491 Stettiner Electricitätswerke in Stettin, Schulzenstrasse 21. Gegründet: 19./8. mit Nachtrag v. 16./10. 1890; eingetr. 28./11. 1890. Zweck: Gewerbsmässige Ausnutzung des elektrischen Stromes zur Beleuchtung und Kraftübertragung im jetzigen und künftigen Weichbild der Stadt Stettin links der Oder. Vertrag mit der Stadt Stettin: Die a. o. G.-V. v. 13./2. 1911 beschloss die Anderung bezw. Verlängerung des Vertrages mit der Stadt auf folgender Grundlage: Die Akt.-Ges. erhält eine Konzessionsverlängerung um weitere 10 Jahre, also bis zum 1./1. 1930, sie ver- kauft ihre Zentrale in der Unterwiek an eine neu gegründ. Ges. m. b. H. „Kraftwerk Stettin“ für M. 1 000 000. An der Gründung selbst ist die Akt.-Ges. nicht beteiligt. Das Kraftwerk Stettin, welches von der neuen Ges. m. b. H. zu einem Drehstromwerk ausgebaut wurde, liefert in Zukunft den gesamten Strom für die Stettiner Elektrizitätswerke u. für die be- nachbarten Kreise der Provinz Pommern. Die Stettiner Elektrizitätswerke hatten demnach die eigene Erzeugung des elektr. Stromes einzustellen, wodurch auch die zweite Zentrale in der Schulzenstrasse stillgelegt wurde. Für die Umformung des Drehstromes in Gleichstrom errichtete die Akt.-Ges. vier neue Umformerstationen. Die St. E.-W. sind verpflichtet, vom 1./4. 1912 ab ihren ganzen Bedarf an Strom von dem Kraftwerk zu beziehen. Am 1./1.1912 trat ein neuer Stromlieferungstarif in Kraft, in dem der Grundpreis herabgesetzt wurde. Abgabe an die Stadtgemeinde: Die St. E.-W. haben an die Stadt folgende Abgaben zu zahlen: 1. 10 % der Bruttoeinnahme. Wenn diese Abgabe in dem Geschäftsj. 1910/11 den Betrag von M. 120 000, in dem Geschäftsj. 1911/12 den Betrag von M. 125 000 etc. in jedem folgenden Geschäftsjahr einen um je M. 5000 höheren Betrag, in dem Geschäftsj. 1928/29 also den Betrag von M. 210 000 u. in dem halben Geschäftsj. v. 1./7.–31./12. 1929 den Betrag von M. 107 500 nicht erreicht, haben die St. E.-W. den in den einzelnen Jahren sich er- gebenden Minderbetrag während der Zeit bis zum 30./6. 1915 bis zur Höhe von jedesmal M. 15 000, späterhin aber bis zur Höhe von jedesmal M. 20 000 an die Stadt zuzuzahlen. Übersteigt die Abgabe in einzelnen Jahren die gewährleisteten Beträge, so dürfen diese Überschüsse auf etwaige Minderbeträge der vorhergehenden oder der nachfolgenden Jahre nicht verrechnet werden. 2. 50 % des Restes des Reingewinns nach Zahlung von 6 % Div. an die Aktionäre (siehe Gewinn-Verteil.). Wenn diese Abgabe für jedes Geschäftsjahr bis 30./6. 1915 den Betrag von M. 50 000, für jedes weitere Geschäftsj. bis 30./6. 1920 den Betrag von M. 75 000, für jedes weitere Geschäftsj. bis 30./6. 1929 den Betrag von M. 100 000 u. für das halbe Geschäftsj. 1./7.–31./12. 1929 den Betrag von M. 50 000 nicht erreicht, haben die St. E.-W. den in dem einzelnen Jahre sich ergebenden Minderbetrag an die Stadt zuzuzahlen. Übersteigt die Abgabe in einzelnen Jahren die gewährleisteten Beträge, so dürfen diese Überschüsse innerhalb der Zeit bis 30./6. 1920 auf etwaige Minderbeträge der vorhergehenden oder der nachfolgenden Jahre verrechnet werden, später indessen nicht mehr. 3. Bei der Liquidation der St. E.-W. geht der Erneuerungs-Fonds an die Stadt über. An die Stadt- gemeinde abgeführt 1912/13–1923/24: M. 195 533, 229 246, 233 043, 266 400, 259 316, 364 919, 333 507, 653 293, 676 993, 450 750, 102 030 000, 321 761.33 Bill. Betriebsangaben: 5 Umformerstationen haben mit 13 Drehstrom-Gleichstrom-Umformern eine Gesamtleistung von 14 600 kWu. verteilt sich die Leistung auf die Station Rosengarten 6600 k W, Jageteufelstr. 1000 kW, Falkenwalderstr. 3000 kW u. Grabow 4000 kW. Um den gesteigerten Anforderungen genügen zu konnen, mussten 1925/26 die Betriebs- anlagen erheblich erweitert werden. Der Bau des Umformerwerks Grabow und der erste Abschnitt der maschinellen Einricht. dieses Werkes sind durchgeführt worden. Die In- betriebnahme dieser Anlage erfolgte im Dez. 1925. Ein zweites Gleichrichteraggregat von 2000 KW wurde 1926/27 in Betrieb genommen. Für die Versorg. dieser Station, die durch Drehstrom von 15 000 V. erfolgt, wurden 2 Verbindungskabel von der Zentrale I der Grosskraftwerk Stettin A.-G. ab neu verlegt. Zur Erhöh. der Betriebssicherheit der übrigen Stationen u. Bestreitung der gesteigerten Belast. wurden ferner 2 Hochspannungs-Ver- bindungskabel zwischen der Zentrale II der Grosskraftwerk Stettin A.-G. u. dem Umformer- werk Rosengarten 45 u. ein Hochspannungs-Verbindungskabel zwischen den Umformer- werken Rosengarten 45 u. Westend neu verlegt. Diese 3 Kabel sind für eine Betriebs- spannung von 15 000 V. vorgesehen. 1926/27 Erweiter. der Tranformatorenstationen u. des Umformerwerks Rosengarten, Umstell. der Altstadt auf Drehstrom 380/220 Volt. Im Betriebe am 30./6. 1913 1921 1922 1923 1924 1925 1926 1927 Glühlampen . 114 272 349 760 388 977 409 800 427 011 453 435 486 749 530 883 Bogenlampen. 2 150 1282 500 154 154 140 140 Motore 1522 2 813 3067 3 217 3 533 4093 4 640 5 107 Kabellänge m rd. 534 740 652 700 692 600 709 300 rd.717 410 rd.744 400 820 000 rd. 857000 Stromabgabe 1924/25–1926/27; 10 507 208, 13 197 281, 15 890 617 k Wh; Anschlusswert Ende Juni 1924–1927: 27 111, 30 184, 34 047, 52 736 kWh; Zahl der Abnehmer 1923/24 bis 1926/27: 50 967, 51 993, 54 570, 58 221. Kapital: RM. 5 Mill. in 65 000 Akt. à RM. 50 u. 35 Akt. à RM. 50 000. Zur Erhöhung des A.-K. ist Genehmigung des Stettiner Magistrats erforderlich. Urspr. M. 1 200 000, erhöht 1892 um M. 300 000, 1894 um M. 500 000, 1897 um M. 500 000, 1898 um noch M. 500 000, 1900 um M. 1 000 000, 1902 um M. 1 000 000 (auf M. 5 000 000). Alsdann erhöht lt. G.-V. v. 26./10. 1922 um M. 15 Mill. in 15 000 St.-Akt. Lit. B à M. 1000, von einem Konsort. übern. u. davon M. 7 500 000 3: 2 zu 150 % plus Steuer angeb. M 7 500 000 sind vorweg der 344*