5504 Verschiedene Gesellschaften, neueste Gründungen, Nachträge. zahlbar mit 110 %; sie befinden sich bis 1932 in gebund. Besitz eines Konsort. Urspr. M. 6 250 000. Die Gen.-Vers. v. 26./2. 1920 beschloss Erhöh. um M. 3 750 000. Die G.-V. v. 9./12. 1920 beschloss weitere Erhöh. um M. 6 Mill. Nochmalige Kap.-Erhöh. lt. G.-V. v. 24./9. 1921 um M. 10 Mill. Die gleiche G.-V. beschloss die Ausgabe von M. 10 Mill. in Vorz.-Akt. zu M. 1000. Lt. G.-V. v. 21./4. 1922 Erhöhung um M. 25 500 000 in 18 000 St.-Akt., 2500 mit 25 % einzuzahl. 6 % Vorz.-Akt., sowie 5000 mit 25 % einzuzahl. Vorz.-Akt. Lit. B. zu M. 1000. Lt. G.-V. v. 6./1. 1923 das Stammkap. ferner erhöht um M. 44Mill. durch Umwandl. der bestehenden M. 17 500 000 Vorz.-Akt. Lit. A u. B in St.-Akt. zu M. 1000 u. durch Neuausgabe von M. 26 500 000 Inh.-St.-Akt. zu M. 1000, sämtl. volldiv.-ber. für 1922/23. Sodann erhöht lt. G.-V. v. 6./1. 1923 um M. 12 Mill. in 12 000 Vorz.-Akt. zu M. 1000. Die Kap.-Umstell. erfolgte lt. G.-V v. 28./10. 1924 von M. 100 Mill. auf RM. 8 824 000 derart, dass der Nennwert der St.-Akt. von bisher M. 1000 auf RM. 100 u. der der Vorz.-Akt. von bisher M. 1000 auf RM. 2 herabgesetzt wurde. Genussscheine: RM. 600 000 in 6000 Genussscheinen zu RM. 100. Die Gen.-Versamml. vom 12./10. 1923 beschloss 50 000 Genussscheine zu M. 1000 auszugeben. Der gesamte aus der Verwertung der Genussscheine über den Nennwert hinaus zu erzielende Reinerlös ist nach Abzug der Kosten einer Genussscheinaufgeldrücklage zuzuführen, aus der Gewinne nicht verteilt werden sollen. Die Genussscheine gewähren ab 1./7. 1923 die gleichen Rechte am Reingewinn der Ges., wie sie eine St.-Akt. gleichen Nennbetrages besitzt. Im Falle einer Auflös. der Ges. erhalten die Genussscheininbaber aus dem Gesell- schaftsvermögen, nachdem sämtl. St.-Akt. zum Nennwert ausgezahlt sind, den Nennwert der Genussscheine. Der Rest des Vermögens wird anteilig unter St.-Aktion. u. Genussschein- inhaber verteilt. Wird das A.-K. der Ges. durch Neuausgabe von St.-Akt. erhöht oder werden Genussscheine in der Weise ausgegeben, dass die St.-Aktion. neue Genussscheine erhalten, so haben auch die Inhaber der Genussscheine das Recht, im gleichen Verh. u. zu den gleichen Bedingungen neue Genussscheine zu beziehen. Wird das Grundkap. der Ges. durch Zus. legung von St.-Akt. herabgesetzt, so findet ohne weiteres eine dieser Herabsetz. entsprechende Herabminder. des Nennwertes der Genussscheine statt. Die Genussschein- inhaber haben kein St.-Recht in den G.-V. Die Ges. ist berechtigt, die Genussscheine sämtl. oder zum Teil mit Innehalt. einer Kündigungsfrist von 3 Mon. zum Schluss eines Geschäftsj. einzuziehen. Im Falle der liquidationslosen Fusion der Ges. mit einer anderen ist die Kündig. jederzeit mit von der G.-V. festzusetzender Frist zulässig. Die Einzieh. der Genuss- scheine erfolgt nach Wahl der Ges. entweder gegen Zahlung desjenigen Betrages, der sich nach dem Einheitskurse ergibt, zu dem die St.-Akt. im Durchschnitt des der Kündigung vorausgegangenen Vierteljahres an der Berliner Börse amtlich notiert wurden, oder zu dem- jenigen Betrage, der dem amtl. Einheitskurse der St.-Akt. an der Berliner Börse am letzten Börsentage vor der in der Kündig. angegebenen Fälligkeit des Genussscheines entspricht. Die Ges. ist auch berechtigt, an Stelle der Rückzahl. dieser Beträge den Genussscheininhabern bei der Einzieh. als Gegenleist. für die Genussscheine St.-Akt. über den gleichen Nennwert mit Gewinnberechtig. von dem Zeitpunkte an zu gewähren, an dem die Gewinnberechtig. der eingezogenen Genussscheine aufhört. – Die G.-V. v. 28./10. 1924 beschloss die Einzieh. von 44 000 der der Ges. noch zur Verfüg. stehenden Genussscheine u. die Herabsetz. des Nennwertes der verbleibenden 6000 Stück von bisher M. 1000 auf RM. 100. Im Verkehr sind noch die Nr. 1–4000 u. 7001–9000. Die Zulass. zur Notiz an der Berliner Börse erfolgte im Dez. 1923. Kurs in Berlin Ende 1924–1926: 75 G, 28.50, 53 %. – In Breslau Ende 1925 bis 4936 6 Hypothekar-Anleihen: I. M. 5 000 000 von 1920 in 4½ % Oblig., rückzahlbar zu 100 % durch Verlos. in jährlichen Raten ab 1926 bis 1950. Gesetzl. Aufwert.-Betrag RM. 11.79 für je nom. M. 1000. Zwecks Barablös. gekündigt zum 1./6. 1926 mit RM. 9.77 für je nom. M. 1000. Barablös. der Altbes.-Genussrechte mit RM. 6.92. II. M. 4 000 000 in 5 % Oblig. von 1921, rückzahlbar zu 102 % durch Verlos. in jährl. Raten ab 1926 bis 1950. Gesetzl. Aufwert.-Betrag RM. 10.64 für je nom. M. 1000. Zwecks Barablös. gekündigt zum 1./6. 1926 mit RM. 8.82 für je nom. M. 1000. 1.250 000 in 7 % Goldbonds v. 1./5. 1926. — Tilg.: In 15 Jahren; die Ges. ist berechtigt, die Anleihe bereits am 1./1. 1929 zurückzuzahlen. —– Zahlstelle: New York: German Credit Investment Co. Die Anleihe wurde in Amerika im Juni 1926 abgeschlossen. – Die Anleihe wurde zur Fundierung der laufenden Verbindlichkeiten- ausgegeben. Geschäftsjahr: 1./7.–30./6. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 St.-Aktie = 1 St., 1 Vorz.-Aktie bis 6 faches St.-Recht. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F. (ist erfüllt) event. besond. Abschreib. u. Rücklagen, 6 % Div. an Vorz.-Aktien, hierauf 4 % Div. an St.-Akt. u. Genussscheine, vertragsm. Tant. an Vorst. u. Beamte, vom Übrigen 12 % Tant. an A.-R., Rest Super-Div. an St.-Akt. u. Genussscheine. Bilanz am 30. Juni 1927: Aktiva: Anlagen: Grundst. 403 700, Geb. 1 473 400, Beamten- u. Arb.-Wohnhäuser 754 800, Masch., elektr. u. Bahngleisanl. zuzügl. Zugänge 4 239 000, Inv. 20 000, Mobil. u. Kontorutensil. 4, Fuhrpark 3, Kassa 25 913, Wechsel 8721, Eff. u. Beteil. 578 353, Bestände 7 635 750, vorausbez. Versich.-Präm. 20 000, Debit. einschl. Bankguth. sowie Disagio-Tilg.-K. aus der Auslandsanleihe 3 993 367. — Passiva: A.-K. 8 824 000, Genuss- scheine 600 000, R.-F. 388 870, Beamten-Pens.- u. Witwenkasse für kaufm. Angestellte 208 921, Wohlf.-F. 94 928, Fabriksparkasse 192 743, noch nicht erhob. Div. 8017, fundierte, hyp. sicher-