Banken und andere Geld-Institute. 5657 Die Tätigkeit der Landbank findet ihre Hauptgrundlage in den preuss. Agrargesetzen v. 27./6. 1890 u. 7./7. 1891, welche neben dem Ansiedelungsgesetz v. 26./4. 1886 bezwecken, dem Bedürfnis der Vermehrung des mittleren und kleineren Bauernstandes und der Sesshaft- machung ländlicher Arbeiter, namentlich in den östlichen Provinzen, nachzukommen. Dabei ist die Landbank bedacht, die erworbenen Güter zweckmässig so aufzuteilen, dass auch selbst- ständige Vorwerke u. Restgüter an Käufer, welche einen Grundbesitz von mittlerer Grösse suchen. abgegeben werden können. Unter besond. Verhältnissen auch Verkauf eines Gutes im ganzen. Die Bank ist beteiligt bei der Mecklenburg. Ansiedlungs-Ges. A.-G. in Schwerin und der Alemannia Vereinigte Tonwerke A.-G.; ausserdem verschied. kleine Beteil. Die G.-V. v. 24./9. 1919 beschloss die Umwandlung des Unternehmens in eine gemein- Uützige Gesellschaft. Der Gegenstand des Unternehmens war deshalb folgender: a) Vermehrung der Bauernstellen, Ansiedelung von Arbeitern, Befestigung des bäuerlichen Grundbesitzes durch Regelung der Schuldverhältnisse u. Förderung gemeinwirtschaftl. Ein- richtungen (Ausstattung der Gemeinden mit Grundbesitz u. sonstige ländliche Wohlfahrts- pflege. b) Erwerb u. Veräusserung von Hypoth. u. Grundstücken, landwirtschaftl. Betrieb sowie Errichtung u. Betrieb von Anlagen jeglicher Art auf eigenen oder fremden Liegen- schaften oder deren Verpachtung. Vermittlung von Hypoth. u. Grundstücksverkäufen sowie sonstige Geschäfte zur Durchführung u. Unterstützung der Aufgaben unter a) u. zur Förderung der landwirtschaftlichen Interessen. Von 1926 ab wird sich die Tätigkeit der Bank in erster Linie auf die Besiedlung der bedrohten Ostgebiete beschränken. Besitztum: Im ganzen hat die Landbank seit ihrem Bestehen 3414 selbständige kleinere Stellen begründet, 3893 Zuwachsflächen zur Vergrösserung besteh. Wirtschaften abgegeben u. 696 Restgüter u. Vorwerke veräussert. Der Grundbesitz belief sich Anfang 1924 auf 11 482.4 ha; durch Ankauf traten hinzu 1014.8 ha, verkauft wurden 3198 ha, so dass am 1./1. 1925 ein Bestand von 9409 ha verblieb, der sich um 2109 ha auf 11 518 ha erhöht hat. Vom eigenen Besitzstande entfallen auf Wald rd. 1400 ha. An Restgütern zur Ausnutzung der vorhand. Gebäude, zur Aufnahme von Waldflächen u. zur Abfindung von Pächtern sollen gebildet werden 20 mit rund 2700 ha Fläche. Alles übrige ist zur Bildung von Bauernstellen u. zur Abgabe von Zuwachsflächen bestimmt. Vergeben wurden im laufenden Jahre bisher 5 Restgüter mit 889 ha u. 89 Bauernstellen mit 1088 ha. Sanierung: Die Bank hatte 1925 erhebliche Verluste erlitten. Da im Falle eines Konkurses der Bank mehrere provinz. gemeinnützige Siedl.-Ges. grosse Verluste erlitten hätten u. in eine bedrohliche Lage gebracht worden wären, so entschloss sich die preussische Regierung im Jan. 1926, der Gewähr. weiterer Kredite an die Landbank näherzutreten. Der G.-V. v. 9./10. 1926 wurde eine Zwischenbilanz per 30./6. 1926 vorgelegt (s. a. unten) u. zwecks Ver- meidung einer Unterbilanz die Zus. legung des Kap. im Verh. 20: 1 auf RM. 65 000 beschlossen. Gegen die Genehmigung dieser Bilanz u. die Herabsetz. des Kap. wurde von der Opposition die Anfechtungsklage erhoben; diese wurde am 26./1. 1927 in erster Instanz abgewiesen. Auch gegen den Beschluss der G.-V. v. 30./12. 1926 (Genehmigung der endgült. Bilanz per 30./6. 1926) wurde von der alten Gruppe Anfechtungsklage erhoben. Kapital: RM. 65 000 in 1000 Akt. zu RM. 20, 150 Akt. zu RM. 100 u. 15 Akt. zu RM. 2000. Urspr. M. 5 000 000, Erhöh. 1897 um M. 5 000 000, 1905 um M. 5 000 000. 1911 um M. 5 000 000 auf M. 20 000 000. In der G.-V. v. 24./9. 1919 wurde beschlossen, das A.-K. um M. 5 000 000 auf M. 15 000 000 herabzusetzen u. durch Ausgabe von M. 5 000 000 5 % Vorz.-Akt. wieder auf M. 20 000 000 zu erhöhen. Die G.-V. v. 2./8. 1923 beschloss Erhöh. um M. 45 000 000 auf M. 65 000 000. In der G.-V. v. 27./3. 1926 wurde beschlossen, das A.-K. von M. 65 000 000 auf RM. 1 300 000 (50: 1) umzustellen in 5000 Vorz.-Akt. zu RM. 20, 15 000 St-Akt. zu RM. 20, 3000 St.-Akt. zu RM. 100 u. 300 St.-Akt. zu RM. 2000. Die G.-V. v. 9./10. 1926, der Mitteil. gemäss § 240 H. G. B. gemacht wurde, beschloss zwecks Vermeidung einer Unterbilanz die Herabsetz. des Grundkap. von RM. 1 300 000 auf RM. 65 000 durch Zus. legung der Aktien im Verh. von 20: 1; ferner wurde Umwandl. der ges. Vorz.-Akt. in St.-Akt. unter Fortfall der bisherigen Vorrechte beschlossen. Grossaktionäre: Von dem A.-K. der Landbank sind die M. 5 000 000 (umgestellt auf RM. 100 000) Vorz.-Akt. im Besitz der Landges. Eigene Scholle G. m. b. H.in Frankfurt a. O. Von den M. 60 000 000 (umgestellt auf RM. 1 200 000) St.-Akt. sind M. 14 000 000 (umgestellt auf RM. 280 000) im Besitz des Preuss. Staates, M. 9 000 000 (umgestellt auf RM. 180 000) im Besitz der Staatsbank u. M. 23 000 000 (umgestellt auf RM. 460 000) im Besitz der Grenzmark Posen-Westpreussen. Geschäftsjahr: 1./7.–30./6.; bis 1925: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Halbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., event. Sonderrücklagen, bis 5 % Div. an Vorz.- Aktien, bis 5 % an St.-Aktien. Falls in den Vorjahren nicht die zulässigen 5 % Div. aut die Vorz.-Aktien verteilt worden sind, von dem Reste bis zur Hälfte zur Nachzahl. der an den zulässigen Div. der Vorz.-Aktien der früheren Jahre fehlenden Beträge. Die Aus- schüttung der Nachzahl. erfolgt ausschl. an den Inhaber des Div.-Scheines, der aus dem Geschäftsjahre div.-ber. ist, aus dessen Gewinn die Nachzahl. erfolgt, u. zwar gleichzeitig mit der Zahlung der Div. Soweit die Hälfte des Restes des Reingewinns nicht zur Div.- Nachzahl. an die Vorz.-Aktien zu verwenden ist, kann sie an eine Div.-Rücklage zur Er- gänzung der Div. der Vorz.-Aktien u. der Aktien auf 5 % in der unter 3 vorstehend fest- gesetzten Reihenfolge überwiesen werden. Erreicht die Div.-Rücklage einen Betrag von