Banken und andere Geld-Institute. 5699, ungar. Lokaleisenbahn-A.-G. Die Prior.-Akt. der ungar. Lokalbahn wurden im Aug. 1920 von der deutschen Reichsregierung beschlagnahmt u. auf Grund des Versailler Friedens- vertrages enteignet. Im April 1925 wurden der Bank zurückgegeben: K 1 490 000 Prior.- Akt. der Csetnekthal-Eisenbahn, K 3 780 000 Prior.-Akt. der Versecz-Kubiner Lokalbahn, K 3 520 000 Prior.-Akt. der Ver. Szegedin-Gross-Kikinda- Gross-Becskereker Lokalbahn, K 5 450 000 Prior.-Akt. der Ver. Pozsony-Komaromer Lokalbahn u. K 1 420 000 Prior.-Akt. der Gross-Priesen-Wernstadt-Auscha Lokalbahn. Der Wert dieser zurückgegebenen Aktien dürfte nach Ansicht der Bankleit. im Hinblick auf die Valutaentwert. nicht allzu hoch zu veranschlagen sein. Als Entschädig. für die anderen beschlagnahmten Werte, die durch die Reparationskommission in Paris versteigert worden sind, erhielt die Bank vom Reich einen Entschädigungsbetrag von 2 Pro Mille des Wertes der enteigneten Gegenstände, wozu später noch ein Entwert.-Zuschlag von 3 pro Mille hinzukam. Demgemäss erhielt die Bank eine Entschädig. von RM. 192 817. Die Besitzer von Schuldverschreib. der Bank wurden zu einer Gläubigerversamml. am 20./7. 1926 geladen, um einen Vertreter der Be- sitzer der Schuldverschr. für die Verhandl. gemäss § 34 des Aufwert.-Gesetzes vor der Aufwert.-Stelle zu bestellen; als Vertreter wurde gewählt Rechtsanwalt Dr. Liebmann, Frankf. a. M. Der gesetzl. Aufwert.-Satz von 15 % für die Oblig. dürfte nicht im ent- ferntesten erreicht werden. Kapital: M. 10 000 000 in 10 000 Aktien à M. 1000, hiervon M. 5 000 000 Nr. 1–5000 auf Inhaber seit 15./3. 1898 vollbezahlt u. M. 5 000 000 vorerst mit 50 % Einzahl. Restl. Einzahl. von 50 % erfolgte am 31/3. 1914. Grossaktionäre: Eisenbahn-Bank in Frankf. a. M. 4½ % Obligationen: Ende Juni 1920 M. 534 900 in Umlauf. It. Beschluss v. 5./7. 1897 wurden die unverlosten 4½ % Oblig. mit Zs. ab 1./8. 1897, welche ab 1./8. 1897 innerh. 57 Jahren verlost werden, unter Barvergütung von 2 % für lauf. 4% % % %%. Zinsdifferenz von 4 % auf 4½ % für v. 1./8.–1./12. – 1 % umgetauscht. Auf M. 5 970 100 wurde der Umtausch ausgeführt. Stücke auf Namen mit Blanko-Giro à M. 200, 500, 1000, 2000 und 5000. Zs. 1./6. u. 1./12. Verlos. im Juni per 1./12. Tilg. ab 1./6. 1888 innerhalb 50 Jahren mit ½ % und ersparten Zs. Sofern durch den statutenmässig vorgesehenen Ver- kauf von Titres der Garantieeffekten oder durch die stärkere Amort. derselben eine ausserord. Rückzahlung stattzufinden hat, werden die zur Tilg. gelangenden Oblig. durch Auslos. bestimmt und diese nach 3 Monaten zZzu 105 % zurückbezahlt. Zahlst.: Frankf. a. M.: Frankf. Bank, Dresdner Bank, Gebr. Sulzbach. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1914–1927: 100, –, 92, –, 907, 65, 68, –, –, –, –, 0.76, –5), 6.25 % 4 % Obligationen: Ende Juni 1920 M. 33 081 700 in Umlauf, Stücke auf Namen mit Blanko- Giro à M. 200, 500, 1000, 2000, 5000, davon M. 1 622 500 in eigenem Besitz. Zs. 1./2. u. 1./8. Verl. im Juni per 1./12. Tilg. ab jeweiligen Em.-Datums innerh. 57 Jahren; früh. Tilg. nach vorausgegang. 3 monat. Kündig. zulässig. Zahlst. wie oben. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1914–1927: 94.50*, –, 85, –, 84*, 50, 64.75,, 65.50, 70, –, –, 0.76, – (5), – (6.25) %. 4 % Obligationen v. 1./2. 1912: Emiss. M. 2 500 000. Stücke auf Namen mit Blankogiro à M. 200, 500, 1000, 2000 u. 5000. Zs. 1./2. u. 1./8. Verlos. im Juni auf 1./12. Tilg. ab je. weiligen Em.-Datums innerhalb 57 Jahren zu pari; verstärkte Tilg. oder Totalkündigung mit 3 monat. Frist jederzeit zulässig. Zahlst. wie oben. Kurs wie vor. Die 4 % Obl.-Inh. fassten am 4./6. 1920 in einer Versamml. folg. Beschlüsse: a) Die notarielle Verlos. u. die sich hiernach ergebende Rückzahl. der 4 % Obl. gemäss Art. 26 des Gesellschaftsvertrages unterbleibt zunächst auf 5 Jahre ab Kalenderj. 1920 einschliessl., so dass erst nach Ablauf dieses Zeitraums die regelmässige Auslos. wieder ihren Anfang nimmt. b) Die Einlös. der Coup. der 4 % Bank- Obl. einschl. der an 1./8. 1920 fälligen Zs. wird zunächst auf 3 Jahre, also für 6 Coup.-Termine, derart gestundet, dass die Fälligkeit für jeden einzelnen Termin sich um 3 Jahre hinausschiebt. Die Inh. der 4½ % Schuld- verschr. beschlossen am 16./11. 1920 in der gleichen Weise eine Stundung. Zufolge dieser Beschlüsse gab die Ges. am 8./11. 1922 bekannt, dass der Vorstand die Befugnis erhalten und die Verpflicht. übernommen hat, auch innerhalb der dreijährigen Stundungsfrist ab 1./8. bezw. 1./12. 1920 zur Einlösung der rückständ. Zinsraten der genannt. Schuldverschreib. zu schreiten, sobald Mittel zur Deckung einer ganzen Zinsrate verfügbar sind, wobei die älteren Coup. jeweils zunächst eingelöst werden sollen. Demzufolge konnten die Coup. der 4 % Schuldverschr. Per 1./8. 1920, 1./2. 1921, 1./8. 1921 u. 1./2. 1922, sowie die Coup. der 4½ % Schuldverschr. per 1./12. 1920, 1./6. 1921, 1./12. 1921 u. 1./6, 1922 ab 15./11. 1922 eingelöst werden. Geschäftsjahr: 1./7.–30./6. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % z. R.-F., event. Sonderrückl. u. Abschreib., 4 % Div. auf das eingez. A.-K., vom Übrigen 15 % Honorar an Vorst., 5 % an A.-R., Rest zur Verf. der G.-V. Die Super-Div. wird nach Verhältnis des eingez. A.-K. u. unter Berücksicht. der Einzahlungs- zeit verteilt. Der R.-F. ist abgesondert von dem übrigen Gesellschaftsvermögen zu verwalten. Letzte veröffentlichte Bilanz am 30. Juni 1920 s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1925. Kurs der Aktien Ende 1913–1927: 168, 186.80*, –, 135, 140, 110*, 50, 70, 80.50, 2100, —–, – (0.70), 0.63, 11.50, 7 %. Notiert Frankf. a. M. Dividenden 1911/12–1920/21: 10, 10, 10, 9, 8, 7, 7,0, 0, 0 %. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Vorstand: (6–11) Dr. Hermann Kohlermann. 357*