Plantagen- und Kolonial-Gesellschaften. 6897 jedem Inhaber eines Genussscheins einen neuen Genussschein gegen Erstattung der Stempel- kosten in Höhe von M. 30 per Stück zu verabfolgen. Die a. o. G.-V. v. 21./2. 1920 beschloss die Ausgabe von M. 250 000 in 4 % Vorz.-Akt. In der G.-V. v. 12./12. 1925 wurde beschlossen, das A.-K. von M. 1 450 000 auf RM. 615 000 umzustellen u. zwar in der Weise, dass der Nennwert der St.-Akt von M. 1000 auf RM. 500, der der Vorz.-Akt. von M. 1000 auf RM. 60 abgestempelt wurde. Die G.-V. v. 6./11. 1926 beschloss Einziehung der nom. RM. 15 000 Vorz.-Akt. u. Rückzahlung zum Nennwert. Genussscheine: Die a. o. G.-V. v. 19./10. 1907 beschloss die Ausgabe von 2 Genuss- scheinen zu jeder Aktie, zus. also 2400 Stück. Weitere 3600 Genussscheine wurden lt. G.-V. v. 10./6. 1912 mit Wirkung ab 1./1. 1912 ausgegeben, indem jeder Inhaber einer Aktie oder eines alten Genussscheines einen neuen Genussschein gegen Erstattung der Stempelkosten von M. 30 erhielt. Den Inhabern derselben steht ein Stimmrecht nicht zu. Lt. § 4a der Statuten haben die Genussscheininhaber für den Fall der Ausgabe weiterer Genussscheine das gleiche Bezugsrecht wie die Aktionäre. Aus dem nach Auflösung der Ges. sich etwa ergebenden Überschuss des Gesellschaftsvermögens über die Forderungen der Gläubiger und den Nennbetrag der Aktien erhalten zunächst die Inhaber der Genussscheine bis zu M. 1000 für jeden Genussschein. Das dann etwa noch verbleibende Ver- mögen wird unter die Aktionäre u. Genussschein-Inhaber derartig verteilt, dass auf jeden Genussschein ebensoviel entfällt wie auf jede Aktie. Die G.-V. v. 16./6. 1914 beschloss folg. Zusatz: Auch bei Gewährung anderer geldwerter Vergünstigung ausser der Div. sind die Inhaber der Genussscheine mit den Aktionären gleichmässig zu berücksichtigen. Bei einer Kap.-Erhöh. haben Vorstand u. A.-R. zu beantragen, dass den Inhabern der Genussscheine die gleichen Rechte auf den Erwerb der neuen Aktien wie den Aktionären zu gewähren seien u. zu diesem Zweck das ausschliessliche Bezugsrecht der Aktionäre aus- zuschliessen sei. Den Genussscheininhabern steht es frei, sich die Rechtsvorteile dieses Paragraphen durch Stempelaufdruck auf den Genussschein obligatorisch sichern zu lassen. Lt. G.-V. v. 12./12. 1925 wurden die Genussscheine von je M. 1000 auf je RM. 500 umgestellt, sodass sie im Falle einer Auflös. der Ges. gemäss § 26a der Statuten statt bis zu M. 1000 zunächst bis zu RM. 500 erhalten. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Spät. Juni. Stimmrecht: 1 St.-Aktie = 1 St., 1 Vorz.-Aktie = 4 St. in beschränkten Fällen. Gewinn-Verteilung: 5 % z. R.-F. (erfüllt); vertragsmässige Tant. an Vorst. Aus dem dann noch verbleibenden Betrage erhalten zunächst, und zwar in gleichem Range, die Aktionäre bis zu 4 % auf das eingez. A.-K. u. die Inhaber der Genussscheine bis zu 4 % auf einen Betrag von RM. 500; vom Ubrigen erhalten die Mitglieder des A.-R. 5 % Tant. (ausser einer festen Vergüt.); der Rest wird unter die Aktion. u. die Inhaber von Genussscheinen derartig verteilt, dass auf jeden Genussschein ebensoviel entfällt wie auf jede Aktie. Bilanz am 31. Dez. 1926: Aktiva: Bank 9092, Kassa 946, Inv. 1, Beteil. u. Wertp. 712 602, Debit. 1 143 981. – Passiva: A.-K. 615 000, Wiederaufbau-Res. 60 000, Umstell.- do. 240 000, Kredit. 902 380, Gewinn 49 243. Sa. RM. 1 866 624. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Verwalt.- u. Handl.-Unk. 56 573, Reingewinn 49 243. – Kredit: Saldo aus 1925 33 124, Gewinne an Kommissionen, Beteil., Zs. u. Diversen 72 692. Sa. RM. 105 817. Kurs: Die Aktien u. Genussscheine (Nr. 1–2400) im Juni 1908 an der Hamburger Börse eingeführt. Kurs Ende 1914–1927: Aktien: 200*, –, 135, 138, 120*, 395, 462, 525, 16 000, 12, 35, 34, 250, 125 %. – Genussscheine: M. 1610*, –, 1000, 900, 700*, 3355, 3900, 3950, ca. 150 000, 120, 235, 130, 685, 375 per Stück. Dividenden: Aktien 1911–1913: 25, 13, 14 %; 1914–1926: 0 %. Genussscheine 1911 bis 1913: M. 250, 130, 140; 1914–1926: M. – pro Stück. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Direktion: Rud. Wolfhagen. Aufsichtsrat: (5–7) Carl Scharf, Herbert Schlubach, Bank-Dir. Kurt von Sydow, Komm.-Rat F. Thörl, Oscar Godeffroy, Joh. F. Kirsten, Hamburg. Zahlstellen: Hamburg: Commerz- u. Privat-Bank, Deutsche Bank, M. M. Warburg & Co.; Mannheim: Rheinische Creditbank. Überseeische Handels-Akt.-Ges. in Hamburg, Gröninger Str. 25, Asiahaus. Da die Entschädigungsfrage noch nicht endgültig geregelt ist, ist die Ges. von der Auf- stellung einer Goldmarkbilanz noch befreit. Gegründet: 3./1. 1907 mit Wirkung ab 5./10. 1906; eingetr. 9./1. 1907. Firma bis 24./4. 1922: Afrikanische Kompanie Akt.-Ges. Gründer s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1910/11. Sitz bis 25./4. 1914 in Berlin, ab 15./7. 1914 in Hamburg. Zweck: Betrieb landwirtschaftl., gewerbl. u. Montanunternehmungen im In- u. Auslande, besonders in überseeischen Ländern. Die Besitzungen gingen im Krieg an die Feinde ver- loren. Von den hierfür bei dem Reiche angemeldeten Schadenersatz erhielt die Ges. bereits einen Teil vergütet. 1921 ist eine weitere à Konto-Zahl. von M. 1 034 066 geleistet worden. Die Abfindungssumme wurde am 26./11. 1923 auf G.-M. 3155 vom Reich festgesetzt und ausgezahlt. Die Ges. plant zunächt nur von Hamburg aus Export- und Import- geschäfte zu betreiben und in dieser Übergangszeit ein erneutes eigenes Niederlassen Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften. 1927. 432 ―