Banken und andere Geld-Institute. 49 8 % erfolgt lt. Bekanntm. vom März 1928 gegen Einlieferung des 1. Ratenscheins zu den mit der ersten Ausschüttung ausgegebenen Anteilscheinen (s. a. unten). Als Goldwert gilt nach dem Gesetz für alle Pfandbriefe der Nennwert, mit Ausnahme der 4 % Pfandbriefe von 1922, für welche der Goldwert auf GM. 2.28 für je PM. 1000 festgesetzt u. ein besonderes Abfindungs- angebot gemacht worden ist. Die Ges. zahlt für je M. 1000 Nennwert der 4 % Pfandbriefe von 1922 RM. 2.28 in bar. Denjenigen Pfandbrief-Inhabern, die ihre Stücke vor dem 21./10. 1922 gekauft haben u. nachweisen können, dass der von ihnen gezahlte Kaufpreis nach der für den Kauftag geltenden Umrechnungszahl des Aufwert.-Gesetzes einen höheren Goldmarkwert als GM. 2.28 für M. 1000 darstellt, zahlt die Ges. an Stelle des genannten Betrages diesen höheren Goldmarkwert ihres Kaufpreises bar in Reichsmark. Der Nach- weis ist zu erbringen durch Vorlage der gleichzeitig mit den Stücken einzureichenden, vor dem 21./10. 1922 ausgestellten mit Nummern versehenen Bankrechn. Bis Anfang März 1927 hatten bereits ca. M. 66 Mill. von dem Angebot Gebrauch gemacht. Kommunal-Oblig. alter Währung: 3½ % von 1887, 1891, 1896 u. 1906; 4 % von 1901, 1908 u, 1912. Kurs Ende 1924–1927: 3, 2.30, 6.20, 6.25 %. Notiert in Berlin. Auch notiert in Frankf. a. M., Hamburg, Breslau, Dresden, Köln, Leipzig u. München. – 6 % von 1922. Kurs Ende 1924–1926 in Berlin: 0.035, – – %. Notiz 1927 eingestellt. – 8 % von 1923: Kurs Ende 1924–1926 in Berlin: RM. 50, –, –, für M. 1 000 000. Notiz 1927 eingestellt. – 10–20 % von 1923. Kurs Ende 1924–1926 in Berlin: RM. 23, – –— für M. 1 000 000. Notiz 1927 eingestellt. Ablösung der Kommunal-0blig. von 1922 u. 1923: Mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde machte die Ges. im Dez. 1926 den Inhabern von den in der Inflationszeit ausgegebenen 6 % Komm.-Obl. v. J. 1922, 8 % do. v. J. 1923 u. 10/20 % do. v. J. 1923, welche einen Gold- markwert von GM. 2.13 auf M. 1000 bzw. GM. 8.40 auf M. 100 000 bzw. GM. 9.43 auf M. 100 000 000 darstellen, also nur die auf diese Beträge aus der Teilungsmasse zur Aus- schüttung kommende Quote erhalten würden, folg. Angebot: 1. Die Ges. zahlt für je M. 1000 der 6 % Kommunal-Obl. RM. 0.50, für je M. 100 000 der 8 % do. RM. 6, für je M. 100 000 der 10/20 % do. RM. 1. 2. Denjenigen Inhabern, die ihre Stücke vor dem 1./1. 1923 bzw. vor dem 10./6. 1923 bzw. vor dem 23./7. 1923 gekauft haben und nachweisen können, dass der von ihnen gezahlte Kaufpreis nach der für den Kauftag geltenden Umrechnungszahl des Aufwertungs- gesetzes einen höheren Goldwert als die unter 1. genannten Beträge darstellt, zahlt die Ges. diesen höheren Goldmarkwert ihres Kaufpreises in Reichsmark. Einlösung gemäss 1.: Das Angebot erfolgt sofort, Einlösung gemäss 2.; nach Prüfung der erforderlichen Nachweise. leilungsmasse für Pfandbriefe am 31. Dez. 1927, nachdem auf die teilnahmeberechtigten Vorkriegspfandbriefe im Goldmarkbetrage von GM. 656 166 400 bereits 10 0% = GM. 65 616 640 in 4 ½ % Liquidationspfandbriefen zur Ausschüttung gelangt sind. Aktiva: Bareingänge: aus Kapitalrückzahlungen u. Hypothekenzinsen (abzüglich 8 % Verwaltungskosten) u. aus Anlagezinsen 7 413 040, 4½ % Liquidationspfandbriefe aus Rückzahl. usw. (abzüglich 8 % Verwalt.-Kosten) 3 136 840, Hyp.: lauf. Hyp. mit feststehendem Aufwert.-Betrag 21 630 529, Rückwirk.-Hyp.: a) feststeh. Aufwert.-Betrag 15 552 646, b) noch nicht feststeh. Aufwert.- Betrag, eingestellt mit 25 % des Goldmarkbetrages 7 479 339, Vorbehaltshyp., eingestellt mit 10 % des Goldmarkbetrages: a) feststeh. Aufwert.-Betrag 2 643 025, b) noch nicht fest- stehender Aufwert.-Betrag 271 042, persönl. Forder., eingestellt mit 25 % des Goldmark- betrages 924 822, Forder. in den abgetretenen Gebieten, eingestellt mit 25 % des Goldmark- betrages 2 072 212, Zinsrückstände (exkl. GM. 120 932 noch nicht anerkannt) 286 271. Sa. RM. 61 409 770. – Passiva: Goldmarkbetrag der teilnahmeberechtigten Pfandkriefe, auf welche die obenerwähnten 10 % bereits ausgeschüttet sind GM. 656 166 400, von diesem Betrage sind bis Mitte Februar 1928 GM. 640 325 500 in 4½ % Zentralgoldpfandbriefe (Liquidationspfandbriefe) umgetauscht worden, sodass sich noch GM. 15 840 900 Vorkriegs- pfandbriefe im Verkehr befinden. LTeilungsmasse für Kommunalschuldverschreibungen am 31. Dez. 1927: Aktiva: Bar- eingänge aus Kapitalrückzahlungen u. Kommunaldarlehnszinsen (abzügl. 8 % Verwaltungs- kosten) u. aus Anlagezinsen 1 668 345, Darlehen: Kommunaldarlehen, berechnet auf Grund des Anleiheablös.-Gesetzes, mit 30- bzw. 20jähr. Rückzahl.-Dauer (12½ % Aufwert.) mit nachträglicher Zinszahl. bei Rückzahl kostenbeitrags 10 837 957, Kommunaldarlehen, die auf Grund eines vereinbarten Amorti- sationsplanes verzinst und getilgt werden (12½ % u. 25 % Aufwert.), ohne Abzug des Verwaltungskosenbeitrags 5 632 010, ungewisse, noch nicht anerkannte Kommunaldarlehen (2 %% 12 ½ % u. 25 % Aufwert.) ohne Abzug des Verwaltungskostenbeitrags 825 017, Kommunaldarlehen in den abgetretenen Gebieten (12½ % Aufwert.), deren Aufwert. nach den Gesetzen dieser Gebiete Zweifelhaft ist, ohne Abzug des Verwalt.-Kostenbeitrags 555 687, rückständige Zins- u. Tilg.-Raten abzügl. 8 % Verwalt.-Kosten 557 246. Sa. GM. 20 076 263. – Passiva: Goldmarkbetrag der teilnahmeberechtigten Schuldverschr. GM. 168 823 500. Central-Roggenpfandbr.: 5 % von 1923 Ausg. I im Werte von 400 000 Ztr. Roggen Stücke Lit. A 1–24 000 zu 1 Ztr., Lit. B 1–28 000 zu 2 Ztr., Lit. C 1–32 000 zu 5 Ztr., Lit. D 1–16 000 zu 10 Ztr. Roggenwert. Erweit. um Ausg. 1I 1 600 000 Ztr. Stücke zu 5, 10, 20 u. 50 Ztr. Zs. 30./6. u. 31./12., zuerst am 31./12. 1923. Seitens der Inhaber un- kündbar. Rückzahl. durch Ausl. In das Roggenhyp.-Register eingetragene, auf landwirtschaftl. Besitz sichergestellte Hyp. Zahlstelle: Ges.-Kasse: Kurs in Berlin Ende 1923–1927: 4.75, 5.30, 4.12, 8.70, 9.05 RM. für 1 Ztr. Im Sept. 1923 zur Notier. an der Berliner Börse zugelassen. Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften. 1928. 4 der einzelnen Raten, ohne Abzug des Verwaltungs- oder Kündig. mit einmonatl. Kündig.-Frist. Sicherheit