54 Banken und andere Geld-Institute. Ö0 Preussische Pfandbrief-Bank in Berlin W., Vossstrasse 1. Gegründet: Die Gesellschaft wurde am 21. Juni 1862 unter der Firma „Preussische Hypotheken - Versicherungs- Aktien- Gesellschaft' begründet, ist somit das älteste Preuss. Hypotheken-Institut auf Aktien. 1894 Anderung dei Firma u. durch Erlass v. 16./3. 1895 genehmigt. Gleichzeitig erhielt die Bank das Privilegium zur Ausgabe von Hypoth.-Pfand- briefen, Komm.- u. Kleinbahnen-Oblig. Statutenänd. nach dem Hyp.-Bank-Ges. In der G.-V. v. 1./3. 1927 wurde der Fusionsvertrag mit der Landwirtschaftlichen Pfandbriefbank (Roggenrentenbank) A.-G., Berlin, genehmigt, wonach diese von der Preussischen Pfandbrief-Bank übernommen wird (s. unter Kapital). Letztere erhöhte ihr A.-K. um RM. 14 000 000, wovon RM. 7 000 000 zum Umtausch der Aktien der Roggen- rentenbank im Verh. 1:1 dienten u. RM. 7 Mill. den bisherigen u. den durch den Aktien- umtausch neu hinzutretenden Aktionären zum Bezuge im Verh. 2:1 angeboten wurden. Über früh. Interessen-Gemeinschaftsvertrag mit der Roggenrentenbank s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1927. Zweck: Gewährung hypoth. Darlehen auf Grundstücke innerh. des Deutschen Reiches nach Massgabe des Hyp.-Bank-Ges. Die Beleih. erfolgt ausschliesslich zur I. Stelle. Die Bank gewährt ferner Amort.-Darlehen an Preuss. Kommunen u. sonst. Körperschaften des öffentl. Rechtes sowie Darlehen an Kleinbahn-Unternehm. u. betreibt diejenigen Geschäfte, die nach § 5 des Hyp.-Bank-Ges. gestattet sind. Kapital: RM. 21 000 000 in 80 000 Akt. zu RM. 50, 50 000 Akt. zu RM. 100 u. 12 000 Akt. zu RM. 1000. – Vorkriegskapital: M. 24 000 000. Ursprüngl. A.-K. M. 7 500 000, erhöht 1867 auf M. 15 000 000, 1897 Erhöhung um M. 15 000 000 Die G.-V. v. 19./4. 1922 beschloss die Restausgabe von M. 6 000 000 der 1897 genehm. Erhöh. Weiter erhöht lt. G.-V. v. 28./12. 1922 um M. 3 000 000 in 2000 Vorz.- Akt. zu M. 1500 u. lt. G.-V. v. 22./11. 1923 um M. 87 000 000 in 58 000 Aktien zu M. 1500. Die Aktien wurden von einem Konsort. übern. (Dresdner Bank Berlin), davon M. 30 000 000 angeb. den bisher. Aktion im Verh. 1: 1 zum Preise von GM. 0.75 je Aktie zuzügl. 7½ % Gesellsch.- Steuer sowie Bezugsrecht- u. Börsenumsatzsteuer. Die Vorz.-Akt. sind lt. gleicher G.-V. in St.-Akt. umgewandelt worden. Kap.-Umstell. lt. G.-V. v. 5./3. 1925 von M. 120 000 000 auf RM. 4 000 000 in 80 000 Akt. zu RM. 50. Lt. G.-V. v. 12./11. 1926 Erhöhung um RM. 3 000 000 in 10 000 Akt. zu RM. 100 u. 2000 Akt. zu RM. 1000, div.-ber. ab 1./1. 1927. Die neuen Aktien sind von einem Konsortium übernommen worden mit der Verpflicht., sie den bisher. Aktionären zum Bezuge anzubieten. Auf nom. RM. 400 alte Akt. entfielen nom. RM. 300 neue Akt. zu 125 % franko Zs. zuzügl. Börsenumsatzsteuer. Lt. G.-V. v. 1./3. 1927 Erhöh. um RM. 14 000 000 durch Ausgabe von 10 000 Akt. zu RM. 1000 u. 40 000 Akt. zu RM. 100. Von den neuen Aktien dienten RM. 7 000 000 mit Div.-Ber. ab 1./1. 1927 zum Umtausch der Akt. der fusionierten Landwirtschaftl. Pfandbriefbank (Roggenrentenbank) A.-G. (s. auch oben) im Verh. 1:1; die restl. RM. 7 000 000 neuen Akt. mit Div.-Ber. ab 1./7. 1927 sind von einem Konsortium übern. worden mit der Verpflicht., sie den bisherigen Aktionären, sowohl der Preussischen Pfandbrief-Bank als auch der fusionierten Roggenrentenbank im Verh. 2: 1. zum Bezuge anzubieten. Auf je RM. 200 alte Preussische Pfandbrief:Bank-Aktien oder RM. 200 neue Preussische Pfandbrief-Bank-Aktien, die aus dem Umtausch von Roggenrenten- bank Vorz.- oder St.-Akt. stammen, oder RM. 200 Roggenrentenbank St.- oder Vorz.-Akt., welche bis zum Ende der Bezugsfrist noch nicht umgetauscht worden waren, entfielen RM. 100 neue Aktien der Preussischen Pfandbrief- Bank mit Div.-Ber. ab 1./7. 1927, zum Kurse von 135 % zuzügl. Börsenumsatzsteuer. Hypotheken-Pfandbriefe, Kommunal- und Kleinbahnen-Obligationen: Die Bank ist befugt auf Inhaber lautende Hyp.-Pfandbr., Kommunal- u. Kleinbahn-Oblig. zu verausgaben: Hypothekenpfandbriefe. Der Gesamtbetrag der von der Bank auszugebenden Hypoth.-Pfandbr. u. Kleinbahnen-Oblig. darf den zwanzigfachen Betrag des eingezahlten Grundkapitals einschliesslich des Kapital-R.-F. und etwaiger zur Sicherung der Pfandbr.- Gläubiger bestimmter Rücklagen nicht überschreiten. Kommunal-Obligationen. Der Gesamtbetrag der von der Bank auszugebenden Oblig. darf unter Hinzurechnung der im Umlauf befindl. Hypoth.-Pfandbr. u. Kleinbahnen- Oblig. den obengenannten Höchstbetrag nicht um mehr als den fünften Teil übersteigen. Die Pfandbrief-Emissionen und die Kommunal-Oblig. der Bank sind von der Reichs- bank erstklassig zur Beleihung zugelassen und ausserdem von einer Reihe deutscher Staats-Institute und Notenbanken für lombardfähig erklärt. Die Kommunal-Oblig. können zur Anlegung von Mündelgeld verwendet werden. Hypothekenpfandbriefe alter Währung: 3½ % Ser. XVII, XVIII u. XXIV; 3¾ % Ser. XXIII u. XXVI; 4 % Ser. XVIII–XXII, XXVu. XLXVII–XXXIII. Kurs Ende 1924–1927: In Berlin: 4, 4.65, 13.2, 14 %; in Frankfurt a. M.: 3.80, 4.80, 12.875, 13.50 %. – Ablös. durch 4½ % Gold-Pfandbr. Em. 43 s. unten. 4 % Ser. XXXIV. Kurs Ende 1924–1927: In Berlin: 0.36, –, 0.64, – %. – Ablös. durch 4½ % Goldpfandbriefe Em. 43 s. unten. Kommunal-Obl. alter Währung: 3½ % Em. I, III u. V; 4 % Em. II u. VI–XII; 3¾ % Em. IV. Kurs Ende 1924– 1927: In Berlin: 3, 1.81, 6.5, 4.10 % Em. III auch in Frank- furt a. M. notiert. Kurs Ende 1924-–1927: 3, – (1.60), 5.9, 4 %.