Banken und andere Geld-Institute. 55 4 % Em. XIV. Kurs in Berlin Ende 1924–1927: –, =, –, – %. – 4 % Em. XV. Kurs in Berlin Ende 1924–1927: –, –, –, – %. — 4 % Em. XVI. Kurs in Berlin Ende 1924 bis 1927: 0.045, . Kleinbahnen-Oblig. alter Währung: 4 % II Em. Kurs Ende 1924–1927: –, 4.50, 9.80, 12.50 %. Notiert in Berlin. Auch in Frankfurt a. M. notiert. Kurs Ende 1927; 12 %. Teilungsmassen (Stand v. 31./12. 1927): I. Teilungsmasse für Pfandbriefe: A) Auf- wertungsbetrag der Hypotheken u. Darlehnsansprüche: 1. erststellige Hyp. auf a) inlän- dischen Grundst. 11 765 118, b) auf Grundst. in früher reichsdeutschen Gebieten 183 635, 2. nicht erststellige Hyp. 6 411 376, 3. Hyp., deren Bestand noch nicht feststeht 2 170 014, 3. Hyp., bei denen der Rang noch zweifelh. ist 87 167, 5. persönl. Forder. 1 733 895. B) Ersatz- deckung in Staatspap. (Kurswert vom 31./12. 1927) 3128, C) Eingänge zur Teilungsmasse, angelegt 1. in Bankguth. 2 169 123, 2. in Goldhyp. 2 073 749, 3. Liquid.-Pfandbriefe (nom. GM. 1 640 120), Kurswert am 31./12. 1927 1 312 096, D) Zinsen bis 31./12. 1927 442 696. Sa. GM. 28 352 001. Der dieser Teilungsmasse gegenüberstehende Umlauf an Pfandbriefen beträgt umgerechnet in GM. 312 805 682, auf welche 10 % in 4½ % Gold-Pfandbriefen bereits ausgeschüttet sind. II. Teilungsmasse für Kommunal- obligationen. A) Ansprüche nach dem Aufwertungsgesetz aufgewertet: 1. unstreitige 1 742 677, 2. streitige 282 425, B) Ansprüche nach dem Anleiheablösungsgesetz aufgewertet: 1. Altbesitz 12.5 % a) unstreitige 3 528 598, b) streitige 453 342, 2. Neubesitz 2.5 % a) unstreitige 8319, b) streitige 10 350, C) Ersatz- deckung in Staatspap., Kurswert vom 31./12. 1927 312, D) Eingänge zur Teilungsmasse, in Bankguth. angelegt 329 113, E) Zs. bis 31./12. 1927 22 618. Sa. GM. 6 377 757. Der dieser Teilungsmasse gegenüberstehende Umlauf an Kommunal-Obligat. beträgt umgerechnet in GM. 100 356 675. III. Teilungsmasse für Kleinbahn- Obligationen. A) Aufwertungsbetrag der Bahnpfandrechte u. Darlehnsansprüche 374 478, B) Eingänge zur Teilungsmasse, angelegt: a) in Bankguth. 111 975, b) in Hyp. 155 000, C) Zs. bis 31./12. 1927 2145. Sa. GM. 643 598. Der dieser Teilungsmasse gegenüberstehende Umlauf an Kleinbahn-Obligat. beträgt umge- rechnet in GM. 4 065 500. Gold-Hypotheken-Pfandbriefe u. Gold-Kommunal-Oblisationen: Der Geldwert von Kapital u. Zinsen der Goldpfandbriefe wird nach dem im Deutschen Reichsanzeiger amtlich bekanntgemachten Londoner Goldpreise berechnet. Massgebend für die Berechn. der Zinsen ist die letzte Bekanntmachung vor dem 20. des der Fälligkeit vorhergehenden Kalendermonats; massgebend für die Berechn. des zurückzuzahlenden Kapitals ist die letzte Bekanntm. vor dem Einlösungstermin. Die Umrechn. dieses Goldpreises in die deutsche Reichswähr. erfolgt auf Grund des letzten amtlichen Berliner Börsenmittelkurses für Aus- zahlung London, u. zwar bei den Zs. von dem Fälligkeitstage u. bei dem zurückzuzahlenden Kapital von dem Termin, zu dem in der öffentl. Bekanntm. der Pfandbrief gekündigt ist. Ergibt sich aus diesen Umrechnungen für das kg Feingold ein Preis von nicht mehr als RM. 2820 u. nicht weniger als RRM. 2760, so ist für jede geschuldete Goldmark eine Reichs- mark in gesetzl. Zahlungsmitteln zu zahlen. Als Sicherheit für die Goldhypothekenpfandbr. dienen auf den Geldwert bestimmter Mengen Feingold lautende, nach Massgabe des Hyp.- Bankgesetzes u. des Gesetzes über wertbeständige Hyp. auf inländische Grundstücke bestellte Goldhypotheken. 4½ % Gold-Pfandbriefe (Liquidat.-Pfandbr.), Em. 43 vom Dez. 1926: GM. 35 000 000 = 12 544 801 gr. Feingold. Stücke zu GM. 50, 100, 300, 500, 1000, 3000 u. 5000. Zs. 1./1. u. 1./7. Lt. Bekanntm. v. 15./12. 1926 gewährte die Ges. auf Grund erfolgter Genehmigung der Auf- sichtsbehörde den Inh. der von ihr ausgegebenen Pfandbriefe, welche auf Markwähr. lauten, am 1./1. 1927 eine Teilausschütt. in 4½ % Goldpfandbriefen in Höhe von 10 % des Goldum- rechnungsbetrages. Dieser ist gleich dem Nennbetrag bei den vor 1918 ausgegeb. Pfand- briefen, nämlich den unter der früheren Firma „Preuss. Hyp.-Versicher.-A.-G.“ ausgegeb. Hyp.-Anteil-Certifkaten, Emission 1–16 u. den von der Ges. ausgegeb. Pfandbriefen Em. 17–33. Bei den später ausgegeb. Pfandbriefen, Em. 34, entspricht der Gold-Umrechnungs- betrag 5 % des Nennwertes u. ist mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde in dieser Höhe festgesetzt. Es entfällt mithin auf je M. 1000 alter Währung der Em. 1–33 u. auf je M. 20 000 alter Währung der Em. 34 eine Teilausschüttung in Liqu.-Goldpfandbriefen im Nennbetrage von GM. 100. Soweit die hiernach auf einen oder mehrere gleichzeitig ein- gereichte Pfandbriefe alter Währung entfallende Ausschüttung durch GM. 50 teilbar ist, werden Goldpfandbriefe im entspr. Betrage gewährt. Auf die Spitzenbeträge werden, so- weit diese durch GM. 10 teilbar sind, Goldpfandbrief-Certifikate gegeben. Darüber hinaus- gehende Spitzenbeträge der 10 % Ausschüttung werden in bar endgültig abgelöst. – Kurs Ende 1927: 80 %. Zugelassen in Berlin im Februar 1927. Anteilscheine zu vorgenannten 4½ % Liquidat.-Pfandbr. Jedem 4½ % Liqu.-Pfand- brief ist ein Anteilschein, gekennzeichnet mit dem Nennwerte, der Lit. u. der Stücknummer des betr. Goldpfandbriefs, beigegeben, der zum Empfang der in der Teilungsmasse nach Ausschütt. der ersten 10 % noch liegenden weiteren Ausschütt. berechtigt. Zu jedem Anteilschein gehören vier Ratenscheine Nr. 1–4, auf welche die weiteren Ausschüttungs- beträge nach vorheriger Bekanntm. erhoben werden können. Bei der Endausschütt. ist der Anteilschein mit den etwa noch nicht aufgerufenen Ratenscheinen an die Bank zurück-