Banken und andere Geld-Institute. 57 1./4. 1932. Tilg. muss bis Ende 1966 beendet sein. Zugel. in Berlin im Jan. 1927. Kurs Ende 1927: 92 %. 6 % Gold-Kommunal-0bl., Em. 19 von 1927, GM. 10 000 000 = 3 584 229 gr Feingold; Stücke zu GM. 100, 500, 1000 u. 3000. Zs. 2./1. u. 1./7.; Gesamtkündig. frühestens am 1./7. 1932. Tilg. muss bis Ende 1966 beendet sein. Zulassung in Berlin Febr. 1927 erfolgt. Kurs Ende 1927: 89 %. 8 % Gold-Kommunal-0bl., Em. 20 von 1928, GM. 10 000 000 = 3 584 229 gr Feingold; Erweiterungsausgabe: GM. 10 000 000 = 3 584 229 gr Feingold; Stücke zu GM. 100, 500, 1000 u. 3000; Zs. 1./4. u. 1./10.; kündbar frühestens zum 1./4. 1933. Tilgung muss bis Ende 1966 beendet sein. Zugel. in Berlin im Januar bzw. Februar 1928. Roggenrentenbriefe (der früheren Landwirtschaftl. Pfandbriefbank [Roggenrentenbank A.-G.): Die andauernde Entwertung der Mark hat die Bank im Jahre 1922 veranlasst, Roggenrentenbriefe auszugeben, die nicht in Währung, sondern über 1, 5, 10, 50, 100 u. 300 Zentner Roggen lauten. Die Zinsen betragen 5 % des jeweiligen Preises der auf dem betr. Roggenrentenbrief angegebenen Roggenmenge, fällig bei Reihe 1–11 am 1./1. u. 1./7. Auszahl. in deutscher Reichswähr., u. zwar wird der Auszahl. für den am 1./1. fäll. Zinsschein der Durchschnittsroggenpreis v. 15./10.–14./11 des vorhergeh. Jahres, für den am 1./7. fäll. Zinsschein der Durchschnittsroggenpreis für 15./3.–14./4. des laufenden Jahres zugrunde gelegt. Der Durchschnittsroggenpreis wird bestimmt durch den Mittelbetrag der amtl. Notierungen für märk. Roggen an der Berliner Börse in dem für die Berechnung mass- gebenden Zeitraum resp. durch den von der Landwirtschaftskammer für die Prov. Branden- burg für den gleichen Zeitraum festzustellenden Preis des märk. Roggens in Berlin, der bekanntgegeben wird. Die amtl. Notierung für märkischen Roggen wird jeden Tag ermittelt u. dann von diesem Preis der Durchschnittsroggenpreis in Reichswähr. errechnet. Die Roggenrentenbriefe der Reihe 12–18 sind durch erststellige Roggenwerthyp. auf land- wirtschaftl. genutzte Grundst. gedeckt, die der Reihen 1–11 durch ebensolche Reallasten. Zs. der Reihe 12– 18 1./4., 1./10.; Stichtage für die Umrechnung: 15.–22./3. für den April-Coup., 15.–22./9. für den Okt.-Coup. Tilg. der Roggenrentenbriefe erfolgt durch freihänd. Ankauf oder durch Auslos. Im letzteren Falle gelangen die ausgelost. Beträge am Fälligkeitstage der Zinsscheine zur Auszahl. Die Roggenrentenbank kann die Roggenrentenbriefe mit einmonatiger Frist zu einem Zinsfälligkeitstermin auf Grund einer Auslos. kündigen. Die Rückzahl. der ausgelost. oder gekünd. Stücke erfolgt zu dem für die Zinsscheineinlös. des betreff. Termins festgesetzten Roggenpreise. Zahlstellen wie bei Div. Zugelassen an der Berliner Börse sind die Reihen 1–18 mit insgesamt 11 375 000 Ztr. Roggen. Kurs Ende 1924–1927: Reihe 1–11: RM. 4.95, 4.03, 8.52, 8.24 f. 1 Ztr. Reihe 12–18: RM. 4.80, 3.69, 8.30, 8.08 f. 1 Ztr. Goldrentenbriefe (der früh. Landwirtschaftl. Pfandbriefbank [Roggenrentenbank] A.-G.): Die Goldrentenbriefe werden auf Grund der Erlasse des Preuss. Staatsministeriums vom 25./10. 1924 u. 13./11. 1924 ausgegeben. Sie sind durch grundbuchlich eingetrag. regelmässig erststellige Feingoldhypotheken in voller Höhe gedeckt. Die Hypotheken haften auf land- wirtschaftlich genützten Grundstücken zur Sicherung von Darlehen, die nach dem Wert einer bestimmten Menge Feingold gegeben, verzinst u. zurückgezahlt werden. Die Gold- rentenbriefe sind seitens der Gläubiger unkündbar. Berechnung des Goldwertes von Kap. u. Zs. wie bei Goldpfandbriefen. Die Tilgung der Goldrentenbriefe erfolgt durch frei- händigen Ankauf oder durch Auslosung. Während der ersten 10 Jahre seit der Ausgabe darf der jährlich auszulosende Betrag den zwanzigsten Teil der ausgegebenen Goldrentenbriefe nicht übersteigen. Die Gesellschaft ist jedoch zu ausserordentl. Einzieh. durch Auslos. berechtigt. – Ungeachtet dieser Bestimmungen hat die Ges. Binsichtlich der 8 % Goldrentenbriefe Reihe IL–VI auf das Recht zur Kündigung mit Auslosung auf die Dauer von 5 Jahren verzichtet, sodass die Goldrentenbriefe frühestens zum 1./4. 1932 kündbar sind. Eine Auslosung darf bis dahin nur in Höhe derjenigen Beträge erfolgen, welche auf die Deckungshypotheken durch ausserordentliche Rückzahlungen bei der Ges. eingehen. – Die Rückzahl. der ausgelosten oder gekündigten Stücke erfolgt zu dem für die Zinsschein- einlösung des Rückzahlungstermins festgesetzten Goldmarkpreise. Zahlstellen: Berlin: Preuss. Staatsbank (Seehandlung), Berl. Handels-Ges., S. Bleichröder, Commerz- u. Privat- Bank, Darmstädter u. Nationalbank, Delbrück, Schickler & Co., Deutsche Bank, Disconto- Ges., Dresdner Bank, Mendelssohn & Co., Mitteld. Kreditbank, Ostbank für Handel u. Gewerbe sowie die auswärtlgen Niederlassungen dieser Firmen. 5 % Goldrentenbriefe, Reihe 1. GM. 5 000 000 in Stücken zu GM. 100, 500, 1000, 5000 (1 GM. = ½%o kg Feingold). Zs.: 1./4 u. 1./10. Zum Handel in Berlin zugelassen März 1925; erster Kurs am 9./3. 1925: 64 %, Kurs in Berlin Ende 1925–1927: 54, 88, 82 %. 5 % Goldrentenbriefe, Reihe 2. GM. 5 000 000 in Stücken zu GM. 100, 500, 1000, 5000 (1 GM. = o kg Feingold). Zs. 1./4. u. 1./10. Zum Handel in Berlin zugelassen März 1926. Kurs in Berlin mit 5 % Goldrentenbriefe, Reihe 1, zus. notiert. 8 % Goldrentenbriefe, Reihe 1. GM. 10 500 000 in Stücken zu GM. 105, 420, 1050, 4200 (1 GM. = , kg Feingold). Zs.: 1./4. u. 1./10. Zum Handel in Berlin zugelassen Februar „ Kurs am 9./3. 1925: 61.50%. Kurs in Berlin Ende 1925–1927: 73.50, 102, 8 % Goldrentenbriefe. Reihe 2. GM. 10 500 000 in Stücken zu GM. 105, 420, 1050, 2100 (1 GM. = o kg Feingold). Zs.: 1./4. u. 1./10. Zum Handel in Berlin zugelassen im