70 Banken und andere Geld-Institute. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Unk. u. Steuern 140 984, Reingewinn 62 821. – Kredit: Vortrag aus 1926 2511, Provis. u. Zs. 201 293. Sa. RM. 203 804. Dividenden 1924–1927: 10, 10, 10, 10 %. Direktion: Fritz Venitz, Peter Scheuern. Aufsichtsrat: Vors. Landrat Edgar von Hobe, Bonn; Kreisdep. Verleger Peter Hensen, Bad Godesberg; Bankier Josef Koch, Bankier Josef Otten, Aachen. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Braunschweig-Hannoversche Hypothekenbank in Braunschweig. Gegründet: 1./11. 1871; eingetr. 1./2. 1872. Konz. v. 7./3. 1872, 26./5. 1896, 23./11. 1899 u. 15./12. 1910. Zweigniederlassung in Hannover. Zweck: Hypoth. Beleihung von Grundstücken u. die Ausgabe von Schuldverschreib. (Pfandbr.) auf Grund der erworbenen Hypoth. Ausserdem betreibt die Ges. lediglich die im §5 des Hyp.-Bank-Ges. v. 13./7. 1899 aufgeführten Geschäfte. Ebenso darf die Bank verfügbares Geld nur in Gemässheit der daselbst aufgeführten Bestimm. nutzbar machen. Die Gewährung von Darlehen in Hypoth.-Pfandbr. der Ges. zum Nennwerte ist in Gemässheit des § 14 des Hyp.-Bank-Ges. zulässig. Die Bank gibt auf Grund dieser Geschäfte kündbare u. unkündbare Pfandbr. u. Schuld- verschreib. auf den Inhaber aus, welche die Reichsbank in I. Klasse beleiht. Die Gesamtsumme darf den 20 fachen Betrag des eingezahlten A.-K. nicht übersteigen. Tritt eine Erhöhung des A.-K. ein (siehe unten), dann gelten bezügl. des erhöhten Betrages die Bestimmungen des Reichs-Hypoth.-Bank-Gesetzes. Kapital: RM. 4 005 000 in 15 000 St.-Akt. zu RM. 50, 22 500 St.-Akt. zu RM. 100, 1000 St.-Akt. zu RM. 1000 u. 1250 Nam.-Vorz.-Akt. zu RM. 4. Die Vorz.-Akt. sind mit 8 % (Max.) Vorz.-Div., Nachzahl.-Anspruch u. 12 fachem St.-Recht ausgestattet. Sie sind von einem Bankenkonsort. unter Führung der Dresdner Bank Fil. Hannover (Hannover) übern. u. bis zum 31./5. 1933 gesperrt. – Vorkriegskapital: M. 12 600 000. Urspr. A.-K. M. 9 000 000, crhöht 1896 auf M. 10 200 000, 1910 auf M. 12 600 000 u. lt. G.-V. v. 30./4. 1923 auf M. 20 400 000 in 8250 St.-Akt. zu M. 1200, 15 000 St.-Akt. zu M. 600 u. 1250 Vorz.-Akt. zu M. 1200 (über Kap.-Erhöh. s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1927). Die Aktien wurden einem Konsort. zu 100 % zur bestmögl. Verwert. im Interesse der Ges. überlassen. Kap.-Umstell. lt. G.-V. v. 28./2. 1925 von M. 20 400 000 auf RM. 1 580 000 in 15 000 St.-Akt. zu RM. 50, 8250 St.-Akt. zu RM. 100 u. 1250 Vorz.-Akt. zu RM. 4. Die G.-V. v. 19./3. 1927 beschloss Erhöh. um RM. 2 425 000 in 1000 St.-Akt. zu RM. 1000 u. 14 250 St.-Akt. zu RM. 100 mit Div.-Ber. ab 1./1. 1927. Diese neuen St.-Akt. wurden von einem unter Führung der Dresdner Bank Fil. Hannover stehenden Bankenkonsort. zu 130 % übernommen; hiervon ist ver- pflichtungsgemäss ein Teilbetrag von RM. 1 575 000 den bisher. St.-Aktionären im Verh. 1:1 zu 135 % zuzügl. Börsenumsatzsteuer zum Bezuge angeboten worden, während die restl. RM. 850 000 im Interesse u. unter massgeblicher Gewinnbeteil. der Ges. mit der Massgabe freihändig zu verwerten sind, dass die unten erwähnten noch ausstehenden Gründerrechte hierbei gegebenenfalls besondere Berücksichtig. finden müssen. Gründerrechte: Gemäss § 5 des Statuts haben bei einer Erhöh. des Grundkap. bis zu M. 30 000 000 infolge vertragsmässiger Vereinbarung bei Gründung des Instituts die Über- nehmer der ersten M. 9 000 000 das Recht, jeder im Verhältnis seiner Zeichnung, die Hälfte des Betrages der neuen Aktienemission zum Parikurse zu übernehmen. Die Bezugsrechte der ersten Zeichner hat die Bank bis auf etwa PM. 2 000 000 erworben; dies entspricht einem Betrage von ungefähr RM. 166 000. Ob die ausstehenden Gründerrechte überhaupt noch von Bedeutung sind, gilt als unwahrscheinlich. Pfandbriefe alter Währung: 3½ % Ser. 2– 15, 19 u. 20; 4 % Ser. 16–18 u. 21–26. Kurs Ende 1925– 1927: In Berlin: 5.40, 14.3, 15; in Hannover: 5.35, 14.3, 15 %; in Frank- furt a. M. (Ser. 20–23): – (5), – (14), – (15) %. Mit Genehmig. der Aufsichtsbehörde gewährte die Ges. zum 1./1. 1927 den Besitzern der Pfandbriefe alter Währung eine erste Teilausschütt) in Höhe von 10 % des Goldwertes dieser Pfandbriefe in 4½ % Goldpfandbriefen vom Jahre 1926, verzinsl. vom 1./1. 1927 ab (s. a. unten). Als Goldwert gilt nach dem Gesetz für alle aus- gegebenen Pfandbriefe der Nennwert. Kommunal-Obl. alter Währung: 10–20 % von 1923 im Betrage von M. 1 350 000 000, unkündbar bis 1929. Kurs Ende 1923– 1927: 1.4, – %, –, –, – RM. für M. 1 000 000. Notiert in Berlin. Pfandbriefteilungsmasse am 31. Dez. 1927, nachdem auf die teilnahmeberechtigten Vorkriegspfandbriefe im Goldmarkbetrage von 179 820 800 bereits 10 % = GM. 17 982 080 in 4½ % Liquidationspfandbriefen zur Ausschütt. gelangt sind: Aktiva: Aufwert.-Ansprüche (abzügl. Verwalt.-Kosten): 1. Feststehende Hyp.: a) erststellige Hyp. 10 098 784, b) nicht erststellige Hyp. 2 186 875, 2, noch nicht feststehende Hyp. 1 809 394, 3. persönl. Forderungen 6580, Eingänge zur Teilungsmasse (abzügl. Verwalt.-Kosten): 1. Bankguth. 3 118 432, 2. 4½ %