Banken und andere Geld-Institute. Teilungsmasse am 31./12. 1927: Nachdem die Gegenwerte für die erste Teilausschüttung in Höhe von 10 % aus der Teilungsmasse ausgeschieden sind, ergibt sich ohne Abzug eines Verwaltungskostenbeitrages von 8 % am 31./12. 1927 folgende Übersicht; Es betragen: 1. die Anlagen der Teilungsmasse 4 100 077, 2. der Bestand an Aufwert.-Hyp. 13 303 644, 3. die Zinsrückstände 80 978, zus. RM. 17 484 700. Bei der ersten Teilausschüttung sind für 8 % Verwaltungskostenbeitrag zugeflossen 1 734 240. Die Aufsichtsbehörde hat den Verwaltungs- kostenbeitrag für die Abwicklung der Teilungsmasse festgesetzt auf RM. 1 190 056, es ist also der Masse wieder zuzuführen ein Betrag von RM. 544 183, so dass sich die Restteilungsmasse am 31./12. 1927 stellt auf RM. 18 028 883. Der Bestand an Aufwert.-Hyp. von RM. 13 303 644 setzt sich wie folgt zusammen a) an ersten Rangstellen eingetragene Hyp. 6 024 341, b) noch nicht eingetragene gute Hypotheken 817 325, c) eingetragene rangschlechte Hyp. 3 212 783, d) noch nicht eingetragene zweifel- hafte Hyp. 342 980, e) dinglich verlorene Forder. 1 937 971, f) endgültig verlorene Aufwert.- Ansprüche 968 242 insgesamt RM. 13 303 644. Kommunalobligationen alter Währung: Serien 1–7: Kurs: Notiz 1927 eingestellt. – Nach dem von der Aufsichtsbehörde festgesetzten Umrechnungsverhältnis beträgt der errechnete Goldmarkbetrag bei Serie 1 GM. 723 000, Serie 2 GM. 7328.40, Serie 3 GM. 22 200, Serie 4 GM. 7680, Serie 5 GM. 13 275, Serie 6/7 GM. 32 189.05. Diese Goldmarkbeträge, ins- gesamt RM. 805 672, stellen das Verhältnis dar, mit dem die Ansprüche aus diesen Kommunal- Oblig.-Serien bei der Teilungsmasse zu berücksicht sind. Mit Zustimm. der Aufsichtsbehörde machkte die Ges. im Nov. 1926 folg. Abfind.-Angebot: Es werden gezahlt a) für je M. 1000 der Serie 1 RM. 10, b) für je M. 1000 der Serie 2 RM. 3, c) für je M. 10 000 der Serie 3 RM. 10, d) für je M. 10 000 der Serie 4 RM. 3, e) für je M. 10 000 der Serie 5 RM. 2, f/ für je M. 100 9000 der Serie 6/7 RM. 3. Am 31./12. 1926 waren im Umlauf M. 2 221 599 000, ein- gelöst wurden 1927 M. 1 912 711 900, so dass Ende 1927 M. 308 887 100 = GM. 24 919 noch nicht eingelöst waren. Gold-Hypotheken-Pfandbriefe: Durch Verordn. des Wirtschaftsministeriums v. 15./11. 1923 ist unter Bezugnahme auf das Dekret des Sächs. Ministerrums des Innern v. 25./10. 1895 bezw. 26./11. 1899 die Genehmig. erteilt worden zur Ausg. von Inh.-Pfandbr. u. Inh.- Schuldverschreib. auf Grund des Gesetzes über wertbeständige Hyp. v. 23./6. 1923. Nach Verordn. des Sächs. Ministeriums der Justiz können Mündelgelder in den Gold-Hyp.-Pfandbr. der Sächs. Bodencreditanstalt angelegt werden. Die Gold-Hyp.-Pfandbr. sind zur Beleih. bei der Reichsbank (Klasse A), der Sächs. Bank zu Dresden, der Preuss. Staatsbank (See- handlung), der Braunschweig. Staatsbank, der Bayer. Staatsbank, der Bayer. Notenbank, der Bad. Bank u. der Württemberg. Notenbank zugelassen, dürfen von Sparkassen, Versich.- Ges. u. Berufsgenossenschaften erworben werden u. können bei den Kassen der Stadt, der Reichseisenbahnverwalt. u. anderen Amtsstellen als Kaution dienen. 4½ % Reihe 9 (Liquidationspfandbriefe) von 1926: GM. 35 000 000 in Stücken zu GM. 5000, 2000, 1000, 500, 200, 100 u. 50; Certifikate zu GM. 30 u. 10. Zs. 1./1. u. 1./7. Mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde erfolgt eine Ausschüttung von 10 % des Aufwert.- Betrages an die Pfandbriefgläubiger alter Währ. der Serien 1–12 durch Ausgabe 4 % Goldpfandbriefe Reihe 9 zum 1./1. 1927. Den Inhabern der Pfandbriefe Serie 1–11 werden hiernach auf je M. 100 Pfandbriefe = GM. 10 in 4½ % Goldpfandbriefen Reihe 9 gewährt. Die Aufsichtsbehörde hat den Goldwertbetrag Serie 12 für M. 100 auf GM. 60 festgesetzt. Es erhalten hiernach die Pfandbriefinhaber der Serie 12 auf je M. 100 Pfandbriefe einen Betrag von GM. 6 in 4½ % Goldpfandbriefen. Kurs Ende 1927: In Berlin: 86.75; in Dresden: 87 %; in Leipzig: 86; auch notiert in Chemnitz u. Zwickau. Kurs der Certifikate (ohne Zinsscheine). Ende 1927: In Dresden 87 %; auch notiert in Chemnitz, Leipzig, Zwickau. – Zugelassen im Febr. u. März 1927. Anteilscheine zu vorgenannten 4½ % Liquidationspfandbriefen: Ausgegeben für die weiteren Ausschüttungen aus der Hyp.-Teilungsmasse, gekennzeichnet mit den gleichen Nennwerten u. Stückebezeichnungen wie die Liqu.-Pfandbriefe: Jeder Anteilschein ist für die weiteren Ausschüttungen mit vier Ratenscheinen versehen. Die Ausschüttungsbeträge können auf die Ratenscheine nach vorheriger Bekanntm. erhoben werden. Bei der End- ausschüttung sind die Anteilscheine mit den etwa noch nicht aufgerufenen Ratenscheinen an die Bank zurückzugeben. Kurs Ende 1927: In Berlin: RM. 58 für 1 Anteilschein aus- gegeben zu 1 Liqu.-Pfandbrief von GM. 100; in Dresden: RM. 58 p. Stück; in Leipzig: RM. 57.50 p. Stück; auch notiert in Chemnitz u. Zwickau. Zugelassen im Februar und März 1927. 4½ % Reihe 9a (Liquidationspfandbriefe) von 1928: Ausgegeben zwecks Restabfindung an die Pfandbriefe alter Währung der Serien 1–12 (Bekanntm. V. 11./2. 1928). Die Ge- währung der Restabfindung von 8 % erfolgt gegen Rückgabe der Anteilscheine nebst den dazugehörigen Ratenscheinen Nr. 1–4 zu den Liquidations-Pfandbriefen Reihe 9 in Höhe von 80 % des auf den Anteilscheinen aufgedruckten Nennwertes durch Aushändigung von. Liquidations-Pfandbriefen Reihe Ra. Stücke zu GM. 5000, 2000, 1000, 500, 200, 100 u. 50. Zs. 1./4. u. 1./10. Ausserdem gelangen Certifikate zu GM. 10 u. 30 zu Ausgabe, die gleichfalls ab 1./4. 1928 mit 4½ % verzinst, bei denen aber die Zinsen erst bei Fälligkeit des Kapitals unter Berechnung von 6 % Zinseszinsen gezahlt werden. Certifikate, welche zusammen in Goldpfandbriefen mit Zinsscheinen darstellbar sind, können in solche umgetauscht werden. Spitzenbeträge, die sich weder in Pfandbriefen noch in Certifikaten darstellen lassen.