104 Banken und andere Geld-Institute. Metallen, Metallverbind. u. Metallfabrikaten, insbes. von Zink, Blei u. Zinn, sowie auch v. Schwefel- säure; Hans Heinrich Hütte: Herstell. von Blei, Kupfer, Zinkoxyd, Zinkfarben u. Bleilagermetall. Beteiligungen: Die Metallbank ist an folgenden Unternehmungen beteiligt: Metall- gesellschaft, Frankf. a. M. (A.-K. 18 800 000); „Berzelius“ Metallhütten G. m. b. H.. Duisburg; Heddernheimer Kupferwerk u. Süddeutsche Kabelwerke G. m. b. H., Frankf. a. M.; Nord- deutsche Affinerie, Hamburg (A.-K. 9 000 000); A.-G. der Chemischen Produktenfabriken Pommerensdorf-Milch, Stettin (A.-K. 6 820 000); Hans Heinrich Hütte, Langelsheim (Sitz Frankf. a. M.); Aluminiumwerk Bitterfeld G. m. b. H., Bitterfeld; Elektrometallurgische Werke Horrem A.-G., Horrem, Bez. Köln a. Rh.; Vereinigte Leichtmetall-Werke G. m. b. H., Bonn; Bleihütte Call G. m. b. H., Call i. d. Eifel; A.-G. Kühnle, Kopp & Kausch, Frankenthal (A.-K. 1 600.000); Schweizerische Ges. für Metallwerte, Basel; Delbrück Schickler & Co., Berlin; Delbrück von der Heydt & Co., Köln a. Rh. Interessengemeinschaftsvertrag mit der Metallgesellschaft in Frankfurt a. M. Die G.-V. v. 7./1. 1927 beschloss, mit der Metallgesellschaft in Frankfurt a. M. einen neuen Interessengemeinschaftsvertrag an Stelle des Vertrags vom 4./1. 1922 zu schliessen. Hiernach verpflichten sich beide Ges., unter Aufrechterhaltung der rechtlichen u. geschäftlichen Selbständigkeit ihrer Ges., ihre Betriebe in gegenseitiger Fühlung u. Förderung zu führen. Die Gewinnergebnisse der gesamten geschäftlichen Tätigkeit der beiden Ges. werden nach einem vertraglich festgelegten Schlüssel untereinander ausgeglichen. Der Vertrag läuft vom 1./10. 1926 an 25 Jahre u. dann jeweils weitere 5 Jahre mit einjähr. Kündig.-Frist. Kapital: RM. 45 060 000, davon RM. 36 000 000 St.-Akt., in 146 000 St.-Akt. zu RM. 160, 18 200 St.-Akt. zu RM. 200 u. 9000 St.-Akt. zu RM. 1000, 3500 Nam.-Vorz.-Akt. Serie I zu RM. 200, 180 Nam.-Vorz.-Akt. Serie I zu RM. 2000 u. 16 000 Inh.-Vorz.-Akt. Serie II zu RM. 500. Die Vorz.-Akt. Serie I sind ausgestattet mit 6 % Vorz.-Div. (Max.) u. die der Serie II mit 7½ % Vorz.-Div. (Max.). Die Einzieh. (Amortis.) von Aktien aus dem Reingewinn mittelst freihänd. Ankaufs ist zulässig, sie bedarf der Zustimm. der G.-V. Die Vorz.-Akt. Serie I können jederzeit ganz oder teilweise mittelst Auslos., Kündig., Ankauf von Aktien oder in ähnlicher Weise eingezogen werden. Bei Kündig. oder Auslos. erhalten die Vorz.- Aktionäre 110 % des Nennbetrages. Die Vorz.-Akt. Serie II können jederzeit) zum 30./9., erstmals zum 30./9. 1929 im Wege der Kündig. eingezogen werden. Die Kündig. muss sich auf die gesamte Emission beziehen. Die Kündig. ist nur zulässig, wenn den Vorz.-Aktion. folgende Zahl. geleistet werden: 105 %, wenn sie zum 30./9. 1929, 104 %, wenn sie zum 30./9. 1930, 103 % zum 30./9. 1931, 102 % zum 30./9. 1932, 101 % zum 30./9. 1933, 100 %, wenn sie später erfolgt. – Vorkriegskapital: M. 40 000 000. Urspr. M. 40 000 000, von 1918 bis 1923 erhöht auf M. 213 000 000 in 160 000 St.-Akt. zu M. 1000, 3500 Nam.-Vorz.-Akt. zu M. 10 000 u. 180 Nam.-Vorz.-Akt. zu M. 100 000 (über Kapitalsbeweg. s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1927). Lt. G.-V. v. 1./8. 1924 Umstell. des A.-K. von M. 213 000 000 auf RM. 26 660 000 in 146 000 St.-Akt. zu RM. 160, 11 200 St.-Akt. zu RM. 200, 3500 Nam.-Vorz.-Akt. zu RM. 200 u. 180 Nam.-Vorz.-Akt. zu RM. 2000. An Stelle jeder St.-Akt. zu M. 1000 trat 1 neue St.-Akt. über RM. 160 bzw. wurden 11 200 Aktien zu RM. 200 neu- gebildet, auf jede Nam.-Vorz.-Akt. zu M. 10 000 trat eine solche zu RM. 200 u. auf jede Nam.-Vorz.-Akt. zu M. 100 000 eine solche zu RM. 2000. Die G.-V. v. 1./8. 1924 beschloss ferner Erhöh. um RM. 8 000 000 in 16 000 Inh.-Vorz.-Akt. (Serie II) zu RM. 500, davon über- nahm eine engl. Ges. RM. 2 500 000 u. den Rest ein Banken-Konsort. mit der Verpflicht., RM. 4 000 000 den St.-Aktionären derart anzubieten, dass auf M. 16 000 (Papiermark) St.-Akt. eine neue Vorz.-Akt. zu RM. 500 zu 100 % £ä 7½ % Zs. zuzügl. Stempel entfiel. Die Bezieher von Vorz.-Akt. erhielten eine bis 31./12. 1928 laufende Option, für jede Vorz.-Aktie nom. RM. 200 St.-Akt. zu pari zu erwerben. Optionsscheine werden auf Namen gestellt. Die G.-V. v. 7/1. 1927 beschloss, das St.-Akt.-Kap. um RM. 10 400 000 in 9000 St.-Akt. zu RM. 1000 u. 7000 St.-Akt. zu RM. 200 auf RM. 36 000 000 zu erhöhen. Von den neuen Aktien mit Div.-Ber. ab 1./10. 1926 wurden RM. 8 533 000 St.-Akt. von einem Konsort. unter Führung von Berl. Handels-Ges. u. Bankhaus E. Ladenburg, Frankf. a. M. mit der Verpflicht. übern., sie den Besitzern alter St.-Akt. sowie den Inhabern von Optionsscheinen, die von der Ges. im Zusammenhang mit der Emission der Vorz.-Akt. Serie II im Jahre 1924 ausgegeben wurde, derart zum Bezuge anzubieten, dass auf nom. RM. 3000 alte St.-Akt. oder Optionsscheine nom. RM. 1000 neue St.-Akt. zu 132 % zuzügl. Börsenumsatzsteuer bezogen werden konnten, auch den Inhabern von je RM. 600 alten St.-Akt. oder Optionsscheinen wurde der Bezug von nom. RM. 200 neue St.-Akt. zu gleichen Bedingungen gewährt. Von dem Rest der neuen St.-Akt. wurden nom. RM. 600 000 St.-Akt. für die Fusion mit der Süddeutschen Metallindustrie benötigt. Die verbleibenden nom. RM. 1 267 000 neue St.-Akt. übernahm die Metallgesellschaft mit der Verpflicht., ihre Verwert. im Einverständnis mit der Metallbank u. Metallurgischen Ges. A.-G. vorzunehmen. Am 30./9. 1927 waren noch RM. 282 000 Vorrats-Akt. vorhanden, deren Erlös s. Zt. der gesetzl. Rückl. zufliessen wird. Die G.-V. v. 26./4. 1928 soll Beschluss fassen über Genehmig. eines mit Inh. von Vorz.-Akt. Serie II getroff. Abkommens, wonach diese Vorz.-Akt. gegen Zuzahl. von 20 % des Nennwertes in St.-Akt. umgewandelt werden. Hyp.-Anleihen von der Heddernheimer Kupferwerk u. Südd. Kabelwerke A.-G. anlässlich der Fusion übernommen: I. M. 2 000 000 in 4½ % Oblig. von 1904. II. M. 2 Mill. in 4½ % Teilschuldverschr. 9. 1910, rückzahlbar zu 103 %. III. M. 2 Mill. in 4½ % Teilschuldverschr v. 1920. IV. M. 20 Mill. in 5 % Teilschuldverschr. v. 1922. V. M. 150 Mill. in 7 % Oblig. von 1922.