Banken und andere „% 109 wurden je M. 1000 auf RM- 20 herabgesetzt und je 20 Akt. in eine zus. gelegt. Abstempffrist bis 5./5. 1925, andernfalls Kraftloserklärung. Die Erhöh. ist zunächst bis um RM. 100 000 St.-Akt. (vorerst 25 % Einzahl., Vollzahl. inzwischen erfolgt) u. RM. 5000 Vorz.-Akt. durch- geführt. Bezugsrecht: auf nom. M. 100 000 = 1 neue Akt. zu RM. 100 zu 112 %. A.-K. darnach wie oben. Geschäftsjahr: 29./7.–28./7. Gen.-Vers.: Im I. Quartal. Stimmrecht: Vorz.-Akt. 16 fach. St.-R. in best. Fällen. 3 Bilanz am 28. Juli 1927: Aktiva: Zurückgezahltes A.-K. 60 000, Eff. 270, Guth. bei Abrechn.-Banken 26, Debit. 138 536, Mobil. 1, Gebäude 93 000. – Passiva: A.-K. 200 000, Kredit. 14 003, Hyp. 25 141, Delkr. 25 083, noch nicht erhobene Liquidationsraten 1386, Gewinn 26 220. Sa. RM. 291 834. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Handl.-Unk. 4358, Gehalt 1947, Steuern 2009, Rein- gewinn 15 526. – Kredit: Eff. 11 259, Zs. 7968, Provis. 773, Hauseinkünfte 3839. Sa. RM. 23 841. Dividenden 1914–1924: 6, 6, 6, 6, 6, 6, 7, 7, 5, 0, 0 %. Aufsichtsrat: Bank-Dir. Dr. O. Bruhn, Bank-Dir. E. Huch, Braunschweig, Bankier C. L. Seeliger, Wolfenbüttel. Zahlstelle: Goslar: Braunschweigische Bank- u. Kreditanstalt A.-G. Deutsche Grundceredit:Bank zu Gotha. (Börsenname: Gothaer Grundkredit.) Gegründet: Am 24. März bezw. 24. Juni 1867, handelsger. eingetragen am 7. Aug. 1868 in Gotha und am 20. Dez. 1898 in Berlin. Herzogl. Sachsen-Coburg-Gothaische Landes- herrliche Bestätigung v. 24. Juni 1867, erneuert am 20. Nov. 1899. Das der Bank unter dem 24. Juni 1867 verliehene Privilegium zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber bleibt nach Massgabe des in der Nr. 43 der Gesetzsammlung für das Herzogtum Gotha pro 1899 veröffentlichten Bankstatuts lt. Bekanntmachung des Herzogl. Sächs. Staatsministeriums d. d. Gotha den 21./8. 1900 auch nach dem 1./1. 1900 in Kraft. Durch G.-V.-B. v. 15./2. 1923 war zwischen der Bank u. der Preussischen Central-Boden- eredit-A.-G. in Berlin u. der Rheinisch-Westfälischen Bodenkredit-Bank in Köln a. Rh. ein Interess.-Gemeinschafts-Vertrag abgeschlossen, in den später auch die Braunschweig- Hannoversche Hypothekenbank in Braunschweig einbezogen wurde. Durch Beschluss der G.-V. v. 8./10. 1925 wurde dieser Interessengemeinschaftsvertrag in eine losere Verbindung umgeändert u. im Okt. 1926 wurde beschlossen, den Gemeinschaftsvertrag in völlig freund- schaftlichem Einvernehmen zwischen den einzelnen Bankinstituten mit Wirkung vom 1./1. 1927 zu lösen. Zweck: Gegenstand des Unternehm. ist, Grundbesitz im Deutschen Reiche hypothek. zu beleihen u. auf Grund der erworbenen Hypoth. Schuldverschreib. auszugeben. Ausser- dem darf die Bank Geschäfte entsprechend dem Hypoth.-Bank-Gesetze v. 13./7. 1899 betreiben. Zweigniederlassung in Berlin W. 9, Bellevuestr. 14. Wegen Übernahme der Schwarzburg. Hyp.-Bk. siehe bei Kapital. Kapital: RM. 7 505 000 in 25 000 Akt. zu RM. 50 (Nr. 1–25 000), 25 000 Akt. zu RM. 100 (Nr. 25 001–50 000), 3750 Akt. zu RM. 1000 (Nr. 50 001–53 750) u. 500 Nam.-Vorz.-Akt. zu RM. 10. Die Einziehung (Amortisation) der Aktien kann durch Ankauf, die der Aktien (Nr. 25 001–50 000) auch im Wege der Auslos., Kündig. oder in ähnlicher Weise aus dem jährl. Reingewinn erfolgen. Die Nam.-Vorz.-Akt. haben Anspruch auf eine Vorz.-Div. von 6 % (Max.) mit Nachzahl. pflicht sowie im Falle der Liqu. auf vorzugsweise Befriedig. zu 115 %. Vom 1./1. 1929 ab ist ihre Rückzahl. zu 115 % mit ½jähr. Kündig.frist zulässig. — Vorkriegskapital: M. 18 000 000. Urspr. A.-K. M. 15 000 000; erhöht 1909 um M. 3 000 000. Die G.-V. v. 18./2. 1921 beschloss die Übernahme der Schwarzburgischen Hypotheken-Bank in Sondershausen u. Erhöh. des A.-K. um M. 4 500 000. Hiervon dienten 2100 Stück zum Umtausch gegen Aktien der Schwarzb. Hyp.-Bk., 1250 Stück waren den Inh. von Gründerrechten anzubieten, die restl. 400 Stück wurden einem Konsort. zu 130 % überlassen. Weiter erhöht lt. G.-V. v. 25./11. 1922 um M. 22 500 000 u. lt. G.-V. v. 21./3. 1923 um M. 3 000 000 auf M. 48 000 000 in 25 000 St.-Akt. zu M. 600, 25 000 St.-Akt. zu M. 1200 u. 500 Vorz.-Akt. zu M. 6000 (über Kapitals- beweg. s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1927). Kap.-Umstell. lt. G.-V. v. 28./2. 1925 von M. 48 000 000 auf RM. 3 755 000 derart, dass der Nennwert der St.-Akt. zu M. 600 u. M. 1200 auf RM. 50 bzw. RM. 100 u. der der Vorz.-Akt. von M. 6000 auf RM. 10 denominiert wurde. Lt. G.-V. v. 5./4. 1927 Erhöh. des A.-K. um RM. 3 750 000 durch Ausgabe von 3750 St.-Akt. zu je RM. 1000, div.-ber. ab 1./7. 1927. Von den neuen Aktien sind gemäss Statut RM. 1 250 000 den Gründern zum Bezuge anzubieten. Die restl. RM. 2 500 000 sind an ein Konsortium begeben worden mit der Verpflicht., sie den Inhabern der alten St.-Akt. zum Bezuge anzubieten. Auf je nom. RM. 1500 alte St.-Akt. wurden nom. RM. 1000 neue St.-Akt. zum Kurse von 140 % zuzügl. Börsenumsatzsteuer gegen sofortige Vollzahlung gewährt. Gründerrechte: Bei neuen Serienausgaben haben die Gründer ein Vorrecht auf die neuen Aktien zum Nennbetrage in Höhe bis zu einem Dritteile je nach ihrer urspr. Zeichnung. Pfandbriefe: Der Gesamtbetrag der von der Bank auszugebenden Hypoth.-Prandbr. darf den 20fachen Betrag des Grundkapitals nicht übersteigen, unbeschadet der gesetzl. zulässigen