――― ―= 110 Banken und andere Geld-Institute. Erhöh. des Gesamtbetrages der Hypoth.-Pfandbr. u. Schuldverschreib. bei einer Vermehrung des Grund-Kap. u. bei Ausgabe von nicht hypoth. Darlehen an inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts etc. Die Hypoth.-Pfandbr. der Bank sind durch das Sachs.-Cob.-Goth. Ausführungsgesetz zum bürgerlichen Gesetzbuch zur Anlage von Mündelgeld für geeignet erklärt worden: die Reichs- bank beleiht die Pfandbr. in I. Klasse. Kommunal-Oblig.: Die Bank gibt auf Grund von Darlehen, die an inländische Körper- schaften des öffentl. Rechts oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft gewährt sind, Komm- Oblig. aus. Sie wird die Obligat. je nach Zunahme des Bestandes an solchen Darlehen und insoweit ausgeben, als nach dem Hypothekenbank- gesetz das Verhältnisder insgesamt ausgegebenen Schuldverschreib. zu dem eingezahlten Grundkap. einschliessl. der Kapitalres. u. etwaiger zur Sicherung der Pfandbriefgläubiger bestimmten Rückl. die Ausgabe jeweilig gestattet. Pfandbriefe alter Währung: 3½ % Abt. II–V, VIII, XI; 4 % Abt. VI, VII, IX, X, XII–XX. Kurs Ende 1924–1927 in Berlin: 4.15, 5.78, 14.40, 14.50 %; in Frankfurt a. M. (Abt. II–XIV, XVI, XVIII, XIX): 4, –— (5.80), 14.25, 14.50 %. – 4 % Abt. XXI. Kurs Ende 1924–1927 in Berlin: –, 1.35, 4.55, 4.70 %. – 4 % Abt. XXII. Kurs Ende 1924–1927 in „ 0.35, 0.96, 1 %. – 6 % Abt. XXIII u. XXIIIa. Kurs Ende 1924–1927 in Berlin: – %. Pfandbriefe der ehem. Schwarzburg. Hypothekenbank. 3½ % Serie I, 3/ % Serie VII, 4 % Serie II– VI u. VIII–X. Kurs Ende 1926–1927 in Berlin: 14.48, 14.48 %; in Frank- furt a. M.: 13.90, 12 %. Ablös. sämtl. Pfandbriefe alter Währung mit Ausnahme der 6 % Abt. XXIII u. XXIIIa durch Ausgabe 4½ % Liquid.-Pfandbriefe nebst Anteilscheinen. 1. Teilausschüttung erfolgte zum 1./10. 1927 (s. a. unten). Die Pfandbriefe Abt. I–XX u. die der Schwarzburg. Hypo- thekenbank erhalten für je M. 100 Pfandbriefe GM. 10 in Liquid.-Pfandbriefen bzw. Zertifikaten nebst Anteilscheinen. Die Inhaber der Pfandbriefe Abt. XXI erhalten für je PM. 300 ein Zertifikat über GM. 10 bzw. für entsprechend grössere Beträge Liquid.-Pfandbriefe. Die Gläubiger der Abt. XXII erhalten für je PM. 1500 ein Zertiflkat über GM. 10 zuzüglich 30 Pfennig in bar bzw. bei entsprechend grossen Beträgen Liquid.-Pfandbriefe plus Bar- beträge. Spitzen werden bar abgelöst. – Die Pfandbriefe Abt. XXIII u. XXIIIa werden durch Barzahlung abgelöst. Ablös.-Betrag RM. 1.57 für je M. 10 000 Pfandbriefe Abt. XXIII u. RM. 1 für je M. 100 000 Pfandbriefe Abt. XXIIIa. Kommunal-Obl. alter Währung: 5 % Em. I (M. 250 000 000). Kurs Ende 1924 1927 in Berlin: 0.03, –, –, – %; 10–20 % von 1923 (M. 3 500 000 000). Kurs Ende 1624– 1927: 0 in Berlin: – RM. für 1 000 000. Die 10–20 % Komm.-Obl. von 1923 werden durch Barzahl. von RM. 3 für M. 1 000 000 abgelöst (Goldwert GM. 0.0297 für M. 1 000 000). Teilungsmassen am 31. Dez. 1927: Pfandbr.-Teilungsmasse: Aktiva: eess aus bestehenden Hyp. nach Abzug der in Bankbesitz übergegang. Aufwert.-Hyp. zweoks Aus- schütt. einer 10 % igen Quote in unseren 4½ %igen Liqu.-Pfandbr. auf die teilnahmeberecht. Papiermarkpfandbr. 21 339 876, Anlagen der Teilungsmasse aus eingegang. Rückzahl. u. Zs. 9 639 710, noch nicht regulierte Rückwirk.-Ansprüche 4 589 114. Sa. GM. 35 568 702. – Passiva: Goldmarkbetrag der teilnahmeberecht. Pfandbr. GM. 349 073 832 (hiervon entfallen auf vor dem 1./1. 1918 ausgegeb. Pfandbr. GM. 341 515 900). Kommunal-Obl.-Teilungsmasse: Aktiva: Feststehender Anspruch aus Komm.-Darlehen 6049, Anlagen der Teilungsmasse aus eingegang. Rückzahl. u. Zs. 13 591. Sa. GM. 19 641. – Passiva: Goldmarkbetrag der teilnahmeberecht. Komm.-Obl. GM. 158 500. 4½ % Gold-Pfandbriefe Abt. 7 (Liquidations-Goldpfandbr.). GM. 38 100 000, ausgegeben zum 1./10. 1927 als Teilausschüttung in Höhe von 10 % des Goldmarkwerts der Pfandbriefe alter Währung. Stücke zu GM. 50, 100, 200, 500, 1000, 2000 u. 5000. Für Beträge, die mit dieser Stückelung nicht darzustellen sind, stehen Pfandbriefzertifikate zu GM. 10 zur Verfüg. Spitzenbeträge unter GM. 10 werden bar abgefunden. Zs, 1./4. u. 1./10. Die Rückzahl. der Pfandbriefe durch die Schuldnerin erfolgt zum Nennbetrag nach Kündig. oder Auslos., die mit einmonatiger Frist zum ersten Werktag eines Monats zulässig sind. Die Bekanntgabe der zur Rückzahl. gelangenden Stücke erfolgt spätestens 14 Tage nach Kündig. oder Aus- losung. Seitens der Inhaber sind die Pfandbriefe nicht kündbar Der Geldwert der Zins- scheine u. der ausgelosten oder gekündigten Stücke wird berechnet nach dem für den 15. Tag des dem Fälligkeitstage vorhergehenden Monats geltenden, amtlich bekanntgemachten Londoner Preis des Feingolds. Die Umrechnung erfolgt nach dem Mittelkurs der Berliner Börse für Auszahl. London auf Grund der letzten amtl. Notierung vor dem massgeblichen Tag. Ergibt sich aus dieser Umrechn. für das Kilogramm Feingold ein Preis von nicht mehr als RM. 2820 u. nicht weniger als RM. 2760, so ist für jede geschuldete Goldmark eine Reichsmark in gesetzlichen Zahlungsmitteln zu zahlen. – Eingeführt in Berlin im Sept. 1927, in Frankf. a. M. im Febr. 1928. Kurs Ende 1927 in Berlin: 78.25 %. Anteilscheine zu den 4½ % Gold-Pfandbriefen Abt. 7. GM. 38 100 000 Anteilscheine über die weiteren Ausschütt. aus der Hyp.-Teilungsmasse, die zus. mit den vorgenannten 4½ % Liquid.-Pfandbriefen ausgehändigt wurden. Sie tragen die entsprechenden Nennwerte der Pfandbriefe u. die gleichen Literas u. Nummern. Sie sind mit 4 Ratenscheinen (Nr. 1–4) versehen, welche zur Empfangnabme der weiteren Ausschüttungen aus der Teilungsmasse