Banken und andere Geld-Institute. 113 Staatsaufsicht: Die Staatsregierung ist befugt, die Aufsicht über die Geschäftsführung in allen Zweigen auszuüben u. zu diesem Zwecke für beständig oder für einzelne Fälle einen Kommissar zu ernennen. Der Kommissar ist berechtigt, von allen Büchern, Rechnungen etc. Einsicht zu nehmen u. Revisionen selbst vorzunehmen oder durch Sachverständige auf Kosten der Ges. vornehmen zu lassen, an allen Sitzungen des A.-R. u. den G.-V. teilzunehmen u. solche Sitzungen bzw. G.-V. einzuberufen, in denselben Anträge zu stellen, sich an der Debatte zu beteiligen u. gegen die Ausführung der Beschlüsse, welche er für statutenwidrig erachtet, Einspruch zu erheben. Kapital: RM. 2 500 000 in 6250 Akt. zu RM. 20, 1250 Global-Akt. zu RM. 100 (5 * 20), 750 Akt. zu RM. 1000 u. 150 Akt. zu RM. 10 000. Urspr. A.-K. M. 7 500 000 (Vorkriegskap.) in 7500 Akt. zu M. 1000. Kap.-Umstell. lt. G.-V. v. 6./3. 1925 von M. 7 500 000 auf RM. 250 000 in 12 500 Akt. zu RM. 20. Lt. gleicher G.-V. erhöht um RM. 2 250 000 in 750 Akt. zu RM. 1000 u. 150 Akt. zu RM. 10 000. Von den neuen Aktien wurden RM. 500 000 von einem Konsort. unter Führung der Industrie- u. Privat- Bank A.-G. Berlin, zu 103 % mit der Verpflicht. übernommen u. den alten Aktionären in der Weise angeboten, dass auf je RM. 500 alte Akt. RM. 1000 neue Akt. zu 105 % bezogen werden konnten. Die restl. RM. 1 750 000 neuen Aktien wurden an das gleiche Konsort. zu 103 % fest begeben mit der Verpflicht., die Ges. an dem sich ergebenden Gewinn mit 90 % zu beteiligen. Die G.-V. v. 21./3. 1927 beschloss Erhöh. um RM 2 500 000 in 2500 Akt. zu RM. 1000, div.-ber. ab 1./1. 1928, die aber noch nicht durchgeführt ist. Grossaktionäre: Jakob Michael & Co., Berlin. Pfandbriefe u. Grundrentenbriefe: Die Ges. gibt bis zur Höhe der ihr zustehenden hypothekarisch sichergestellten Forderungen Hypoth.-Pfandbr. u. bis zur Höhe der von ihr in Gemässheit von § 5 Abs. 1 Ziffer 2 u. 3 des Hypoth.-Bank-Ges. v. 13./7. 1899 gewährten Darlehen Kommunal-Obl. u. Kleinbahn-Obl. aus. Lt. minist. Erlass v. 13./6. 1924 auch Genehm. zur Ausgabe von Gold-Hyp.-Pfandbr. erteilt. Der Gesamtbetrag der auszugebenden, auf Inhaber lautenden Hyp.-Pfandbr., Kommunal-Oblig., Kleinbahn-Obl. u. Grundrentenbr. darf den 20fachen Betrag des eingez. A.-K. u im Falle. einer Erhöh. des Grundkapitals den in den Vorschriften des Hypoth.-Bank-Ges. v. 13./7. 1899 bestimmten Gesamtbetrag nicht übersteigen. Die pünktl. Zahlung von Kapital u. Zs. der Hyp.-Pfandbr. wird gewährleistet durch die der Ges. zustehenden Hyp.-Forderungen, auf deren Grundlage die Ausgabe der- selben erfolgt ist, während den Inhabern der Kommunal-Obl. u. Kleinbahn-Obl., für jede Art dieser Obl. getrennt, als Sicherheit für Kapital u. Zs. die Darlehensforderungen dienen, welche in Gemässheit von § 5 Abs. 1 Ziffer 2 u. 3 des Hyp.-Bank-Ges. v. 13./7. 1899 an die daselbst gedachten Körperschaften u. Kleinbahnunternehmungen gewährt worden sind. Coup.-Verj. 4 J. n. F. Die Pfandbr. werden seitens der Reichsbank in I. Klasse beliehen u. sind durch Landesges. v. 26./10. 1899 als mündelmässig für Reuss ä. L. erklärt worden. Die Reuss. Regierung hat den Grundrentenbriefen, welche im gleichen Masse durch Auslos. u. Rückzahl. zu tilgen sind, wie die allmähliche Tilg. der Rentenkapitale sich voll- zieht, den Charakter der Mündelmässigkeit beigelegt. Pfandbriefe alter Währung: 3½ % Reihe I, 4 % Reihe II–IV, VI–VII: Kurs Ende 1924–1927: In Berlin: 4.10, 5.41, 16.20, 16.90 %. Auch notiert in Frankf. a. M., Hamburg, Dresden, Leipzig (1, 2, 6, 7, 4 % Reihe V (spez. für das Ausland bestimmt). Kurs notierte in Amsterdam. Kommunal-0bligationen alter Währung: 6 % Komm.-Obl. von 1922. Kurs Ende 1924 bis 1926: In. Berlin: 0.05, –, – %. Notiz 1927 eingestellt. Abfindungsangebot v. 8./3. 1927 für Gläubiger der 6 % Komm.-Obl.: Die Teilungsmasse für die ausgegebenen M. 6 000 000 6 % Komm.-Öbl. v. 1922 beträgt GM. 483.40. Es sind noch PM. 5 905 000 dieser Obl. im Umlauf, so dass auf je PM. 10 000 GM. 0.82 entfallen. Die Ges. zahlt 1. für je M. 10 000 RMI. 1.50 in bar, 2. denjenigen Obl.-Inhabern, die nachweisen können, dass der von ihnen gezahlte Kaufpreis nach der für den Kauftag geltenden Umrechnungszahl des Aufwert.-Ges. einen höheren Goldmarkwert als RM. 1.50 für M. 10 000 darstellt, an Stelle des zu 1 genannten Betrags den höheren Goldmarkwert ihres Kaufpreises bar in Reichsmark. Die Ges. erklärte sich bereit, die vorbezeichneten Obl. zu den mit- geteilten Bedingungen vorzeitig einzulösen. Die Einlös. erfolgt in Greiz u. Berlin bei den Kassen der Ges. sowie in Dresden bei dem Bankhause Bassenge & Fritzsche. Die 3½ % Komm.-Obl. wurden durch Rückkauf aus dem Verkehr gezogen. Grundrentenbriefe alter Währung: 3½ % Reihe I u. II, 4 % Reihe III-–V, 4½ % Reihe VI. Kurs Ende 1924–1927: In Berlin (Reihe II u. III): –, 2.80, 13.50, 12.25 %; in Dresden (Reihe I–-VI): 3, 2.45, 13.7, 11.5 %; in Leipzig (Reihe IV=VI): –, 2.75, 13.3, 11% Teilungsmassen am 31. Dez. 1927: T Hypothekenteilungsmasse: Ansprüche aus bestehenden Hyp. 6 209 436, Rückwirk.-Hyp. 2 770 845, Zinsensoll 28 894, zus. 9.009 176, ab Verwaltungskostenbeitrag 720 734 = 8 288 442, zuzügl. Wertp. u. Bankguth. 1 186 097. Sa. RM. 9 474 540. – Pfandbriefumlauf PM. 41 631 600. Rententeilungsmasse: Ansprüche aus bestehenden Renten 773 234, Rückwirk.- 2 69 en 2 346 548, Rentensoll 9619, zus. 3 129 401, ab Verwaltungskostenbeitrag 250 352 = 897 048, zuzügl. Wertp. u. Bankguth. 1 187 648. G, Rü 4 066 697. – Grundrentenbrief- umlauf PM. 21 019 400. 111 Wertbeständige Pfandbriefe u. Kommunal-Obligationen: Sämtl. Pfandbr. sind auf den nhaber ausgestellt u. lauten ebenso wie die Zinsscheine auf den Geldwert bestimmter Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften. 1928. 8