122 Banken und andere Geld-Institute. fallenden Liquid.-Gold-Pfandbr. u. Anteilscheine ins Depot genommen . worden. Dem ur- sprünglich teilungsberechtigten Pfandbriefumlauf von GM. 577 448 200 entsprechen also 577 448.2 Anteilscheine. Hiervon sind 69 394.7 Anteilscheine, die in den Bestand der Tei- lungsmasse durch Ankauf übergegangen sind, abzusetzen, so dass für spätere Ausschüttungen nur noch 508 053.5 Anteilscheine in Betracht kommen. Gesamtbetrag der Teilungsmasse am 31. Dezember 1927: Vollwertige Aufwertungshyp. RM. 15 591 886, nicht vollwertige Aufwert.-Hyp. RM. 4 017 187, noch ungeklärte Aufwert.- Ansprüche RM. 6 414 678, persönliche Ansprüche RM. 130 625, Registerwertpap., nom RM. 51 000 Anleiheablösungsschuld des Deutschen Reiches RM. 141 270 (30. Juni 1927: RM 4 157 293), Barguthaben RM. 1 762 152, 4½ % Liqu.-Gold-Pfandbr. RM. 8 717 530, Goldhyp. RM. 412 071. 4½ % Goldpfandbriefe von 1927. Emission L (Liquidations-Goldpfandbriefe). GM. 61 000 000, Serie 1–61 zu je GM. 1 000 000, eingeteilt in je: 50 Stück Lit. A I zu je GM. 5000, 70 Stück zu Lit. A zu je GM. 2000, 250 Stück Lit. B zu je GM. 1000, 300 Stück Lit. C zu je GM. 500, 550 Stück Lit. E zu je GM. 200, 650 Stück Lit. F zu je GM. 100, 700 Stück Lit. G zu je GM. 50. – Zs. 1./4. u. 1./10. – Die Pfandbriefe stellen einen Teil- betrag dar des auf die umlaufenden Pfandbriefe alter Währung auszuschüttenden Teilbe- trages von 10 % des Nennwertes dieser Pfandbriefe. Die Goldpfandbriefe gelangen nach § 84 DVO. zum Aufwertungsgesetz vom 29. Nov. 1925 zur Ausschüttung an die Pfandbrief- gläubiger. Als Sicherheit für diese Pfandbriefe dienen Aufwertungshypotheken der Bank, welche zu der für die Pfandbriefgläubiger alter Währung bestimmten Teilungsmasse gehören u. nach § 84 DVO. mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde der Teilungsmasse entnommen u. in das Hypothekenregister eingetragen werden. Die Anleihe ist für die Gläubiger un- kündbar. Die Rückzahlung durch die Schuldnerin erfolgt zum Nennbetrage nach Kündi- gung oder Auslosung, die zum ersten Werktage eines Monates mit mindestens einmonatiger Kündigungsfrist zulässig sind und im Reichsanzeiger bekanntgemacht werden. Sämtliche Beträge, welche auf die Deckung der Pfandbriefe bei der Bank durch Kapitalrückzahlung oder regelmässige Tilgungen eingehen, müssen zur Auslosung dieser Pfandbriefe verwendet werden. – Kurs Ende 1927: In Berlin: 79.50 %. – In Hamburg: 80 %. – In Frankfurt a. M.: 79 %. Im Juni 1927 zum Handel an der Hamburger u. Berliner Börse u. im Sept. 1927 an der Frankfurter Börse zugelassen. Anteilscheine zu den 4½ % Liquidations-Goldpfandbriefen. Diese Anteilscheine werden zusammen mit den vorgenannten GM. 61 000 000 4½ % Eiquidations-Goldpfandbriefen aus- gegeben u. haben dieselben Nennwerte, Serien, Buchstaben u. Nummern, wie die Pfand- briefe. Sie sind mit 4 Ratenscheinen Nr. 1–4 versehen, mittels derer nach dieser ersten 10 % igen Ausschüttung in 4½ % Liquidations-Goldpfandbriefen die weiteren Ausschüttungs- beträge aus der Teilungsmasse nach vorheriger Bekanntmachung erhoben werden können. – Kurs Ende 1927: In Berlin: RM. 56.30, in Hamburg RM. 56.75, in Frankfurt a. M.: 55.75 für einen Anteilschein ausgegeben zu einem Liqu.-Pfandbr. zu GM. 100. Im Juni 1927 bzw. September 1927 zum Handel an der Hamburger u. Berliner bzw. Frankfurter Börse zugelassen. 4½ % Goldpfandbriefe von 1927. Emission M (Mobilisierungs-Goldpfandbriefe). GM. 1 000 000. (1 Goldmark = ½eo kg Feingold.). Serie 1 zu GM. 1 000 000 eingeteilt in: 500 Stück Lit. B zu je GM. 1000, 800 Stück Lit. C zu je GM. 500, 1000 Stück Lit. F zu je GM. 100. Diese Pfandbriefe werden nur ausgegeben auf Grund von solchen nach dem Aufwertungsgesetz vom 16. Juli 1925 aufgewerteten u. in Goldmark umgeschriebenen erst- stelligen, dem Hypothekenbankgesetz u. der Satzung entsprechenden Hypotheken, welche die Bank von dritten Hypothekengläubigern zum Zwecke der Mobilisierung gemäss Art. II der weiteren Durchführungsverordn. zum Aufwertungsgesetz v. 28. Juli 1926 erworben hat. Die Eigentümer der belasteten Grundst. u. die Schuldner haben das Recht, die obligationsmässige Rückzahl. ihrer Hypothek in diesen Mobilisierungs-Goldpfandbriefen zu leisten, sofern ihnen die Bank mitgeteilt hat, dass sie die Hypothek von dem bisherigen Gläubiger erworben hat. Die Pfandbriefe der Emission L u. M lauten auf den Inhaber, werden jedoch auf Antrag auch auf den Namen u. bei Namensstell. wieder auf den Inhaber geschrieben. Sie tragen die faksimilierten Unterschriften der Mitglieder des Vorstandes u. des Staatskommissars als Treuhänders. – Kurs: Ende 1927: In Berlin: 79 %. – In Hamburg: 79 %. Im Juni 1927 zum Handel an der Hamburger u. Berliner Börse zugelassen. 7 % Gold-Hypoth.-Pfandbriefe Emission 4 lt. Beschluss des A.-R. v. 23./10. 1923 im Werte von 752,690 kg Feingold = rd. GM. 2 100 000 = rd. $ 500 000; Okt. 1924 erweitert um GM. 2 100 000. Beleihbar bei der Reichsbank in Klasse A. Stücke zu je 7,5268 g Fein- gold = GM. 21 = $ 5, 15,0536 g = GM. 42 u. 37,6340 g = GM. 105. Auslos. od. Kundig. früh. zum 1./10. 1928, Tilg. spät. bis 1./10. 1988. Zs. jährl. 1./10. Kurs Ende 1924–1927: In Berlin 79, 78, 98, 92.50 %, in Hamburg: 79, 78, 97, 92 %. Eingeführt in Berlin u. Hamburg im Jan. 1924 bzw. Okt. 1924. 7 % Gold-Hypoth.-Pfandbriefe Emission B, I. Em. Ser. 1–10 im Werte von 3584.23 kg Feingold = RM. 10 000 000; Erweiterungsausgabe Ser. 11–30 im Werte von 7168.46 kg Fein- gold = RM. 20 000 000; jede Serie zu RM. 1 000 000, eingeteilt in 800 Stücken zu RM. 1000, 300 Stücken zu RM. 500, 200 Stücken zu RM. 200, 100 Stücken zu RM. 100. Unkündbar u. unauslosbar bis 31./3. 1930, ab 1./4. 1930 mit jährlich 5 % des Anleihebetrages zu pari auslosbar mit 6monatiger Kündigungsfrist. Zs. 1./4. u. 1./10. Die Einlös. erfolgt zum letzten