164 Banken und andere Geld-Institute. oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körpersch., zur Ge- währung von Darlehen an inländ. Kleinbahnunternehm. gegen Verpfänd. der Bahn. 2) Zur Ausgabe von Schuldverschreib. auf Grund der erworbenen Hypoth. (Hypoth.-Pfandbr.) bis. zum 10fachen Betrage des eingezahlten A.-K., zur Ausgabe von Schuldverschreib. auf Grund der an inländ. Körpersch. des öffentl. Rechts oder gegen Übernahme der vollen Gewähr- leistung durch eine solche Körpersch. gewährten Darlehen zur Ausgabe von Schuldverschreib. auf Grund der gegen Verpfänd. der Bahn oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine inländ. Körpersch. des öffentl. Rechts an Kleinbahnunter- nehm. gewährten Darlehen (Kleinbahn-Oblig.). Der Geschäftsbetrieb der Bayer. Handelsbank Bodenkreditanstalt unterliegt ausser den Vorschriften des Hypoth.-Bank-Ges. den Bestimmungen einer Geschäftsordnung, welche vom A.-R. festzusetzen ist und der Genehmigung der Staatsregierung bedarf, Die Pfandbr. u. Kommunal-Oblig. werden seitens der Reichsbank in I. Klasse beliehen. Das bayer. Staatsminist. der Justiz erklärte am 9. Sept. 1899 die Pfandbr. in Bayern ab 1. Okt. 1899 zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet, ebenso wurden sie samt den Kommunal- Oblig. vom bayer. Staatsministerium des Innern beider Abteilungen am 30. Okt. bezw. 3. Nov. 1899 sowie der Finanzen v. 13. u. 17./5. 1905 zur Anlegung von Kapitalien der Ge- meinden und Stiftungen, auch der Kirchen- und Pfründestiftungen, sowie der sonstigen nicht unter gemeindlicher Verwaltung stehenden Stiftungen zugelassen. Pfandbriefe alter Währung: Kurs der Pfandbriefe (4 % einschl. Jahrg. 1917, sämtl. 3½ %) Ende 1925–1926: 6.40, 22.30 %. Notiert in München. Die Notiz für 4 % Pfandbriefe Ausg. 1918– 1923 wurde 1926 eingestellt. – Auch notiert in Augsburg. Kurs daselbst Ende 1925–1926 (4 % einschl. Jahrg. 1917, sämtl. 3½ %): 6, 22 % (4 % Ausg. 1918–1923): —, – %. In Berlin notiert 3½ % Ser. 2 u. 16, 4 % Ser. 4–6 Kurs Ende 1926: 22.10 %. Die Notiz in Berlin, Augsburg u. München wurde 1927 eingestellt. Mit Entschliessung des Bayerischen Staatsministeriums für Handel, Industrie u. Ge- werbe vom 12./10. 1926 wurde der Ges. die Genehmig. erteilt (s. a. unten), eine Teil- ausschüttung in 4½ % Goldpfandbriefen, zwecks Ablösung der Pfandbriefe alter Währung vorzunehmen. Um die zur Ausschüttung gelangenden Goldpfandbriefe gleichmässig unter die Gläubiger im Verhältnis der Goldmarkbeträge ihrer Ansprüche verteilen zu können, werden die bisherigen Pfandbriefe eingezogen u. an ihrer Stelle Anteilscheine über die Ansprüche auf verhältnismässige Befriedigung aus der Teilungsmasse ausgegeben. Gleich- zeitig erfolgt eine Teilausschüttung von 20 % in 4½ % Goldpfandbr. auf den Ausschüttungs- abschnitt Nr. 1 der Anteilscheine. Entfällt hierbei auf den einen Gläubiger treffenden Ausschüttungsbetrag ein nicht auf GM. 10 oder ein Vielfaches von GM. 10 lautender Betrag, so wird, da 4½ % Goldpfandbr. unter GM. 10 nicht ausgegeben werden, der Spitzenbetrag in bar, u. zwar zum vollen Nennbetrag abgelöst. Damit ist nicht nur diese Spitze aus der Teilausschüttung von 20 % abgelöst, sondern nach Vorschrift des Art. I § 7 Ziff. 2 der Durchführungsverordn. v. 28./7. 1926 zugleich die ihr entsprechende Spitze aus dem Gesamt- anteil; weitere Hebungen aus der Teilungsmasse über die bar abgelösten 20 % hinaus finden zugunsten der letzteren Spitze nicht mehr statt, u. für diese kann daher auch kein Anteilschein ausgehändigt werden. –— Die Anteilscheine behalten auch nach der ersten Ausschüttung einen selbständigen Wert u. berechtigen gegen Einlieferung der noch daran haftenden Ausschüttungsabschnitte zum Bezuge der weiteren Ausschüttungen. Im März 1928 erfolgte eine weitere Ausschüttung von 4 %, u. zwar wieder in 4½ % Liquid.-Goldpfandbr. Kommunal-Schuldverschreibungen alter Währung: 3½ % von 1905; 4 % von 1908, 1918–1923; 8–17 % von 1923. Notiert in München (sämtl. bis einschl. Jahrg. 1917) Ende 1925–1927: 2, 10.5, 9.875 %. —– Auch notiert in Augsburg (Jahrg. 1918–1923): –, –, – %; 8–17 %: –, –, – %. ..... am 31. Dez. 1927 (nach Abzug des von der Bank übernomm. u. zur ersten Teilausschüttung in der Höhe von 20 % verwendeten Betrags an erststelligen Deckungshypotheken u. Barmitteln):: Aufwertungsbetrag zu 25 %: Aktiva: Ansprüche aus bestehenden erststelligen u. nachstelligen Hyp. einschl. Zs. 14 479 786. persönliche Forder. aus Rückwirk.-, Vorbehalts- u. anderen Hyp. 1 670 720, Anlagen der Teilungsmasse aus eingegangenen Rückzahl. u. Zs. 4 781 458. Sa. GM. 20 931 965. – Passiva: Goldmarkbetrag der teilnahmeberechtigten Anteilscheine bzw., soweit der Umtausch in solche noch nichf vollzogen ist, Pfandbriefe unter Berücksichtig. der fristgerechten Anmeldungen auf Grund § 49 Aufwert.-Ges. (Vorbehalt) bzw. Art. 80 Durchf.-Best. zum Aufwert.-Ges. (Umtausch) GM. 327 700 000. Kommunalschuldverschreibungenteilungsmasse am 31. Dez. 1927: Aktiva: Goldmark- bestand der aufzuwert. Kommunaldarlehen, mit 12½ % bzw. 2½ % aufgewertet (ohne Be- rücksichtig. der Anträge auf weitergehende Aufwert.) 1 932 114, Anlagen der Teilungs- masse aus eingegangenen Rückzahl. u. Zs. 403 942. Sa. GM. 2 336 056. – Passiva: Gold- markbetrag der teilnahmeberechtigten Kommunalschuldverschreib. GM. 17 770 136. Gold-Hypotheken-Pfandbriefe: 4½ % Gol 1 Hyp.-Pfandbr. (Liquid.-Pfandbr.): Ausgegeben zum 1./1. 1927 zwecks Teil- ausschüttung von 20 % an die Pfandbriefe alter Währung (s. a. oben). Zs. 1./1. u. 1./7. Kurs in München Ende 1926–1927: 85.25, 82.50 %.