Banken und andere Geld-Institute. 169 pfandbriefe mit ihrem gesamten Vermögen. Eine besondere Sicherheit bilden die von der Bank gegebenen Goldhypoth., aus denen lt. Gesetz im Konkursfalle die Goldhypoth.-Pfand- briefgläubiger vor den übrigen Pfandbriefgläubigern u. weiterhin vor allen übrigen Konkurs- gläubigern zu befriedigen sind. – Zahlstelle: London: Guiness, Mahon & Co. – Zahlung der Zinsen u. des Kapitals frei von allen gegenwärtigen u. zukünftigen deutschen Steuern in £ zum Sichtkurse auf Berlin. Für jede geschuldete Goldmark ist der in Reichswährung ausgedrückte Preis von ½70 kg Feingold zu zahlen. Dieser Preis ist der im Reichsanzeiger bekanntgegebene Londoner Goldpreis, umgerechnet in die deutsche Währung nach dem amtlichen Mittelkurs der Berliner Börse für Auszahlung London am ersten Tage des Monats, in welchem die Zahlung fällig wird. Ergibt sich aus dieser Umrechnung für 1 kg Feingold ein Preis von nicht mehr als RM. 2820 u. nicht weniger als RM. 2760, so wird für jede ge- schuldete Goldmark eine Reichsmark in gesetzl. Zahlungsmitteln gezahlt. 6½ % kapitalertragssteuerfreie Goldhypothekenpfandbriefe vom 15./9. 1927 (zum Zwecke der Wohnungsbaufinanzierung): GM. 6 000 000 (1 GM. = ½eo kg Feingold) in Stücken zu GM. 2000 u. 1000. — 15./3. u. 15./9. – Tilg.: bis 15./9. 1932 unkündbar, danach bis spät. 15./9. 1962 durch Auslos oder Kündigung mit einmonat. Kündigungsfrist zum Nennwerte rückzahlbar. – Sicherheit: Die Bank haftet für die Verzins. u. Rückzahl. der Goldpfand- briefe mit ihrem gesamten Vermögen. Eine besondere Sicherheit bilden die von der Bank gegebenen Goldhypotheken, aus denen lt. Gesetz im Konkursfalle die Goldhypotheken- Pfandbriefgläubiger vor den übrigen Pfandbriefgläubigern und weiterhin vor allen übrigen Konkursgläubigern zu befriedigen sind. – Zahlstellen: Amsterdam: Mendelssohn & Co., Nederlandsche Handel-Maatschappij, Pierson & Co.; Rotterdam: R. Mees & Zoonen; Stockholm: Skandinaviska Kreditaktiebolaget. –— Zahlung von Zinsen u. Kapital ohne Abzug jetziger oder zukünftiger deutscher Couponsteuer nach dem von dem Reichswirt- schaftsminister oder der von ihm bestellten Stelle im Reichsanzeiger bekanntgegebenen Londoner Goldpreis. Die Umrechnung des Goldpreises in die deutsche Währung erfolgt nach dem amtlichen Mittelkurs der Berliner Börse für Auszahlung London. Für beide Umrechnungen sind die letzten Preise vor dem 1. des Monats massgebend, in welchem die Coupons oder Pfandbriefe fällig sind. Ergibt sich aus dieser Umrechnung für 1 kg Feingold ein Preis von nicht mehr als RM. 2820 und nicht weniger als RM. 2760, so wird für jede geschuldete Goldmark eine Reichsmark in gesetzl. Zahlungsmitteln gezahlt. Die Auszahl. geschieht in Holland in Gulden, in Schweden in schwed. Kronen zu dem je- weiligen Kaufkurs der Zahlstellen für Reichsmark. —. Aufgelegt in Holland u. Schweden je GM. 3 000 000 am 25./8. 1927 zu 95.75 % – Kurs Ende 1927: 92 %. GM. 3 000 000 werden notiert in Amsterdam. 4½ % Goldhypothekenpfandbriefe: Zur Finanzierung des Wohnungsbaues im Rahmen der hierfür einschlägigen Bauprogramme. Serie I: Stücke zu GM. 100, 200, 500, 1000, 2000 u. 5000. Rückzahl. durch Kündig. oder Verlos. mit mindest einmonat. Frist innerhalb längstens 60 Jahren. Notierung in München u. Augsburg wird beantragt. Gesamtumlauf am 31. Dez. 1927: in Roggen: a) Pfandbriefe Ztr. 83 975, b) Hyp. Ztr. 84 004; in Goldmark: a) Pfandbriefe (zuzüglich der von der Deutschen Rentenbank- Kreditanstalt u. Golddiskontbank, Berlin, zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von GM. 20 292 148) GM. 399 613 988, b) Hyp. u. Grundschulden (einschliessl. der aus Mitteln der Deutschen Rentenbank Kreditanstalt u. Golddiskontbank, Berlin, bestellten Hyp. in Höhe von GM. 19 279 648) GM. 394 671 157, c) aus der Teilungsmasse zur Abrund. übernommene Barmittel GM. 5 000 000. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers: Jährl., spät. im Monat Juni. Stimmrecht: Je RM. 20 St.-Akt. = 1 St., 1 Vorz.-Akt. = 40 St. in best. Fällen. Gewinn-Verteilung: 1) Aus den Erträgnissen des Pfandbriefdarlehensgeschäftes ist vor allem für etwaige Kapitalverluste ein Spezialreservefonds anzusammeln, dessen jährliche Zugangsquote nicht weniger als 5 % des nach dem Unterschiede zwischen dem Pfandbrief- hypothekenzins und dem Pfandbriefcouponzins berechneten Reinertrages des Pfandbrief. darlehensgeschäftes jährlich betragen darf und solange fortgesetzt werden muss, bis dieser Spez.-R.-F. 5 % der umlaufenden Pfandbr.-Summe erreicht, bezw. bis zu dieser Höhe wieder ergänzt sein wird. Falls dieser Spez.-R.-F. jemals angegriffen werden sollte, ist er vor jeder anderweitigen Verwendung der Erträgnisse des Pfandbriefdarlehensgeschäftes wieder auf den früheren Betrag zu ergänzen. 2) Der Überrest steht zur gesetzl. Verf. der G.-V. Der A.-R. bezieht eine Tant., welche beträgt: 1. für den Vors. 3 v. Tausend (mindest. RM. 4000), 2. für seine Stellv. je 2 v. Tausend (mindest. RM. 3000), 3. für jedes übrige von der G.-V. gewählte Mitglied 1½% v. Tausend (mindest. RM. 2000), des nach § 245 H. G. B. zu berechnenden Gesamterträgnisses der Bank. Die Vorz.-Akt. erhalten eine Vorz.-Div. von 6 % (Max.) ohne Nachzahlungs-Anspruch. Bilanz am 31. Dez. 1927: Aktiva: Kassa, fremde Geldsorten u. Kupons 4 066 534, Guth. bei Noten- u. Abrechn.-Banken 4790 512, Wechsel u. unverzinsl. Schatzanweis. des Reichs u. der Bundesstaaten 30 891 220, eigene Akzepte 6 787 491, Nostroguth. bei Banken u. Bank- firmen 25 469 419, Lombards gegen börsengängige Wertp. 182 387, Anleihen u. verzinsl. Schatzanweisungen des Reichs u. der Bundessfaaten 526 448, sonstige bei der Reichsbank u. and. Zentralnotenbanken beleihbare Wertp. 18 433 861, sonst. börsengäng. Wertp. 15 670 629, ―――