Banken und andere Geld-Institute. 173 Dividenden 1914–1927: 5, 3, 3, 5, 5, 7, 10, 10, 10, 0, 0, 10, 10, 10 %. Direktion: Dr. Otto Weber, München; Dr. Ernst Stiegler, Dr. Hans Sienz, Nürnberg. Aufsichtsrat: Vors. Bank-Dir. Geh. Komm.-Rat Dr. jur. Hans Chr. Dietrich, Stellv. Bankier Komm.-Rat Dr. jur. Aug. Schneider, Fabrikbes. Geh. Komm.-Rat Konsul H. Roeckl, Rentner Jos. Heinrich, Bankier Hofrat Fr. Gutleben, Verlagsbuchh. Ferd. Schreiber, Dir. H. Aumer, Bankier Komm.-Rat Ludwig Hammon, München; Rechtsanw. Justizrat Karl Osswalt, Fürth; Fabrikbes. Geh. Komm.-Rat E. Staudt, Bank-Dir. Karl Butzengeiger Nürnberg; Bank-Dir. Fritz Kempter, Augsburg; Bankier Hermann Münzing. Zahlstellen: Ges.-Kasse; München: Bayer. Vereinsbank, Schneider & Münzing. Bayerische Vereinsbank in München, Promenadenstr. 14 u. Maffeistr. 5. Gegründet: Konz. 14./4. 1869. Handelsger. eingetr. 3./8. 1869. –— Wegen Aufnahme u. Erwerb von Banken u. Bankfimen, sowie Errichtung von Filialen siehe die früheren Jahr- gänge d. Handb. d. Dt. A.-G. Das Institut unterhält Hauptniederlass. in München u. Nürnberg u. 54 Niederlass. in Bayern r. d. Rh. Angestellte Ende 1927: 1641. Die Zahl der eigenen Bankgebäude beträgt 38. Zweck: Die Bank ist Kredit- u. Hypoth.-Anstalt. In erster Eigenschaft betreibt sie bei ihren Hauptniederlassungen in München u. Nürnberg, sowie bei ihren Zweigstellen das Kontokorrent-, Effekten-, Devisen-, Disconto-, Giro- u. Inkassogeschäft, pflegt den Scheckverkehr, übernimmt Bardepos. zur Verzins., wie auch Effektendepots zur Aufbewahr. u. Verwaltung. Annahme ge- schlossener Depots und Vermietung von Safes. Als Hyp.-Institut ist die Bank berechtigt, nach Massgabe des Hyp.-Bank-Ges. v. 13./7, 1899 u. ihres Reglements auf inländ. Grundstücke hypoth. Darlehen zu gewähren u. auf Grund der erworbenen Hypoth. verzinsliche Schuldverschreib. (Hypoth.-Pfandbr.) auszugeben, Hypoth. zu erwerben, zu veräussern u. zu beleihen, an inländ. Körperschaften des öffentl. Rechtes oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft nichthypoth. Darlehen zu gewähren u. auf Grund der erworbenen Forder. verzinsliche Schuldverschreib. (Kommunal-Oblig.) auszugeben. Als Deckung für Hypoth.-Pfandbr. dürfen nur Hypoth. benutzt werden, welche, ausser den gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen, auch den-von der Bayer. Staatsregierung getroffenen besonderen Anordnungen entsprechen. Hiernach darf die Be- leihung regelmässig nur bis zur Hälfte des Grundstückswertes erfolgen, eine höhere Be- leihung, bis zu 60 % des Wertes, ist nur mit Zustimmung des Staatskommissars statthaft. Auf landwirtschaftl. Grundstücke dürfen nur Amort.-Hypoth. gegeben werden, bei welchen der jährl. Tilg.-Beitrag nicht weniger als ½ % des Hypoth.-Kap. beträgt; Ausnahmen hiervon erfordern die Zustimmung des Staatskommissars. Beteiligungen: Die Bank ist kommanditarisch beteiligt bei den Bankfirmen E. L. Fried- mann & Co. in Berlin, Kux, Bloch & Co. in Wien, interessiert an der Steiermärk. Escompte-Bank in Graz, der Bank für Oberösterreich u. Salzburg in Linz a. D. u. der Donau- ländischen Kredit-Ges. A.-G. in München. Ein Freundschaftsverhältnis verbindet sie mit den Bankhäusern Mendelssohn & Co. in Berlin u. Amsterdam. Ferner nahm die Bank Beteil. an der von diesen Firmen begründ. Maatschappij voor Bank en Handelsondernemingen in Amsterdam. Die Aktien der Bayer. Handelsbank in München u. der Vereinsbank in Nürnberg sind fast ganz im Besitz der Ges. Interessengemeinschaft: Die a. o. G.-V. v. 31./3. 1921 beschloss, die Bankabteil. der Bayer. Handelsbank u. der Vereinsbank in Nürnberg einschl. der Filialen unter Übertragung der zu- gehörigen Aktiven u. Passiven auf die Bayerische Vereinsbank mit dem Geschäftsbetrieb der letzteren zu verschmelzen, ferner eine Interessengemeinschaft zwischen der Bayerischen Vereinsbank u. den beiden anderen Instituten, die sich fortan auf den Betrieb des Bodenkredit- geschäftes beschränken, zu schaffen, mit der Massgabe, dass die Erträgnisse der drei Institute zusammengeworfen u. nach der Höhe der Aktienkapitalien wieder unter sie verteilt werden. Gleichzeitig wurde den Aktionären der Bayerischen Handelsbank u. der Vereinsbank in Nürnberg der Umtausch ihrer Aktien in Aktien der Bayerischen Vereinsbank angeboten. Unter Wahrung ihrer rechtlichen u. verwaltungsmässigen Selbständigkeit bilden die der Interessengemeinschaft angehör. Banken eine wirtschaftl. Einheit. Kapital: RM. 31 050 000 in 12 500 St.-Akt. Lit. A zu RM. 1000, 160 000 Lit. B zu RM. 100, 75 000 Lit. C zu RM. 20 u. 1050 Vorz.-Akt. zu RM. 1000. Die Bayerische Handelsbank u. die Vereinsbank in Nürnberg haben die Vorz.-Akt., welche mit einem auf 6 % beschränkten Div.-Recht u. dreifach. Stimmrecht ausgestattet u. amortisierbar sind, zu dauerndem Besitz übernommen. Die Vorz.-Akt. sind bei einer Liquid. der Bank oder bei Kündig. mit 150 % zurückzuzahlen. – Vorkriegskapital: M. 51 000 000. Urspr. A.-K. M. 18 000 000, erhöht von 1890–1913 auf M. 51 000 000, dann erhöht von 1920–1923 auf M. 870 000 000 in 30 000 St.-Akt. zu M. 600, 543 500 St.-Akt. zu M. 1000, 198 750 St.-Akt. zu M. 1200 u. 70 000 Vorz.-Akt. zu M. 1000 (über Kapitalsbeweg. s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1927). Kap.-Umstell. lt. G.-V. v. 24./3. 1925 von bisher M. 870 000 000 (M. 800 000 000 St.-Akt. u. M. 70 000 000 Vorz.-Akt.) auf RM. 13 050 000 (RM. 12 000 000 St.-Akt. u. RM. 1 050 000 Vorz.-Akt.) in 1500 St.-Akt. zu RM. 1000, 90 000 St.-Akt. zu RM. 100. 75 000 St.-Akt. zu RM. 20 u. 1050 Vorz.-Akt. zu RM. 1000. Dann lt. gleicher G.-V. erhöht um