Banken und andere Geld-Institute. 209 Bilanz am 31. Dez. 1927: Aktiva: Eff. 232, Debit. 4118, Verlust 649. Sa. RM. 5000. – Passiva: A.-K. RM. 5000. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Verlustvortrag 278, Spesen 1750. – Kredit: Interessen u. Eff. 1379, Verlust 649. Sa. RM. 2029. Dividenden 1914–1927: 10, 15, 15, 15, 5, 0, 5, 8, 0, 0 0, 0, 0, 0 %. Direktion: Carl Weil, Frankfurt a. M. Aufsichtsrat: Vors. Rechtsanw. Dr. Max H. Maier, Dr. W. Sturmfels, Dr. Fink, Frank- furt a. M. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Waldenburger Handels- und Gewerbebank Akt.-Ges. in Liqu. in Waldenburg in Schlesien. Die G.-V. v. 4./3. 1927 beschloss Liqu. der Ges. (Liquidatoren: Otto Thienwiebel, Ernst Zwiener, Erich Reuter) und die Rückumwandl. der A.-G. in die frühere Genossen- schaftsform u. zwar durch Veräusser. des Vermögens der Ges. im Gesamten einschliessl. Firmenrecht an die Handels- u. Gewerbebank Waldenburg e. G. m. b. H., Waldenburg i. Schles. mit Wirk. ab 1./1. 1927. Die Aktien werden zum Nennwert von der Handels- u. Gewerbe- bank e. G. m. b. H. als Einzahl. auf die Geschäftsanteile angenommen. Die nicht als Ein- zahl. auf den Geschäftsanteil verwendeten Aktien gelangen nach Ablauf des Liquidations- jahres zur Auszahl., jedoch wird die Handels- u. Gewerbebank e. G. m. b. H. bemüht sein, die Aktien nach Möglichkeit sofort zu verwerten. Nachstehend letzte Aufn. der Ges. Gegründet: 11./10. 1923; eingetr. 12./1. 1924. Hervorgegangen aus dem im Jahre 1860 gegründ. Vorschuss-Verein e. G. m. b. H. Gründer s. Hdb d. Dt. A.-G. Jahrg. 1924/25. Zweck: Betrieb von Bankgeschäften aller Art. Kapital: RM. 170 000 in 7650 Inh.-Akt. zu RM. 20, 600 Nam.-Akt. zu RM. 20 u. 1 Nam.- Akt. zu RM. 5000. Urspr. M. 100 000 000 in 4000 Nam.-Akt. zu M. 1000, 500 zu M. 10 000, 1 zu M. 1 000 000, 10 000 Inh.-Akt. zu M. 1000, 10 000 zu M. 2000, 8000 zu M. 5000, 2000 zu M. 10 000, übern. von den Gründern zu 20 000 %. Umgestellt lt. G.-V. v. 30./6. 1924 durch Zus. legung im Verh. 10 000: 17 auf RM. 170 000 in 7650 Inh.-Akt. zu RM. 20, 600 Nam.-Akt. zu RII. 20 u. 1 Nam.-Akt. zu RM. 5000. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im 1. Geschäftshalbj. Stimmrecht: Je RM. 20 Inh.-Akt. = 1 St., je RM. 20 Nam.-Akt. = 1 St. Gewinn-Verteilung: 10 % zum R.-F. (bis 25 des A.-K.), wenn erfüllt, mind. 10 % zum Spez.-R.-F. (bis 25 % des A.-K.), 6 % Div., 10 % Tant. an A.-R., Rest nach G.-V.-B. Liquidationseröffnungs-Bilanz am 6. Aug. 1927: Aktiva: Bankguth.-K. RM. 170 000. Passiva: A.-K. RM. 170 000. Dividenden 1923– 1926: 0, 10, 10, 10 %. Aufsichtsrat: Vors. Handelsgerichtsrat u. Kfm. Ernst Herbert, Fleischeroberm. Adolf Bruchmann, Rechnungsrat Adolf Klopstech, Kaufm. Fritz Ruh, Fabrikbes. Gustav Seeliger, Waldenburg. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Thüringische Landes-Hypothekenbank Akt.-Ges., Weimar. Gegründet: 24./9. 1923; eingetr. 1./10. 1923. Gründer s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1925. Firma bis 22./12. 1924: Bank für Goldkredit A.-G. Zweck: Gewährung von hypothekar. Darlehen u. von Grundschulddarlehen auf städt. u. ländl. Grundbesitz u. Ausgabe von Schuldverschr. (Hyp.-Pfandbr.) auf Grund der so erworb. Forder., Gewähr. von Darlehen an inländ. Körpersch. des öffentl. Rechts oder gegen Übernahme der vollen Gewährleist. durch eine solche Körperschaft u. Ausgabe von Schuld- verschr. (Kommunalobl.), Gewähr. von Darlehen an inländ. Kleinbahnunternehm. gegen Verpfänd. der Bahn u. Ausgabe von Schuldversch. (Kleinbahnobl.), Betrieb sonst. im § 5 des Hyp.-Bankges. zugel. Geschäfte; überall nach Massgabe der Vorschriften des Hyp.-Bankges. Schuldverschreibungen dürfen nur insoweit ausgegeben werden, als gleichartige Dar- lehnsforder. in mindestens gleicher Höhe u. mit mindestens gleichem Zinsertrage erworben sind. Ist diese Deckung infolge vom Rückzahl. oder aus einem anderen Grunde nicht mehr vollständig vorhanden, so ist die fehlende Deckung vorübergehend durch gleichartige Schuld- verschreib. des Reiches oder eines Landes zu ersetzen. Die Nachprüfung dieses Deckungs- verhältnisses liegt dem Staatskommissar ob, der von der Aufsichtsbehörde zur ständigen Überwachung der gesamten Geschäftsführ. der Bank bestellt ist. Die gewährten Darlehen sind durch Hypoth. auf inländischen Grundst. sicherzustellen, die der Regel nach nur zur ersten Stelle zulässig sind. Bei Darlehen, die an inländ. Körperschaften des öffentlichen Rechts oder gegen Übernahme der Gewährleistung durch eine solche Körperschaft gewährt wird, kann auf Bestellung von Hypotheken verzichtet werden. Die Pfandbriefe, Kommunal- u. Kleinbahnobligationen werden auf den Inhaber ausgestellt, auf Antrag des Inhabers aber von der Bank auf den Namen eines Berechtigten umgeschrieben. Ihr wesentlicher Inhalt wird vom Aufsichtsrat bestimmt. Die Rückzahlung erfolgt nach Wahl der Bank durch Auslos., Kündig. oder Rückkauf. Verlosungen finden in Gegenwart des Staatskommissars statt. Das Ergebnis der Auslosung wird wenigstens zwei Monate vor dem Rückzahlungs- tag öffentlich bekanntgemacht. Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften. 1928. 14