a äaskkgesaBwess 282 Bau-, Terram- und Immobilien-Gesellschaften etc. Geschäftsjahr: 1./10.–30./9. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Liquidations-Bilanz am 30. Sept. 1927: Aktiva: Terrain 441 804, Eff. 19 487, Inv. 1, Hyp.-Guth. 59 500, Sicherheiten 75 000, Lösch- u. Ladestellen G. m. b. H. 1, Kassa 2964, Bankguth. 39 921, Kontokorrent 74 586. – Passiva: A.-K. (20 % zurückgezahlt) 552 000, gegebene Sicherh. 75 000, Liqu.-K. 78 626, nicht erhob. Liqu.-Raten 7640. Sa. RM. 713 266. Kurs Ende 1913–1927: 31.25, 30.50*, –, 20, 61.80, 39*, 50, 93½, 200, 2000, 10, 2.9, 14.125, 60, %, RM. 195 pro Aktie. Notiert in Berlin. Die Aktien werden franko Zs. gehandelt. Dividende: Wird nicht verteilt. (Siehe Gewinn-Verteilung.) Liquidator: Baumeister Leo Nauenberg, Berlin. Aufsichtsrat: Vors. Bank-Dir. a. D. Dr. jur. Willy Gerschel, Baurat Otto Richter, Rechtsanw. Franz Landsberg, Berlin. Zahlstelle: Berlin: Bankhaus Leo Perl. Tempelhofer Feld Akt.-Ges. für Grundstücksverwertung in Berlin W. 8, Charlottenstr. 60. Gegründet: 26./10. mit And. v. 26./10. u. 30./11. 1910; eingetr. 1./12. 1910 in Berlin-Mitte. Gründer s. Jahrg. 1923/24. Zweck: Übernahme der Rechte u. Pflichten aus einem von der Deutschen Bank in Er. wartung der Errichtung der Ges. für diese mit der Gemeinde Tempelhof getroffenen Ab- kommen (Verwertungsvertrag). Hiernach überträgt die Gemeinde der Deutschen Bank die ausschliessl. Verwertung des von der Gemeinde laut Vertrag mit dem Militärfiskus vom 31./8. 1910 (Näh. darüber s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1922/23) käufl. erworbenen, den westl. Teil des Tempelhofer Feldes darstell. Grundbesitzes. Die Ges. ist auch befugt, disponible Barmittel aus- zuleihen oder durch Diskontierung von Wechseln, Ankauf oder Beleihung von Wertpapieren aller Art oder durch Anlegung bei Bankhäusern nutzbar zu machen, Unternehm., die nach dem Ermessen des Vorstandes u. des A.-R. ihre Zwecke fördern, zu begründen u. einzurichten oder sich an solchen Unternehm. zu beteiligen u. überhaupt alle Massnahmen zu ergreifen, welche dem Vorstande in Gemeinschaft mit dem A.-R. zur Erreich. des Gesellschaftszwecks angemessen erscheinen. Die Ges. hat sich vorbehalten, die ihr aus diesem Abkommen erwachsenden Rechte, sowie die darin bezeichneten Grundstücke u. andere Gerechtsame in jeder Art, namentlich auch durch Herstellung von Strassen, Plätzen, Baulichkeiten u. sonst. Anlagen zu erwerben u. auszunutzen, dieselben im ganzen oder in Teilen wieder zu veräussern, sowie hypothekarische Darlehen aufzunehmen oder auch zu gewähren usw. Lt. Beschluss der G.-V. v. 4./11. 1920 Abänderung des mit der Gem. Tempelhof ge- schlossenen Verwertungsvertrages. Die Tendenz, den Hochbau zu beschränken u. möglichst durch den Flachbau zu ersetzen, hat dazu geführt, dass von dem der Verwert. durch die Ges. unterliegenden Terrain ca. 68 000 Quadratruten Bruttobauland, das ges. Gelände südl. des geplanten Parkrings mit Ausnahme eines Schutzstreifens an der Tempelhofer Chaussee, für den eine Randbebauung mit 4 Geschossen vorgesehen ist, der Bauklasse F (Landhaus- bau) überwiesen wurde. Für das Restgelände von 17 600 Quadratruten Nettobauland wurde der bisherige Hochbau mit Seitenflügel u. Quergebäude beschränkt u. nur noch eine fünfgeschossige Randbebauung zugelassen. Im Geschäftsjahr 1924/25 hat die Ges. ihren Plan verwirklicht, den an der Tempelhofer Chaussee gelegenen Streifen des Geländes selbst zu bebauen. Die Wohnungsfürsorgegesellschaft zu Berlin hat die Hauszinssteuerhypoth. für etwa 491 Wohnungen genehmigt. Das der landhausmässigen Bebauung überwiesene Gelände wurde von der Verwert. durch die Ges. ausgeschlossen u. der neu begründeten Gemein- nützigen Tempelhofer Heimstätten-Ges. m. b. H. zur Erbauung von Kriegerheimstätten überlassen. Die G.-V. v. 4./11. 1920 genehmigte ferner die Aufheb. des der Gem. Tempelhof garant. Gewinnanteils u. nach Zahlung einer 4 % kumulativen Div. die Verteil. des ev. erzielten Überschusses zu " an das Reich u. zu an die Aktionäre. 1923 hat der Fiskus auf seine Gewinnbeteilig. verzichtet, wogegen die Gesellschaft an ihn eine Gebühr von 10 % des Bruttoerlöses aus jedem Grundstücksverkauf abzuführen hat. Ausserdem soll bei Veräusser. von Trennstücken, die mehr als 100 Quadratruten gross sind, die in die Satzung aufzunehmende Genehmig. eines Aufsichtsratsbeschlusses von drei Mitgliedern eingeholt werden, in dem der Fiskus durch eines der von ihm in den Aufsichtsrat entsandten Mit- glieder vertreten ist. 1922 wurde ein Block, der ursprünglich an die Feldkraftwagen A.-G. vermietet u. von dieser mit Gebäuden besetzt worden war, zu Zwecken der Kleinindustrie veräussert. 1924 wurden 5000 qm an die Siedl.-Ges. der Berliner Strassenbahn zu RM. 40 je qm verkauft. Zur Verwert. bleiben 222 000 qm. Im Geschäftsj. 1925/26 erhielt die Ges. nach langwierigen Verhandlungen die Genehmig., die Bauten nach dem preisgekrönten Entwurf des Prof. Siedler auszuführen, jedoch kann dies nur mit Hilfe der Hauszinssteuer geschehen, die mit 3 % verzinst u. mit 1 % amort. wird, u. zwar nach Massgabe der Zahl von Wohnungen, für die die Hauszinssteuer jeweilig bewilligt wird. Im Februar 1928 betrug die Gesamt- zahl der fertiggestellten Wohnungen 491, die der Läden 22. Diese waren sämtlich ver- mietet. Die restl. 32 Wohnungen befinden sich im Bau u. werden im Juli 1928 beziehbar. Der Mietspreis für die neuen Wohnungen überschreitet den Friedenspreis nicht erheblich; der Baukostenpreis, der daneben verlangt werden muss, beträgt RM. 800 pro Zimmer, also bei einem fünfjähr. Mietsvertrag jährl. RM. 160 pro Zimmer.