376 Bergwerke, Hütten- u. Salinenwesen, Erdöl- u. Torfgewinnung. Dividenden 1913/14–1926 27: 4, 6, 6, 10, 10, 0, 20, 30, 30, 0, 0, 0, 0, 0 %. Direktion: Johann Kesseler. Aufsichtsrat: Prokurist Heinrich Schumacher, Essen; Dir. Wilhelm Scheifhacken, Duisburg-Meiderich; Rechtsanw. Alfred Kasel, Essen-Bredeney. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Westfälische Drahtindustrie in Hamm i. Westf., Wilhelmstr. 7. Gegründet: 12./12. 1872 als Westfälischer Draht-Industrie-Verein. Firmenänderung wie oben am 22./10. 1890. Die Ges. übernahm bei ihrer Gründung das Drahtwerk von Hobrecker, Witte & Herbers in Hamm mit Wirkung ab 1./7. 1872. Zweck: Fabrikation von Draht, Drahtnägeln u. Drahtwaren, sowie auch Gewinnung u. Verarbeitung der dabei zur Verwendung kommenden Rohmaterial. jeder Art, Verarbeitung u. Veredelung solcher erzeugten u. angekauften Materialien, Handel mit diesen Gegenständen u. Erwerb, Pachtung u. Errichtung aller zur Erreichung vorgedachter Zwecke dienlichen Anlagen, sowie Beteilig. an Unternehm. ähnlicher Art. Die bedeutend erweiterten Werke um- fassen jetzt Drahtwalzwerke, Drahtziehereien, Ketten, Holzschrauben, Geflecht-, Stiftfabriken, Verzinkereien, Drahtseilereien etc. Produziert werden: Walzdraht, gezogene Drähte, Draht- stifte, Ketten, Krampen, Schrauben, Haken, Springfedern, Stachelzaundraht u. Drahtseile. Besitztum: Die Werke haben Eisenbahnanschluss, sowie einen eigenen Rangierbahnhof, sowie eine elektr. Zentrale. In der Gemeinde Wiescherhofen besitzt das Werk eine Arb.-Sied- lung von 75 Häusern mit 100 Wohnungen u ausserdem im Stadtbezirk Hamm 75 Häuser mit 199 Beamten- u. Arbeiterwohnungen. Seit 1918 wurden für die Werksangehörigen 250 neue Wohnungen ohne fremde Zuschüsse errichtet. Beteiligungen: Die Ges. ist im Besitz sämtl. Anteile der Eduard Hobrecker G. m. b. . in Hamm. Arbeiterzahl 1924/25: 2300. Kapital: RM. 7 667 000, dav. RM. 6 667 000 St.-Akt., bestehend aus 5027 St.-Akt. über je RM. 1000, Nr. 1–5027, 1600 St.-Akt. über je RM. 600, Nr. 5028–6627, 1600 St.-Akt. über je RM. 400, Nr. 6628 – 8227, 800 St.-Akt. über je RM. 50 Nr. 1–800; letztere Aktien werden in 100 St.-Akt. über je RM. 400 mit den Nummern 8228– 8327 umgetauscht; sowie RM. 1 000 000, Nam.-Vorrechtsakt. in 5000 Vorrechtsakt. über je RM. 200. Die Vorrechtsakt. haben Anspr. auf eine aut 4 % beschränkte Vorrechts-Div. mit Nachzahl.-Anspruch, sowie im Falle der Auflös. der Gesellsch. auf einen Vorrechtsanteil in Höhe des Nennw. nebst etwa rückständ. Gewinn- anteil u. dem bis zum Tage der Erstattung Ifd. Gewinnanteil. Die Tilg. der Vorrechtsakt. zum Nennwert ist zulässig. Ihre Übertragung ist nur mit Zustimmung der G.-V. zulässig. Die Vorrechtsaktien sind im Besitz der Fried. Krupp A.-G. – Vorkriegskapital: M. 16 000 000. Urspr. M. 6 000 000. Erhöht bis 1911 auf M. 16 000 000 in 13 333 St.-Akt. zu M. 600, 1999 St.-Akt. zu M. 1000, 1 St.-Akt. zu M. 1200 u. 6000 Nam.-Vorrechts-Akt. zu M. 1000 (über Kapitalsbeweg. s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1927). Die Kap.-Umstell. erfolgte lt. G.-V. v. 17./12. 1924 von M. 16 000 000 auf RM. 7 667 000 in der Weise, dass der Nennwert der St.-Akt. von bisher M. 600 auf RM. 400, der St.-Akt. zu bisher M. 1000 auf RM. 600 1 Aktie über RM. 50 sowie 1 Anteilschein über RM. 16% u. der St.-Aktie zu bisher M. 1200 auf RM. 800 umgewertet wurden. Eine der Fa. Fried. Krupp A.-G. gehörende Aktie zu M. 1000 wurde unter Zuzahl. von RM. 333.34 auf RM. 1000 gestellt. Wurden mehrere Aktien eingereicht, so wurden, falls der Besitzer bei der Einreichung hiergegen nicht ausdrücklich Widerspruch erhob, die hierauf entfallenden neuen Aktien-Nennbeträge unter Einrechnung etwa in Frage kommender Anteilscheine in den grösstmöglichen Abschnitten ausgehändigt. Je 3 Anteil- scheine zu RM. 16 können in 1 Aktie zu RM. 50 getauscht werden. Der Nennwert der Vorz.-Akt. ist von bisher M. 1000 auf RM. 200 festgesetzt worden. Vortrag mit der Fried. Krupp Akt.-Ges. in Essen. Die a. o. G.-V. v. 7./4. 1911 genehmigte einen mit Fried. Krupp A.-G. in Essen abgeschloss. Vertrag u. beschloss in Folge dessen die Erhöh. des A.-K. von nom. M. 10 000 000 auf nom. M. 16 000 000 durch Schaffung von 6000 Vorrechtsaktien zu M. 1000. Dieser auf 40 Jahre abgeschlossene Vertrag lautet im wesentlichen wie folgt: a) Die Fried. Krupp Akt.-Ges. übernimmt die M. 6 000 000 (jetzt RM. 1 000 000) Vorrechtsaktien zum Nennwerte u. zahlt 25 % des Nennbetrages ein (jetzt vollgezahlt). b) Die Fried. Krupp Akt.-Ges. verpflichtet sich, den Stamm- aktion. der Westf. Drahtindustrie event. aus eig. Mitteln eine Div. zu gewähren, welche mind. 5 % beträgt u. bis zu 7 % mit der für das gleiche Geschäftsj. von der Fried. Krupp Akt.-Ges. festgestellten Div. gleichmässig, darüber hinaus aber für jedes bei der Fried. Krupp A.-G. mehr gewährte Proz. Div um ein halbes Proz. steigt, wogegen ihr der etwaige Überschuss des Reingew. zufällt. (Lt. Nachtragsvertrag vom 4./12. 1924 gelten die gewährleisteten Dividendenansätze ab 1./7. 1924 für das umgestellte Grundkap. u. sind in Gold zu berechnen.) c) Der Fried. Krupp A.-G. wird das Recht eingeräumt, die gesamten Aktiva u. Passiva der Westf. Draht-Industrie gegen Zahlung von M. 18 600 000, bezw. Über- nahme der sämtl. Stamm-Aktien zum Kurse von 186 % zu erwerben. d) Die Fried. Krupp Akt.-Ges. verpflichtet sich, bei Ablauf des Vertrages die Aktiva und Passiva der Westfäl. Draht-Industrie gegen Zahlung von M. 16 000 000 u. Amortisation der Vorrechtsaktien bezw. Ubernahme der sämtl. St.-Aktien zum Kurse von 160 % zu erwerben, insofern die Westfäl. Drahtindustrie es nicht vorzieht, den Betrieb ihres Unternehmens für eigene Rechnung fort- zuführen. (Lt. Nachtragsvertrag v. 4./12. 1924 gelten die vorstehenden Einlösungskurse von