Metallindustrie, Maschinen-, Apparate- u. Fahrzeugbau. 553 Motorenfabrik Deutz A.-G. in Köln-Deutz. Gegründet: 5./1. 1872; eingetr. 15./1. 1872. Firma bis 6./12. 1921: Gasmotorenfabrik Deutz. Zweigniederlassungen: Berlin, Breslau, Frankf. a. M., Hamburg, Königsberg i. Pr., Leipzig, Münster, Nürnberg, Stuttgart. Vertretungen an allen grösseren Plätzen des Auslandes. Zweck: Die Fabrikation von Masch. u. Masch.-Teilen, insbes. die Anfertigung von Ver- brennungskraftmasch. jeder Art, sowie die Beteilig. bei anderen Unternehmen ähnl. Art. Erzeugnisse: Motoren für alle Brennstoffe u. alle Zwecke, Dieselmotoren, Bootsmotoren, Motorlokomobilen, Motorlokomotiven, Schiffsmotoren, Trekker, Triebwagen, Gaserzeugungs- anlagen, Heizgasanlagen, Motorwalzen. Besitztum: Der mit Werkstätten u. Wohnhäusern bebaute Grundbesitz in Köln-Deutz u. Mülheim umfasst eine Fläche von 174 230 qm, ausserdem besitzt die Ges. 277 304 qm, unbebautes Gelände in Köln-Dellbrück ferner 181 605 qm Bauland in Köln-Mülheim. Das Werk in Köln-Deutz ist mit Bahnanschluss versehen u. sämtl. Werkstätten sind unter- einander durch Gleisanlagen verbunden. Das modern eingerichtete Werk arbeitet mit drei elektr. Zentralen mit zus. 3500 PS. u. 58 Probierplatz-Dynamos mit zus. 7325 Kw-Std.- Leistung. Dem Betrieb dienen ferner 8 Motoren und 914 Elektromotoren sowie 558 Hebe- zeuge mit zus. 1 002 165 kg Tragkraft u. 1858 Werkzeugmasch. Es sind in dem Werk 1926/27 durchschnittlich 2090 Arb. beschäftigt. Tochtergesellschaften: Langen & Wolf, Wien, mit Zweigniederlass. in Budapest, Prag u. Agram; Deutz Motoren-Gesellschaft, Otto Legitimo m b. H., Hamburg, Köln-Deutz, mit Zweigniederlass. in Buenos-Aires, Rosario, Concordia, Rio de Janeiro, Pernambuco, Porto Alegro, Mexiko, Madrid, Barcelona, Singapore, Kopenhagen u. Kairo, Naamlooze Vennootscha P Motorenfabriek Deutz in Rotterdam. Die Tochtergesellschaft in Hamburg iet mit einem Kapital von M. 3 500 000 ausgestattet u. vermittelt den Vertrieb nach dem überseeischen Ausland einschl. Spanien, Portugal u. den nordischen äLndern. Aus organisatorischen Gründen wurde im Gescbäftsjahr 1925/26 das. Betriebsvermögen der Tochterges. Langen & Wolf in Wien in die Bilanz der Motoren Deutz A.-G. übernommen. 0 Vertrag der Motorenfabrik Deutz A.-G. mit dem Moskauer Maschinentrust (Mosmaschtrust). Der Maschinentrust wird während der Vertragsdauer keine Lizenzverträge auf Motoren eines anderen Systems abschliessen u. keine anderen Motoren bauen; doch darf er Motoren? eigenen Systems, die er bis zum Abschluss dieses Vertrages produzierte, auch weiterhbin herstellen. Die Motorenfabrik Deutz darf ähnliche Verträge über technische Hilfe auch mit anderen Staatsunternehmen der UdSsR abschliessen; ihr Lieferungsrecht in den Grenzen der UdSsk wie das aller Lizenzinhaber von Deutz wird durch die vorliegende Vereinbarung in keiner Weise berührt. Der Maschinenbautrust hat das Recht, Motoren des Systems Deutz auf dem Territorium der Udssk sowie nach Afghanistan, Tibet, dem Gebiet der Ost- chinesischen Eisenbahn u. der Mongolei zu verkaufen, nach anderen Gebieten jedoch weder mittelbar noch unmittelbar. Zum Studium der Fabrikationsmethoden in den Deutzer Werken kann der Trust Ingenieure u. Meister dorthin entsenden, denen die Motorenfabrik alle not- wendigen Angaben machen wird. Ausserdem ist die letztere verpflichtet, Fachleute zur Instruktion der Werke des Trusts nach Moskau zu entsenden. Für die von der Deutzer Motorenfabrik gewährte technische Hilfe zahlt der Trust eine im Vertrag festgesetzte Ent- schädigung. Die? Dauer des Vertrages beträgt 7 Jahre. Nach deren Ablauf hat der Maschinenbautrust das Recht, alle Patente u. Gebrauchsmuster der Motorenfabrik Deutz, die während der Vertragsdauer in der UdSsk registriert waren, oder die der Trust schon angewandt hat, weiter unentgeltlich zu benutzen. Das gleiche Recht gilt auch für die Motorenfabrik bezüglich der vom Trust erworbenen Schutzrechte. Streitigkeiten werden durch ein Schiedsgericht entschieden. Der Obmann dés Schiedsgerichts wird, falls darüber keine Einigung zwischen den Partnern möglich ist. von der Motorenfabrik bestimmt aus der Zahl der von der Technischen Hochschule in Moskau zu bezeichnenden 5 Kandidaten, von denen 2 Bürger der Udssk, 2 deutscher Nationalität u. einer Angehöriger einer anderen Nation, u. zwar alle führende Techniker sein müssen. Iuteressengemeinschaften: Lt. G.-V. v. 6./12. 1921 Abschluss eines Interessengemeinschafts- vertrages mit der Motorenfabrik Oberursel A.-G. in Oberursel zunächst auf 50 Jahre. Nach Ablauf von 20 Jahren kann Oberursel den Umtausch seiner Aktien in Deutzer Aktien im Verh. 1:1 verlangen. Der Vertrag sieht unter Wahrung der rechtlichen Selb- ständigkeit der beiden Ges. eine Vereinig. ihrer Fabrikation u. Betriebe unter Führung von Deutz vor. Die Gewinne werden derart verteilt, dass auf Deutz ¾, auf Oberursel Ü entfällt. Die G.-V. v. 12./12 1924 genehmigte einen Interessengemeinschaftsvertrag mit der Maschinenfabrik Humboldt A.-G. in Köln-Kalk. Der Vertrag wurde auf 50 Jahre ab- geschlossen, die Führung der Geschäfte erfolgt nach gemeinsamen Richtlinien unbeschadet der Selbständigkeit der einzelnen Unternehm. Die Erträgnisse werden zus.geworfen u. zu gleichen Teilen den beiden Kontrahenten zugeführt. Das bereits bestehende Interessen- gemeinschaftsverhältnis Deutz-Oberursel ist in dem Vertrag voll berücksichtigt. – Die G.-V. v. 16./12. 1926 beschloss, für des Geschäftsjahr 1925/26 die §§ 10 u. 11 des mit der Maschinenbau- Anstalt Humboldt abgeschloss. Interessengemeinschaftsvertrags, betreffend den Ausgleich