Elektrizitätswerke, elektrotechnische Industrie, Feinmechanik, Optik. 651 Bayerische Elektricitäts-Lieferungs-Ges., Akt.-Ges. in Bayreuth, Joseph-Platz 3. Gegründet: 13./2. 1900; eingetr. 26./2. 1900. Firma bis Anfang 1914: Solinger Kleinbahn Akt.-Ges. in Solingen-Nord. Gründung s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1900/1901. Zweck: Gewerbsmässige Erzeugung u. Ausnutzung des elektrischen Stromes in jeder Art zum Bahnbetrieb, zur Beleuchtung u. Kraftübertragung insbes. in Bayern, u. zu dem Zweck: Herstellung, Erwerb u. Betrieb von elektr. Bahnen u. Elektr.-Werken, sowie Aus- führung aller zur Erfüllung des Zwecks der Ges. dienenden Geschäfte. Entwicklung: Die Ges. sah sich infolge Übergangs ihrer Bahnanlagen an den Kreis Solingen (s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1913) vor die Aufgabe gestellt, sich einen anderen Wirkungskreis zu suchen, den sie in der Elektr.-Versorg. des östl.-nördl. Teils des Kreises Oberfranken gefunden hat. Für die Versorg. dieses Gebietes hatte die Elektr.-Lieferungs-Ges. in Berlin mit dem bayerischen Staat einen Vertrag abgeschlossen, welcher neben anderen mit verschiedenen Städten Oberfrankens getroffenen Abkommen auf die Solinger Klein- bahnen A.-G. überging, die ihre Firma in „Bayerische Elektricität-Lieferungs-Ges., Akt.-Ges.“ abänderte u. den Sitz nach Bayreuth verlegte. Die Elektr.-Lieferungs-Ges. überliess der Ges. ferner ihre Leitungsnetze in Marktredwitz, Waldsassen sowie in den an das frühere Überlandwerk Altenkundstadt angeschlossenen Ortschaften u. ihre Elektrizitätswerke in Arzberg u. Oberkotzau. Die Ges. übernahm ferner das in Flur Arzberg gelegene, für die Erricht. des Kraftwerkes vorgesehene Grundstück, sowie einige bereits im Bau befindliche Fernleitungen u. Leitungsnetze. Der Bau des Kraftwerkes in Arzberg wurde so gefördert, dass im April 1915 die Inbetriebnahme des Werkes erfolgen konnte. Nach Vollendung der neuen Anlage gehört das Kraftwerk Arzberg zu den grössten Dampfkraftanlagen Bayerns u. bildet nach Fertigstellung der Bayernwerk-Leitungen eine wertvolle Ergänzung der in Ausführung begriffenen Wasserkraftanl. Südbayerns. Verträge: Der Vertrag mit dem Staate gibt der Ges. bis zum 31./12. 1963 die Erlaubnis zur Führung von Leitungen auf Staatseigentum innerhalb der zehn Bezirksämter Berneck, Kronach, Hof, Kulmbach, Münchberg, Naila, Rehau, Stadtsteinach, Teuschnitz u. Wunsiedel. Auf Grund einer Vereinbarung v. 23./7. 1921 mit dem Bayerischen Staate wurde das Versorgungsgebiet auf das Bezirksamt Bayreuth u. Gebietsteile der Bezirksämter Kemnath, Lichtenfels, Pegnitz u. Tirschenreuth ausgedehnt. Vom 31./12. 1923 ab hat der Staat das Recht, die gesamten Anlagen zu übernehmen, u. zwar zu einem Ablösungspreise, der sich aus dem Anlagewert u. einem Zuschlag, berechnet nach dem Geschäftswert, zusammensetzt. Mit den einzelnen Gemeinden sind Zustimmungsverträge abgeschlossen, deren Wortlaut mit der Staatsregierung vereinbart ist. Auf Grund dieser Verträge ist der Gesellschaft das Recht zur Benützung des Gemeindeeigentums für Fortleitung u. Verteilung elektrischer Arbeit auf eine Anzahl von Jahren, u. zwar mit Ausschluss von Wettbewerbungs- unternehmungen auf die Dauer von 20 Jahren verliehen. Nach 35 Jahren steht es jeder Gemeinde frei, das Recht zur Stromabgabe zu kündigen, jedoch unter der Verpflichtung der käuflichen Übernahme der Leitungsanlagen. Nach dem Ablauf des 50. Jahres gehen die Stromverteilungsanlagen auf Gemeindegebiet mit Ausnahme der Hochspannungsleitungen, der Transformatorenstationen mit Zubehör u. sämtl. Zähler kostenlos in den Besitz der Gemeinde über oder müssen entfernt werden. Auch dem Staat steht in bestimmten Fällen nach Ablauf des Vertrages oder bei schuldhafter Nichterfüllung desselben das Recht auf unentgeltlichen Besitzübergang der auf Staatseigentum befindl. Anlagen der Gesellschaft zu. Das Recht der käufl. Übernahme der Leitungsanlagen innerhalb des Gemeindebezirks, soweit sie zur Energieabgabe an die Gemeinden dienen, steht den Gemeinden nach Ablauf des 15. Betriebsjahres zu. Die Gesellschaft hat folgende Strombezugsverträge abgeschlossen: 1. Bayernwerk Aktien- gesellschaft, München; 2. Kraftwerk Hirschsprung, Dr. Eugen Sapper, München; 3. Weissmain Kraftwerk Röhrenhof A.-G., Berneck, u. Stromlieferungsverträge mit 4 Überlandzentralen, 14 Elektrizitätswerken u. 250 Grosskonsumenten. Besitztum: Die Belieferung des Versorgungsgebietes erfolgt durch nachstehende Werke: 1. Dampfkraftwerk Arzberg, der Gesellschaft gehörig; 2. Bayernwerk Aktiengesellschaft, München; 3. Wasserkraftwerk Hirschsprung, Dr. E. Sapper, München; 4. Weissmain (Wasser-) Kraftwerk Röhrenhof A.-G., Berneck. – Das Dampfkraftwerk Arzberg in Oberfranken liegt etwa 40 Kkm vom böhmischen Kohlengebiete entfernt an der Röslau. Es ist mit zwei AEG-Turbo-Generatoren von je 6000 kW ausgestattet; das Kraftwerk verfügt über 9 Steil- rohrkessel mit insgesamt 3950 qm Heizfläche u. 8 Transformatoren mit einer Gesamtleistung von 22 000 kVA. In unmittelbarer Nähe des Kraftwerkes in Arzberg befindet sich das 100 kV-Umspannwerk des Bayernwerks, dessen Transformatoren eine Gesamtleistung von 32 000 kVA haben. Ausserdem bezieht die Gesellschaft die gesamte elektrische Energie aus den 2 Wasserkräften, Wasserkraftwerk Hirschsprung mit einer Leistung von 1400 kW u. Weissmain Kraftwerk Röhrenhof mit einer Leistung von 900 kW, welche sich die Gesellschaft bis 1947 bzw. 1946 gesichert hat. Vom Kraftwerk Arzberg geht die 40 000 Volt-Ringleitung aus, welche über Bayreuth-Kulmbach mit Abzweigung nach Kronach- Münchberg-Oberkotzau bei Hof in Bayern nach Arzberg zurückführt. Grössere Umspann- werke befinden sich in den Orten Bayreuth, Kulmbach, Kronach, Marktredwitz, Münchberg, Oberkotzau u. Selb. Von hier gehen die 15 000 Volt-Fernleitungen aus, welche der Ver-