660 Elektrizitätswerke, elektrotechnische Industrie, Feinmechanik, Optik. kapital der Ges. erhalten. Die G.-V. v. 26./8. 1926 sollte u. a. über Liqu. der Ges. Beschluss fassen. In dem notariellen Protokoll über die Vers. heisst es: Da Aktionäre nicht erschienen u. Aktien auch nicht angemeldet waren, konnten Beschlüsse nicht gefasst werden. Lt. Bek. v. 6./1. 1928 ist die Firma erloschen. Letzte ausführl. Aufnahme s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1927. Brasilianische Elektricitäts-Gesellschaft in Berlin W. 8, Woilhelmstrasse 67a. Gegründet: 30./6. 1898. Gründer s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1899/1900. Zweck: Bau u. Betrieb elektr. Anlagen in Süd-Amerika. 1922 wurden die Anlagen u. Konzessionen an eine kanadische Ges. verkauft, der Betrieb ruht z. Zt. 8 Kapital: RM. 5000 in 250 Aktien zu RM. 20. Urspr. M. 5 000 000 in 5000 Aktien zu M. 1000; seit 1./7. 1903 vollgezahlt. – 1905 Verkauf der Aktien und Genussscheine der Ges. an ein kanadisches Konsortium. Lt. Reichsmark-Bilanz v. 1./7. 1924 ist das A.-K. auf RM. 5000 in 250 Akt. zu RM. 20 umgestellt worden. Geschäftsjahr: 1. Juli bis 30. Juni. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbjahr. Stimmrecht: Jede Aktie = 1 St. Bilanz am 30. Juni 1927: Aktiva: Guth. RM. 5000. – Passiva: A.-K. RM. 5000. Dividenden 1912/13–1926/27: Je 0 %. Direktion: Rud. Gleimius. Aufsichtsrat: Vors. R. C. Brown, Edw. R. Wood (Vizepräsident der Central Canada Loan & Savings Comp.), Miller Lash, Walter Gow, D. B. Hanna, Toronto (Canada). Zahlstelle: Ges.-Kasse. Dalila Dachlichtreklame Akt-Ges. in Liqu., Berlin N. 24, Linienstr. 139–40. Laut G.-V. v. 23./8. 1926 ist die Ges. aufgelöst u. in Liquid. getreten. Liquidatoren: Professor Kurt Friedmann-Frederich, Kaufm. Heinr. Heine, Berlin W. 62, Kalckreuthstr. 9. Lt. Bek. v. 2./1. 1928 ist die Liquidation beendet. Die Firma ist erloschen. Letzte aus- führl. Aufnahme s. Hdb, d. Dt. A.-G. Jahrg. 1927. Deutsch-Atlantische Telegraphengesellschaft in Berlin W. 50, Tauentzienstr. 6. Gegründet: 21./2. 1899; handelsger. eingetr. 25./5, 1899. Sitz bis 1924 in Köln, Kaiser- Wilhelmring 33. Gründer s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1900/1901. – Das Statut der Ges., sowie jede Anderung unterliegt der Genehm. des Reichspostmin., das berechtigt ist, zu den Sitzungen des A.-R. einen Vertreter mit beratender Stimme abzuordnen. Verträge mit and. Regierungen oder Telegraphen-Unternehm. sind vor Abschluss dem Reichspostmin. zur Genehmig. vor- zulegen. Zweck: Erwerbung von Konz. jeglicher Art für telegraphische u. telephonische Ver- bindungen, sowie Herstell., Unterhalt u. Betrieb solcher Verbindungen; ferner Beteilig. an ähnl. Unternehm.; Erricht. von Unternehm. u. Beteilig. an Unternehm. für die Herstell. von elektr. Kabeln, namentlich von Seekabeln, u. für die Übernahme von Legungs- u. Reparatur- Arbeiten für solche Kabel; alles im Einvernehmen mit dem Reichspostministerium. Entwicklung: Die Ges. war vor dem Kriege in Besitz zweier Kabel von Emden über die Azoren nach New York, die hauptsächlich dem Verkehr Deutschlands u. seiner Hinter- länder nach u. von Nord- u. Mittelamerika dienten und eines Kabels von Emden nach Vigo, das den Verkehr mit Spanien, Portugal, Südamerika, Afrika, Asien u. Australien vermittelte. Näheres über dieses Kabel-Konzess.-Verhältnis zum Reich siehe dieses Handbuch 1919/20, I. Bd. Im Vertrag von Versailles (Anlage VII zum Art. 244) hat Deutschland im eigenen Namen und im Namen seiner Angehörigen zugunsten der alliierten Hauptmächte auf alle Rechte, Ansprüche oder Vorrechte jeder Art auf eine Anzahl einzeln bezeichn. überseeischer Kabelstrecken unter Zwang verzichtet. Gemäss Verträgen mit dem Reich schlossen sich die Deutsch-Atlantische Telegraphenges., die Deutsch-Südamerikanische Telegraphenges. und die Osteuropäische Telegraphenges. zu einer Gesellschaft unter dem Namen Deutsch-Atlantische Telegraphenges. zusammen. Die Verschmelz. ist mit Wirk. v. 1./1. 1922 ab in der Weise erfolgt, dass gegen Hingabe von je nom. M. 1000 jungen Aktien der Ges. gegen je nom. M. 1000 Aktien der Deutsch-Süd- amerik.- bzw. der Osteurop. Telegraphenges. das Vermögen dieser beiden Gesellschaften als Ganzes unter Ausschluss der Liquid. übernommen wurde. Das Umtauschverhältnis von 1:1 ergab sich daraus, dass die bisherigen Aktien der 3 Ges. nach Lage ihrer Vermögens- verhältnisse gleich zu bewerten waren. Die vereinigten Ges. erhielten damals zu Wieder-