Elektrizitätswerke, elektrotechnische Industrie, Feinmechanik, Optik. 691 Paderborner Elektrizitätswerk- u. Strassenbahn-A.-G., Paderborn, Kreis Mettmanner Strassen- bahnen G. m. b. H., Bergische Licht- u. Kraftwerke A.-G. in Lennep, Clever Strassenbahn- Ges. m. b H., Strassenbahn Mörs-Camp-Rheinberg G. m. b. H., Rhein-Nahe-Kraftversorgungs- A.-G. in Bad Kreuznach, Licht- u. Kraftwerke der Moselkreise A.-G. in Berncastel-Cues, Oberstein-Idarer Elektrizitäts A.-G. in Idar. Die Ges. betreibt ferner folgende, den Kreis- u. Gemeindeverbänden gehörige Bahnen, mit denen sie Betriebsges. oder Pachtverträge abgeschlossen hat: die Kreis Mettmanner Strassenbahnen, Clever Strassenbahnges. m. b. H., Kleinbahn Langenfeld-Monheim-Hitdorf, Strassenbahn Opladen-Ohligs, Kleinbahn Opladen-Lützenkirchen, Kleinbahn Wesel-Rees- Emmerich; Kleinbahn Rees-Empel, Kleinbahn Siegburg-Zündorf, Wahner Strassenbahn. Die Strassenbahn-Abteilung der Rhein.-Westfäl. Elektrizitätswerke A.-G. wurde am 1./10. 1926 von Düsseldorf nach Essen verlegt. Die Leitung der Süddeutschen Eisenbahn-Ges., der Essener Strassenbahnen, der Bochum-Gelsenkirchener Strassenbahnen u. der Studienges. zum Bau der Schnellbahnen sind durch Personal-Union zusammengeführt u. befinden sich im gleichen Gebäude. Die Zahl des von der Ges. u. ihren Tochterunternehmungen ausschliessl. der Kohlen- gruben beschäftigten Personals beträgt (Jan. 1926) etwa 1100 Angestellte u. 3500 Arbeiter. Verträge: 1920 Abschluss eines Betriebsgemeinschaftsvertrages mit der Braunkohlen- u. Brikettwerke A.-G. Roddergrube in Brühl. Auf dieser Grube ist eine grosse elektr. Zentrale errichtet. Die a. o. G.-V. v. 4./3. 1921 genehmigte die Interessengemeinschaftsverträge mit den sogen. Stinnes-Zechen, der Gew. Viktoria Mathias, Graf Beust u. Friedrich Ernestine. Nach den Verträgen, die auf 90 Jahre abgeschlossen werden, übernimmt das Rheinisch- Westf. Elektrizitätswerk die Geschäftsführung u. Verwalt. sämtl. Anlagen der Stinnes- Zechen. Bei einem Verkauf von Schacht- oder Werksanlagen bedarf es des Einverständ- nisses der Stinnes-Zechen. Gegenüber den Kuxenbesitzern der Stinnes-Zechen übernimmt das R.-W. E. eine Ausbeutegarantie von M. 1000 jährlich für Viktoria Mathias. M. 920 für Graf Beust u. M. 800 für Friedrich Ernestine. Wenn das R.-W. E. für die ersten 10 Jahre der Dauer der Verträge nicht die gegenwärtige Div. von 8 % verteilt, muss der Überschuss der Zechen so erhöht werden, als wenn die R.-W. E.-Div. 8 % beträge. Das Inkrafttreten der Verträge ist an die Bedingung geknüpft, dass bis zum 15./4. mind. 81 % aller Kuxe der Stinnes-Zechen den R.-W. E.-Werken zur Übernahme bis zum 30./6. 1931 eingestellt werden. Für die Gewährung dieses Optionsrechtes erhalten die Kuxen- besitzer der Stinnes-Zechen je M. 1250 bzw. M. 1150 bzw. M. 1000 jährlich auf den Kux. Nach Ablauf der 10 Jahre soll der Übernahmepreis für alle 3 Stinnes-Zechen M. 34 Mill. betragen. 1922 fand ein Aktienaustausch mit der Roddergrube sowie mit den vorstehenden Gewerkschaften statt. Mit dem Hessischen Staat u. der Hessischen Eisenbahn-A.-G. wurden im Geschäftsjahr 1925/26 Verträge zur Durchführung einer 220 000 Voltleitung durch Hessen abgeschlossen; der Hessische Staat beteiligte sich an der Ges. Ferner wurde ein Vertrag mit dem Baden- werk abgeschlossen zum Zus. schluss der 220 000 Voltleitung in einer Station in Rheinau bei Mannheim mit dem 100 000 Voltnetz des Badenwerks, wodurch ein Austausch von Kohlen- strom u. Wasserstrom erreicht wird. Die Leitung bis Rheinau ist im Dez. 1926 fertiggestellt worden. Eine Fortsetzung der Leitung zum Zus.schluss mit dem Grosskraftwerk Württem- berg bei Heilbronn ist vorgesehen. Das Grosskraftwerk Württemberg hat bereits den Bau der Fortsetzung dieser Linie bis in die Gegend von Ludwigsburg begonnen u. plant hier Durchrführung bis zu den von den Vorarlberger Illwerken G. m. b. H. in Aussicht genommenen Wasserkräften in den Vorarlberger Alpen, da das Grosskraftwerk an dem Ausbau dieser Wasserkräfte u. an der dadurch zur Verfüg. gestellten Leistung erheblich beteiligt ist. Auf diese Weise wird durch die Südleitung das Rhein.-Westfäl. Elektrizitätswerk nicht nur über die Mainkraftwerke der Zus. schluss mit dem Bayernwerk über Aschaffenburg erreicht, sondern ein ähnlicher Zus. schluss über das Badenwerk mit den oberrheinischen u. schweizer Wasser- kräften u. endlich über das Grosskraftwerk Württemberg durch die Fortsetzung der 220 000 Voltleitung direkt mit den Wasserkräften des Alpenmassivs. Es wird dadurch eine ver- zweigte und leistungsfähige Verbindung des dichten Konsumgebiets von Rheinland und Westfalen u. des Kohlenstroms mit süddeutschen u. alpinen Wasserkräften geschaffen. Die Verhandlungen mit dem preussischen Staat führten 1927 zu einem Vertrage, in dem die Stromversorgungsgebiete Westdeutschlands als eigne Interessensphäre abgegrenzt wurden gegenüber den staatlichen Unternehmen an der Seeküste u. an der Weser entlang bis Frankf. a. M. In dem westlich davon liegenden Gebiet, das damit vom preussischen Staate eigener elektrowirtschaftlicher Betätigung freigegeben wurde u. das auch der Ges. von den Elektrowerken A.-G. des Reiches vertraglich geschützt ist, sind auch die nörd- lichsten u. östlichsten der Ges. befreundeten Werke, wie die Niedersächsischen Kraft- werke A.-G. in Osnabrück, die Paderborner Elektrizitätswerk u. Strassenbahn A.-G. in Paderborn u. die Mainkraftwerke A.-G. in Höchst a. M. noch mit eingeschlossen. In dem Vertrag mit dem preussischen Staat ist, um den Zus.schluss der Versorgungsgebiete zu fördern, ein Austausch der Beteiligung der Ges. an den mitteldeutschen Braunschweigischen Kohlenbergwerken in Helmstedt gegen die Beteiligung des preussischen Staates an der Braunkohlen-Industrie-A.-G. Zukunft in Weisweiler vorgesehen. Wird der Austausch vollzogen, so ist eine besondere Leitungsverbindung von dem Höchstspannungs-Kuppelungs- 44*