1242 Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften. Bremer Reederei-Vereinigung Akt.-Ges. in Bremen, Lloydgebäude. Gegründet: 29./11. 1921; eingetr. 16./12. 1921. Gründer s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1925. Zweck: Erwerb von Beteil. an and. Ges., die sich unmittelbar oder mittelbar dem Betriebe der Schiffahrt u. ihrer Förderung widmen, Verwalt., Veräuss. u. Finanz. solcher Beteil., Betrieb von Geschäften, die der Anschaffung oder Darleihung von Geld dienen, Betrieb aller damit im Zus.hang stehenden Geschäfte. „ Kapital: RM. 2 Mill. in 2000 Aktien zu RM. 1000. Urspr. M. 20 Mill. in 20 000 Aktien zu M. 1000, übern. von den Gründern zu pari. Lit. G.-V. v. 24./12, 1924 wurde das A.-K. von M. 20 Mill. auf RM. 5000 in 250 Aktien zu RM. 20 umgestellt. Die G.-V. v. 27./7. 1926 beschloss Erhöh. des A.-K. um RM. 1 995 000 in 1995 Aktien zu RM. 1000, ausgeg. zu 100 %. Geschäftsjahr: 1./7.–30./6. Gen.-Vers.: Im 1 Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Akt. 1 St. Bilanz am 30. Juni 1927: Aktiva: Nicht eingez. A.-K. 1 496 250, Eff. 30 642 888, Schuldner 1638 279. – Passiva: A.-K. 2 000 000, Gläubiger 31 736 371, Gewinn 41 046. Sa. RM. 33 777 418. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Überschuss 41 046 (davon R.-F. 10 000, 6 % Div. 30 225, Vortrag 821). – Kredit: Vortrag aus 1925/26 325, Einnahmen abz. Steuern u. Unk. 40 720. Sa. RM. 41 046. Dividenden 1922/23–1926/27: 0, 50, 0, 0, 6 %. Direktion: Herm. Bultmann, Adolf Fr. B. Stein, Jacob Diedr. Peter Stauder. Aufsichtsrat: Vors. Geheimrat C. Stimming; Stellv. Herm. Helms, E. Glässel, Moritz Hoffmann, Gen.-Konsul Dr. August Strube, Präs. Dr. Philipp Heineken, Bankier J. F. Schröder, Bremen. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Bremer Strassenbahn in Bremen. Centralbureau: Am Wall 108. Gegründet: 28./3. 1876; eingetr. 3./4. 1876. Zweck: Bau, Erwerb u. Betrieb von Strassenbahnen für Personenbeförderung; früher Pferdebahn, wurde im Laufe 1892/93 auf den ursprüngl. Linien der elektr. Betrieb mit oberirdischer Stromzuführung eingeführt. 5./6. 1899 Genehmigung eines am 23./11. 1898 mit der Tramway's Union Comp. Lim. abgeschlossenen Vertrages, wonach das Eigentum der Grossen Bremer Pferdebahn (Länge 18 km) an die Bremer Strassenbahn überging. Gesamteinnahmen 1914–1927; M. 3 764 097, 3 460 081, 4 029 891, 5 328 007, 7 040 907, 9 496 954, 23 482 120, 38 301 467, 262 656 946, 478 000 Bill., RM. 6 891 811, 9 266 588, 9 401 840, 9 794 648. Die Ges. besitzt 222 Triebwagen, 244 Anhängewagen. Linien: 1. Ringbahn, 2. Gröpelingen-Sebaldsbrück, 3. Hohwisch-A.-G. Weser, 4. Horn-Arsterdamm, 5./6. Nordsüdring, 7. Woltmershausen-Hartwigstr., 8. Gröpelingen-Burg, 10. Waller Heer- strasse (Waller Ring)-Hastedter Heerstrasse (Kirchbachstrasse), 11. Hafenbahn, 12. Sebalds- brück-Osterholzer Landstrasse, 15. Pappelstr.-Markt-Hemmstr., 16. Pappelstr.-Brill-Wach- mannstrasse. Die Bahnlänge, das ist die mit Gleisen belegte Strassenlänge betrug Ende 1927: 61 228 m, das Gesamtgleisnetz 128 337 m, Doppelgleis 51 512 m. Betriebspersonal am 31./12. 1927: Direktion, Büro- u Aufsichtsbeamte 143, Schaffner u. Fahrer 1035, Schaffne- rinnen (Reserve) 3, Handwerker 219, Arbeiter 186, Wagenwäscherinnen u. Arbeiterinnen 78, insges. 1664. Im Oktober 1924 wurde durch die Bremer Vorortbahnen G. m. b. H. (Tochterges. der Bremer Strassenbahn) der Autobus-Betrieb auf der Strecke Horn–Oberneuland eröffnet. Vertrag mit dem Staate Bremen v. 5./6. Juni 1899 mit Abänderung v. Dez. 1913: Konzession der Ges. bis Ende Dez. 1950. Die Ges. verpflichtet sich, den für ihren Betrieb erforderlichen elektr. Strom aus dem städtischen Elektrizitätswerk zu entnehmen. Durch Schiedsspruch vom 15./10. 1922 wurden auf Grund der sog. Ergänzungsverordnung vom 23./3. 1921 die Pflasterlasten des §$ 11 des Konzessionsvertrages im wesentlichen, sowie ferner die Verpflicht. der Ges. zu Abgaben von den Bruttoeinnahmen u. vom Reingewinn, sowie zur Gewährung von Freikarten an den Staat bis auf weiteres aufgehoben. 1924 beantragte der Staat beim Verordnungsschiedsgericht Wiederherstell. des alten Vertragszustandes. Schliesslich kam für die Dauer von 5 Jahren ein Vergleich zustande, wonach die Ges der Pflasterlasten innerhalb der Gleiszone, die Gewähr. von Freikarten an Staatsbeamte gegen einen 10 %igen Nachlass vom Strompreis zugestand u. die Gewinnbeteil. des Staates neu geregelt wurde. (Staatsanteil bei 5, 6 usw. % Div. 5, 6 usw. % des Gesamtbetrages der Div.) Auch erhielt die Ges. bis zum Ablauf der Konz. ein Vorzugsrecht zum Betrieb von Kraftfahrzeuglinien, wogegen sie den Wiederaufbau der Hafenbahn mit einem Sstaatl. Baudarlehn übernahm. Im Falle der Zurücknahme der Konz., sowie beim Ablauf der Konzessionszeit haben Senat u. Bürgerschaft das Recht, die Bahn (ausschl. des Pflasters) u. das Betriebsmaterial gegen den Verkaufswert zur Zeit der Übernahme zu übernehmen. Erfolgt eine Einigung über den Verkaufswert nicht, so wird er vom vertraglichen Schiedsgericht fest- gesetzt. Macht der Staat beim Ablauf der Konzessionszeit von diesem Rechte keinen Gebrauch, so läuft die Konz. von 10 zu 10 Jahren zu den bisherigen Bedingungen so lange weiter, bis der Staat sich zur Übernahme des Unternehmens bereit erklärt. Wird