1280 Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften. Bau u. Betrieb von Werkstätten für Herstellung von Fahrzeugen jeder Art u. deren Zu- behör sowie die Ausnutzung dieser Werkstätten für die Erzeugung aller Gegenstände, die in ihnen hergestellt werden können, u. der Betrieb aller mit diesen Zwecken der Ges. in Verbindung stehenden Geschäfte. Die Ges. ist auch berechtigt, derartige Unternehm. zu pachten oder ihr gehörige zu verpachten, auch sich an solchen in jeder Form zu beteiligen. Der Hamburgische Staat hat das Recht, das Unternehmen der Ges. mit allem Zubehör ein- schliessl. des Vorrats an Betriebsstoffen sowie mit allen der Ges. erteilten Rechten u. auf- erlegten Pflichten ungeteilt zu erwerben. Er übernimmt im Falle des Erwerbes alle Aktiven u. Passiven mit Ausnahme des A.-K. Der Erwerb kann erstmalig zum 1./1. 1957 u. dann immer nach Ablauf von je fünf weiteren Jahren ausgeübt werden, wenn die Absicht des Erwerbes 2 Jahre vorher der Ges. vom Staate bekanntgegeben worden ist. Der Erwerbs- preis beträgt 150 % des Nennwertes des gesamten A.-K. Im Falle einer Auflösung der Ges. wird ihr Vermägen zwischen den A-, B- u. C-Aktien nach Massgabe des Verhältnisses dieser Aktienarten zu dem Gesamt-A.-K. der Ges. geteilt. Die B-Vorz.-Akt. werden – aus- genommen den Fall der Übernahme des Gesellschaftsvermögens durch den Hamburgischen Staat – mit 25 % ihres Nennwertes vorweg befriedigt. Die Hamburger Finanzdeputation schloss am 3./7. 1918 einen Vertrag mit der Hamburger Hochbahn-Akt.-Ges. ab. Letztere übernahm danach den gesamten Betrieb der Hamburgischen Verkehrsmittel. Der Hamburg. Staat brachte den Bahnkörper der Hochbahn in die Ges. ein. Hierfür erhielt er M. 48 630 000 B-Aktien, auf seinen Namen lautend. Auch die Hamburger Strassen-Eisenbahn-Ges. wurde mit der neuen Ges. fusioniert. Lt. Vertrag v. 23./12. 1921 mit der Hamburg-Altonaer-Centralbahn- Ges. ging deren gesamter Wagenpark sowie das Betriebsbahnhofsgrundst. in Altona u. die gesamten Masch., Werkzeuge, Lagerbestände etc., ferner deren Rechte an der elektr. Oberleitung in Hamburg in den Besitz der Ges. über gegen Gewährung von 5100 neuer A.-Akt. der Hochbahn-Ges. Die G.-V. v. 15./6. 1925 genehmigte einen Vertrag mit dem Hamburg. Staate, wonach die Ges. dem Staate eine Abgabe von 3 Pfg. für den Einzelfahrschein u. 12½ % für die Zeit- karten zahlt. Der Staat übernimmt in voller Höhe der Beträge C-Aktien der Ges. (s. auch Kap.) Diese Aktien werden grösstenteils mit einer niedrigen Div. ausgestattet u. belasten daher die Jahresrechn. des Unternehm. in erträglichem Umfange. Um die Interessen der Privataktion. zu schützen, ist vereinbart, dass bei Übernahme des Unternehm. durch den Staat, frühestens 1957, vom Staate 150 % des A.-K. bezahlt werden müssen. Besitztum: Die Ges. besitzt u. betreibt zurzeit folgende Verkehrsunternehmungen: 1. Die Hoch- u. Untergrundbahn in Hamburg, besteh. aus einer Ringlinie mit Abzweigungen nach Eimsbüttel, Ohlsdorf, Ochsenzoll u. Rothenburgsort, Bahnlänge 35,74 km; 2. das Strassen- bahnnetz der früheren Strassen-Eisenbahn-Ges. in Hamburg sowie der früh. Hamburg- Altonaer Centralbahn-Ges. auf hamburg. u. preuss. Gebiet, Bahnlänge 216.4 km; 3. die Alster- dampfschiffahrt (laut einem mit der Firma Lütgens & Reimers, Hamburg, geschloss. Vertrage vom 13./7. 1923 übt. die Ges. die ihr vom Hamburg. Staate verlieh. Berechtig. zum Be- triebe der Alsterschiffahrt für die Zeit seit 1./9. 1923 bis 31./12. 1942 für Rechnung gen. Firma aus), 3 Linien mit 8,55 km Betriebslänge; 4. einen ständig sich erweiternden Autobus- betrieb; 5. lt. Vertrag v. 15./6. 1925 übernahm die Ges. den Betrieb der dem Staate gehörigen Langenhorner Bahn auf eigene Rechnung; 6. ferner hat die Ges. auf Grund mit dem Hamburg. Staate geschloss. Vertrages die Führung des elektr. Betriebes auf der staatl. Walddörferbahn übernommen. Der Betrieb der Bahn erfolgt für Rechn. des Staates, wobei die Kosten für das Fahrpersonal sowie für die Unterhaltung der Betriebs- mittel nach wagenkilometrischen Sätzen der Ges. vom Staate vergütet werden. Betriebsstätten u. Grundbesitz: Die Ges. besitzt ein eigenes Kraftwerk an der Hell- brookstrasse (Leistung 22 000 KW), daselbst befindet sich auch der Betriebsbahnhof mit Werkstättengebäuden u. Wagenhallen. Das Gelände ist Eigentum des Hamburg. Staates. Ein elektr. Unterwerk liegt auf Staatsgrund an der Heilwigstrasse, ein anderes (Leistung 10 200 KW) im Tunnel bei der Haltestelle Hauptbahnhof. Als Verwaltungsgebäude dient das 1919 erworbene, Steinstrasse 104/116 gelegene „Hoch- bahnhaus“. 3 Die Ges. besitzt ferner Grundst. u. Geb. für Strassenbahnzwecke in Gesamtgrösse von 330 026.1 qm, davon 101 547 qm bebaut, ferner auf Staatsgrund 1961 qm bebaut, u. für die Alsterschiffahrt in Grösse von 7548 qm, davon 905 qm bebaut. Sämtl. Grundstücke sind ohne hypothekarische Belastung. Der Grund u. Boden, auf welchem der Bahnkörper der Hochbahn steht, gehört dem Hamburg. Staate u. ist der Ges. für die Dauer der Ver- leihung pacht- u. abgabenfrei überlassen. Die Ges. besitzt zurzeit folgende Betriebsmittel: 333 Hochbahnwagen, 894 Strassenbahnmotorwagen, 959 Strassenbahnanhängewagen, 19 Per- sonen- u. Schleppdampfer, 79 Autobusse. Befördert wurden 1914–1927 gegen Einzelzahlung u. auf Wochenkarten 36 478 190, 35 802 754. 42 081 657, 55 659 941, 69 612 679, 255 542 179, 206 861 013, 215 924 030, 206 762 516, 168 278 780, 316 022 021, 342 396 464. 334 049 361, 351 124 490 Personen. Die Betriebseinnahmen betrugen zus. M. 5 003 811, 4 755 721, 5 532 872, 7 419 253, 11 165 399, 63 617 786, 126 685 395, 208 756 125, 1 789 893 934, 2 565 170 Bill., RM. 36 060 472, 49 667 544, 55 333 625, 58 476 863. Kapital: RM. 102 245 000 in 115 000 Inh.-St.-Akt. A, 68 630 auf den Hamburger Staat lautende Nam.-Akt. B zu RM. 500, sowie 1 B-Vorz.-Aktie auf Namen des Hamburgischen