*** ‚ ‚‚‚‚‚ ‚ ‚ *§‚‚üö―‚‚‚ü' ‚‚―――――― Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften. 1281 Staates zu RM. 260 000 u. 20 340 auf den Hamburg. Staat lautende Nam.-Akt. C zu RM. 500. – Vorkriegskapital: M. 15 000 000. Urspr. M. 15 000 000, erhöht 1918–1923 auf M. 253 630 000. (Über Kapitalsbeweg. s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1927.) Kap.- Umstell. lt. G.-V. v. 15./12. 1924 von M. 253 630 000 unter Einzieh. von M. 50 000 000 A-Emiss 1923 auf RM. 92 075 000 (St.-Akt. im Verh. 2:1 in 115 000 Inh.-Akt. A u. 68 630 Nam.-Akt. B zu RM. 500). Die 20 000 B-Vorz.-Aktien im Nenn- wert zu bisher M. 1000 sind in 1 B-Vorz.-Aktie zu RM. 260 000 umgewandelt worden. Die G.-V. v. 15./6. 1925 beschloss Erhöh. um bis zu RM. 15 000 000 in bis zu 30 000 auf den Namen des Hamburgischen Staates lautenden Aktien C zu RM. 500. Am 1./3. 1926 war die Erhöh. in Höhe von RM. 4 050 000 in 8100 Nam.-Akt. C zu RM. 500 erfolgt. Die G.-V. v. 14./5. 1927 beschloss Anderung des G.-V.-B. v. 15./6. 1925 betr. Kapitalerhöhung dahin- gehend, dass das Kapital der Ges. statt um einen Betrag von bis RM. 15 000 000 in 30 000 Nam.-C-Akt. zu RM. 500 um einen Betrag von bis RM. 20 Mill. in 40 000 Nam.-C-Akt. zu RM. 500 mit Dividendenber. vom Tage der geleisteten Einzahlung ab, erhöht wird; Durchführung der Erhöhung soll bis zum 31./5. 1929 erfolgt sein. Die Gewinn-Verteilung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen u. nach dem mit dem Staate Hamburg geschlossenen Vertrage vorzunehmen u. zwar wie folgt: Nach Deckung aller Verwalt.-Kosten, Unterhalt. u. Betriebsausgaben einschl. der Ausgaben für Versicher. u. Wohlf.-Zwecke, der Steuern u. Hypothekenschuld u. Schulverschreib.-Zinsen, sowie nach Rückstell. der Beträge für Abschreib., Erneuerung u. für aussergewöhnl. Ausgaben im Betriebe u. ferner nach Vornahme der Einlagen in den gesetzmässigen R.-F. u. nach Zahlung der Anteile an Vorst. u. Angestellte wird der Reingewinn der Ges. unter die Aktiengruppen so verteilt, dass der Gewinnanteil auf jede B-Aktie solange um 1 % geringer ist, als derjenige auf eine A-Aktie u. doppelt so gross ist, als derjenige auf eine C-Aktie, bis der auf die B-Aktien entfallende Gewinnanteil auf 5 % des Nennwertes dieser Aktien angewachsen ist. Der Reingewinn, der nach Verteilung von 6 % Gewinnanteil an die A-Akt., 5 % Gewinnanteil an die B-Akt. u. 2½ % Gewinnanteil an die C. Akt. u. nach Gewährung der satzungsmässigen Anteile an den A.-R. noch verbleibt. ist zu einem Vier- teile von der Ges. an den Staat abzuführen. Die anderen drei Vierteile werden zunächst zur Erhöhung des Gewinnanteiles aller Aktienarten verwendet, dergestalt, dass A-Akt. u. die B-Akt. je 1 weiteres %. die C-Akt. weitere 1½ % Gewinnanteil erhalten. Von dem alsdann noch verbleibenden Reingewinne erhalten die B.Akt. bis zu 1 weiteren %, die C-Akt. bis zu weiteren 3 % Gewinnanteil, sodass alsdann alie Aktien gleichmässig 7 % Gewinnanteil erhalten. Der nunmehr noch verbleibende Reingewinn wird zunächst zu einer Fahrscheinabgabe von ½ã Reichs-Pfg. an den Staat verwendet mit der Massgabe, dass das dem Staate auf die B-Akt. gewährte letzte 1 % Gewinnanteil u. die dem Staate auf die C-Akt. gewährten letzten 3 % Gewinnanteil zusammen mit der Fahrscheinabgabe nicht mehr als RM. 1 500 000 ausmachen. Die Fahrscheinabgabe wird berechnet mit½ Reichs-Pfg. für jeden auf Einzelfahrschein beförderten Fahrgast. Die Begrenzung auf RM. 1 500 000 kommt mit dem 1./1. 1943 in Wegfall. Dagegen verbleibt es bei der Anrechnung des siebenten 1 % Gewinnanteil der B. Akt. u. der letzten 3 % Gewinnanteil der C-Akt. auf die Fahrscheinabgabe. Der schliesslich noch verbleibende Reingewinn wird zur gleichmässigen Erhöhung der Gewinnanteile der A-, B- u. C.-Akt. verwendet. Der Hamburgische Staat über nimmt den Aktion. gegenüber die Gewähr für einen jährl. Gewminanteil von 5 % der A-Akt- u. wird etwaige Fehlbeträge der Ges. zur Verteil. an die Aktion. zur Verfügung stellen. n. gleicher Weise übernimmt der Staat die Gewähr für die Verzins. u. Tilg. der Schuldverschreib. Das Rechtsverhältnis der Gesellschaft zum Hamburgischen Staate regelt sich durch der Vertrag vom 3./7. 1918, den Nachvertrag vom 7./6. 1923 u. die Verleihungsurkunde vom 3./7. 1918, nach deren Inhalt die zu erhebenden Fahrpreise die Genehmig. des Senats u. der Bürgerschaft bedürfen. Die Fahrpreise sollen so bemessen werden, dass eine Verzins. der A-Akt. mit mindestens 6 %% und der B-Akt. sowie B-Vorz.-Akt. mit mindestens 5 % erwartet werden kann. Anleihe v. 1920: M. 25 000 000 in 4 % Teilschuldverschr. zu M. 1000, aurgewertet auf je RM. 12. Zugelassen in Hamburg im Juli 1920. Kurs Ende 1920–1926: 88, 92, 85, 100, 0.95, 0.95, – %. Im Umlauf am 31./12. 1927 RM. 11 772. Zwecks Barablösung gekündigt zum 1./11. 1926. Anleihe von 1922: M. 100 000 000 in 5 % Teilschuldverschreib. v. 1922. Stücke zu M. 10 000, aufgewertet auf je RM. 0.20. Im Umlauf am 31./12. 1927 RM. 1722. Zwecks Bar- ablösung gekündigt zum 1./11. 1926. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St., 1 B-Aktie, 1 C-Aktie = je 1 St., 1 Vorz.-Aktie B = 48 900 St. Bilanz am 31. Dez. 1927: Aktiva: Anlagen u. Grundst.: Hochbahn 68 669 981, Strassen- bahn 53 264 518, Alsterschiffahrt 387 552, Autobusbetrieb 4 264 152, Hochbahnhaus 2 205 256, Büroausrüst. 211 496, Lagerbestände 4 343 345, Schuldner 19 709 269, Bankguth. u. Kassa 3 886 081, Anspruch auf den Erlös noch nicht verwert. 6439 Stück A-Akt., VI. Em. 616 469, Wertp. 100 150, vorausbez. Versich. 74 111. – Passiva: A.-K. 102 245 000, Teilschuldverschr. Emiss. I 11 772, do. II 1722, Gläubiger 27 398 238, Abschr. 17 500 000, Haftpflichtversich.-F. 1 000 000. R.-F. 4 035 917, Gewinn 5 539 735. Sa. RM. 157 732 386. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Zs. 603 489, Abschr. 4 500 000, Tilg.: Gleisanlage auf breuss. Gebiet 185 763, Zuwend. an die Pens. kasse 600 000, Gewinn 5 539 735 (davon: R.-F. Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften. 1928 381