1350 Brauereien, Mälzereien, Presshefefabriken, Brennereien, Spirituosen-Industrie. Zweck: Betrieb des Braugewerbes u. aller dazu gehörigen u. damit in Zus. hang stehenden Nebengewerbe. Zu diesem Zweck darf die Ges. Grundstücke erwerben u. wieder veräussern, Zweigniederlass. errichten, bestehende Anlagen pachten, sich durch Kap. oder durch Erwerb von Aktien oder in sonst. Weise bei anderen dem gleichen Zweck dienenden Unternehm. beteiligen oder solche and. Unternehm. durch Kauf oder Vereinig. erwerben. Die Ges. darf ferner Interessengemeinschaften mit and. Unternehm. abschliessen. Produktion: Untergäriges Bier, ferner Nebenproduktion: Eis, Malz u. Futtermittel. Nebenprodukte- Verwertung: Teils im eigenen Betrieb, teils durch Verkauf. Bier-Export von Fass- u. Flaschenbier nach den verschiedensten Ländern. Besitztum: Die Schultheiss-Patzenhofer Brauerei A.-G. besteht z. Z. aus folgenden Betrieben: Abteil. I, Berlin N. Schönhauser Allee 36/39, Brauerei; Abteil. II, Berlin SW. Lichterfelder Strasse 11/17 Brauerei; Abteil. III, Dessau, Brauereistrasse, Brauerei und Mälzerei; Abteil. IV B.-Niederschöneweide, Berliner Strasse 137, Brauerei; Abteil. V, Breslau, Matthiasstrasse 204/208, Brauerei; Abt. VI, Berlin, Hasenheide 22–31, Brauerei u. Mälzerei (früher Berliner Unions-Brauerei, diese Abt. ist stillgelegt, die Lagerräume sind vermietet); Abteil., Spandauerberg, Westend bei Charlottenburg (früher Spandauerbergbrauerei vorm. C. Bechmann A.-G.) z. Zt. stillgelegt, Brauerei u. Mälzerei (das Brauereigrundstück u. die Betriebsgebäude sind an die Firma Hartwig Kantorowicz – C. A. F. Kahlbaum A.-G. ver- mietet). Abteil. N0, Berlin N0, Landsberger Allee 24–27, Brauerei; Abteil. NW, Berlin NW, Stromstr. 11–16, Ecke Turmstr. 25 (vorm. Moabiter Brauerei A.-G.), Brauerei u. Mälzerei; Abteil. Sw, Berlin SW, Fidicinstr. 2/3, (vorm. Berliner Bock-Brauerei A.-G.), Brauerei, zur Zeit stillgelegt, teilweise vermietet; Abteil. N, Berlin N, Schulzendorfer Str. 10–11, Ecke Chausseestr. 64 (vorm. Berliner Bock-Brauerei A.-G., vordem Norddeutsch. Brauhaus A.-G), Brauerei, zur Zeit stillgelegt, teilweise vermietet; Abteil. Spandau, Spandau, Neuendorfer Str. 27–28, Brauerei; Malzfabrik zu Pankow bei Berlin, Mühlenstr. 5–7; Malzfabrik zu Fürstenwalde a. d. Spree; Malzfabrik zu Schöneberg, Berlin-Tempelhof, Bessemerstr. 1; Malz- fabrik zu Frankf. a. d. Oder sowie 124 in der Provinz gelegene Niederlagen, die sich teils auf eigenen Grundstücken, teils in gemieteten Räumen befinden. Vorhanden sind: 94 Kraft- fahrzeuge, 2000 Wagen, 2138 Pferde, 195 Eigentumwaggons. Der Grundbesitz beträgt insges. 951 599 qm, davon bebaut 926 058 qm. – Die Zahl der beschäftigten Angestellten u. Arbeiter beträgt zur Zeit rd. 6292. Interessengemeinschaftsverträge: Gemäss Beschluss der G.-V. v. 26./4.1921 der Gesellschaft fand in Übereinstimmung mit den gleichlautenden Beschlüssen der G.-V. der Ostwerke A.-G. u. der C. A. F. Kahlbaum A.-G. in Berlin der Vertrag v. 24./3. 1921 zwecks Herbeiführung einer Interessengemeinschaft auf die Dauer von 60 Jahren mit Wirkung v. 1./9. 1920 Annahme. Der Vertrag verlängert sich, wenn er nicht 10 Jahre vor Ablauf gekündigt wird, jeweils um weitere 10 Jahre. Nach dem Ausscheiden der Kahlbaum-Ges. aus dem Interessen- gemeinschaftsvertrag (s. auch unten) wird dieser lt. G.-V. v. 5./7. 1926 mit der Ostwerke A.-G. allein fortgesetzt. Beteiligungsquoten v. 1./9. 1927 ab für Schultheiss 58.69 %, für die Ostwerke 41.31 % des gemeinsamen Ergebnisses beider Ges. sowie des bei der etwaigen Auflösung der bis 1980 vorgesehenen Interessengemeinschaft vorhandenen beiderseitigen Vermögens. Die oberste Entscheidung in allen Fragen der I.-G. liegt beim Gemeinschafts- ausschuss. Das Organ der I.-G. ist die mit einem Stammkapital von RM. 1 000 000 aus- gestattete Interessengemeinschaft Ostwerke-Schultheiss-Patzenhofer Gesellschaft mit be- schränkter Haftung in Berlin, die den Zweck verfolgt, die Durchführung des Gemeinschafts- gedankens innerhalb der I.-G. zu überwachen u. sicherzustellen. Im Falle einer Kapitalserhöh. hat der Gemeinschaftsausschuss darüber zu beschliessen, ob u. in welchem Umfange der das Kapital erhöhenden Ges. eine weitere Beteil. am Ergebnis u., für den Fall der Auseinandersetzung, am Gesamtvermögen zusteht. Ein derartiger Beschluss des Gemeinschaftsausschusses bedarf zu seinem Zustandekommen der Zustimmung von der Abstimmenden. Wird das Kapital ohne einen solchen Beschluss des Gemeinschaftsausschusses erhöht, so findet eine Veränderung der Beteil. quoten nicht statt. Überschreitet die Erhöh. der Beteil. das Mass, welches sich aus dem Verhältnis zwischen dem neu zugeführten u. dem bisher. Kapital ergibt, so bedarf es ausserdem der Zustimmung beider G.-V. Hierbei wird das bisher. Kapital nach dem durchschnittl. Berliner Börsenkurs (Kassakurs) der letzten 90 Tage vor dem Tage der über die Quotenerhöhung beschliessenden Sitzung des Gemeinschaftsausschusses berechnet. Beschliesst eine der Ges., für ein Geschäftsjahr eine geringere Summe als Dividende oder in sonst. Form an ihre St.-Aktionäre auszuschütten, als es im Vergleich zu der für dasselbe Geschäftsjahr von der andern Ges. an deren St.-Aktionäre ausgeschütteten Summe den Beteil. quoten entspricht, so wird der hierdurch ersparte Betrag Sondervermögen derjenigen Ges., welche die verhältnismässig geringere Summe ausschüttet. Der Ertrag dieses Sondervermögens bleibt bei dem jährlichen Gewinnausgleich u. das Sondervermögen selbst bei dem im Falle der Beendigung der Interessengemeinschaft vorzunehmenden Vermögensausgleich ausser Betracht; jede Ges. ist berechtigt, über das Sondervermögen u. dessen Ertrag jederzeit ganz oder teilweise zugunsten ihrer Stammaktionäre zu verfügen. Näheres über frühere Ver- träge mit C. A. F. Kahlbaum A.-G. u. mit der Pschorrbräu A.-G. s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1927. Entwicklung: Über frühere Anglieder. bzw. Übernahme von Brauereien sowie Grund- stücks-Ankäufen usw. s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1927.