Verschiedene Gesellschaften, neueste Gründungen, Nachträge. 1759 Pfandbriefe alter Währung: 3½ %, 4 u. 4½ % Serie 3–29; 4 % Serie 30. Kurs der Ser. 3 –29 Ende 1924–1927 in Berlin: 4.25, 4.53, 12.75, 13.80 %; in Frank- furt a. M.: 4, (4.50), 12.60, 13.70 %. Serie 30: Ende 1924–1927: In Berlin: –, 1.23, 4, 4.50 %. – In Frankfurt a. M.: –, (1.10), 4, 4.25 %. – 4 % Serie 31 A u. B. Kurs Ende 1924– 1927 in Berlin: 0.70, –, 0.27, 0.24 %; in Frankf. a. M. –, –— (0.45), 0.20, 0.20 %. – 4 % Ser. 32. Kurs Ende 1924–1927 in Berlin: 0.10, –, –, 0.007 %. Ablösung obiger Pfandbriefe in 4½ % Liqu.-Goldpfandbriefen. Über die Teilaus- schüttung von 15 % bzw. Gesamtabfindung von 18 % s. a. unten. 12 % Serie 33 von 1923. Kurs in Berlin Ende 1923–1926: 0.125, 1.25, –, –, in M. f. 1 Mill. Notiz 1927 eingestellt. Ablösung: Die Bank zahlte vom Oktober 1926 ab eine Bar- abfindung von RM. 200 für 1 Milliarde PM. Nennbetrag der 12 % Pfandbriefe. Kommunal-Oblig. alter Währung: 4 %, Serie I von 1914. Kurs in Berlin Ende 1924 bis 1927: –, –, 6.50, 4.20 %. Notiert in Berlin. – 4 % Serie II von 1919. Kurs in Berlin Ende 1924–1927: 0.50, –, –, 0.50 %. – 4 % Serie III von 1922. Kurs in Berlin Ende 1924–1927: 0.03, –, – 0.01 %. – 8–16 % Serie IV. Kurs in Berlin Ende 1924–1927: – RM. f. M. 1 000 000. Ablösung der Pfandbriefe alter Währung: Teilausschüttung: Mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde wird die Bank an die aufwertungsberechtigten Pfandbriefgläubiger alter Währung aus der Teilungsmasse zum 1./4. 1928 eine Teilausschütt. in Höhe von 15 % des Goldmarkbetrages der Plandbr. durch Aushändig. von 4½ % Gold-Pfandbr. (Liqu.-Gold- Pfandbr.) Serie VII vornehmen (s. a. unten). Zugleich werden Anteilscheine ausgegeben, die die Teilnahme an weiteren Ausschüttungen aus der Masse verbriefen. Der Goldmark- betrag der Pfandbr. Ser. 3–29 ist gleich dem Nennbetrage. Goldmarkbetrag bei den Pfandbr. der Ser. 30 GM. 33.57, Ser. 31 (A u. B) GM. 1.788, Ser. 32 GM. 0.05723 auf je M. 100 Nenn- betrag. Die Liqu.-Goldpfandbr. werden ausgegeben in Stücken zu GM. 2000, 1000, 500, 200, 100 u. 50. Ausserdem gelangen Stücke (Pfandbr.-Zertifikate) im Nennbetrag von GM. 10 zur Ausgabe. Spitzenbeträge, die sich weder in Pfandbr., noch in Zertifikaten darstellen lassen, werden in bar zum Nennbetrage abgelöst. Gesamtabfindung. Um denjenigen Pfandbriefgläubigern, die eine sofortige Gesamt- abfindung wünschen, dazu behilflich zu sein, bietet die Bank ihnen an Stelle der bei obiger Teilausschüttung zur Ausgabe gelangenden Anteilscheine, die die Teilnahme an weiteren Hebungen aus der Masse verbriefen, weitere 3 % auf den Goldmarkbetrag ihrer Pfandbr. alter Währung in 4½ % Liqu.-Goldpfandbr., insges. also 18 %, an, soweit der verfügliche Vorrat an solchen Pfandbr. reicht. Wer von diesem Angebot Gebrauch zu machen wünscht, hat das der Ges. oder einer der Schwesterbanken bis zum 20./4. 1928 bei gleichzeitiger Ein- reichung seiner Pfandbr. schriftlich zu erklären. Sollte der Vorrat nicht ausreichen, um alle bis zu diesem Termin angemeldeten Anträge zu befriedigen, so bleibt Repartition vorbehalten. Teilungsmasse am 31. Dez. 1927. Pfandbriefe: Aktiva: Anlagen der Masse: Guth. bei Banken 5 393 732. Goldhyp. 4 937 500, Ansprüche der Masse: A. Feststehende Aufwert.- Beträge: Erststellige Aufwert.-Hyp. 46 026 978, nachstellige do. 6 076 431, B. noch nicht feststehende Aufwert.-Beträge: an lebenden Hyp. 1 296 466, an Rückwirk.-Hyp. 4 769 074, sonstige Ansprüche der Masse nach § 48 Abs. 1 Nr. 2 des Aw.-G. 69 293, C. persönliche Masseansprüche, die jede dingl. Sicherung verloren haben 1 061 541, D. rückständige u. bis 31./12. 1927 aufgelaufene Zs. 179 053. Sa. GM. 69 810 072. – Passiva: Teilnahmeberechtigte Pfandbr. GM. 351 455 954. Kommunalobligationen: Aktiva: Guth. bei Banken 365 481, Wertp. 89 700, nicht liquidierte Ansprüche 103 072. Sa. GM. 558 253. – Passiva: Teilnahmeberechtigte Komm.- Obl. GM. 4 621 709. 4½ % Goldpfandbriefe (Liqu.-Goldpfandbr.) Em. VII, ausgegeben zum 1./4. 1928 zwecks Teilablös. bzw. Gesamtabfind. der Pfandbr. alter Währung (s. a. oben). Stücke zu GM. 2000, 1000, 500, 200, 100 u. 50. Zs. 2./1. u. 1./7. Ausserdem gelangen Stücke (Pfandbr.-Zertifikate) im Nennbetrag von GM. 10 zur Ausgabe, bei denen die Zs. erst bei Fälligkeit des Kap. unter Berechnung von 6 % Zinseszs. gezahlt werden. Der Inhaber solcher Zertifikate kann jederzeit verlangen, dass ihm auf mehrere Zertifikate, die in ihrem Gesamtbetrag auf einen in Gold- Pfandbr. darstellbaren Betrag lauten, Goldpfandbr. im entsprechenden Nennbetrage mit Zinsscheinbogen ausgehändigt werden. Die Liqu.-Pfandbr. u. Zertifikate werden nach Aus- losung oder Kündig. zum Nennbetrage zurückgezahlt. Sämtl. auf die Deckung eingehenden ordentl. u. ausserordentl. Rückzahl. werden zur Einlös. im Wege der Auslosung verwandt. Die Liqu.-Goldpfandbr. dieser Em. können zur Rückzahl. der aufgewerteten Hyp. unserer Bank verwendet werden, gleichviel ob diese zur Deckung der Liqu.-Pfandbr. dienen oder nicht. Dabei werden die Pfandbr. in Höhe ihres Nennbetrages auf den Aufwert.-Betrag angerechnet. Wertbeständige Goldpfandbr. u. Schuldverschr. Die Goldpfandbr. werden auf Grund von Goldmark-Hyp., die nur auf inländ. Grundstücke u. in der Regel nur zur I. Stelle gegeben werden, die Goldschuldverschr. (Kommunaloblig.) werden auf Grund von Goldmark- Darlehen, die an inländ. Körperschaften des öffentl. Rechts oder gegen Übernahme der vollen Gewüährleistung durch eine solche Körperschaft gewährt werden, gegeben. Am 31./12. 1927 belief sich die Summe in Goldhypotheken auf GM. 71 504 851, davon in das Hyp.-Register eingetragen GM. 66 101 859, umlaufende Goldpfandbr. GM. 64 362 639,