Verschiedene Gesellschaften, neueste Gründungen, Nachträge. 1775 Kapital: RM. 500 000 in 20 Namen-Akt. zu RM. 25 000, übern. von den Gründ. zu pari. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im 1. Geschäftshalbj. Stimmrecht: RM. 1000 = 1 St. Vorstand: Synd. u. Gerichtsass. Dr. Franz Fuerth. Aufsichtsrat: Stadtkämmerer Bruno Asch, Bankdir. Harry Aschaffenburg, Bank.-Dir. Dr. h. c. Ferdinand Bausback, Frankfurt a. M.; Bankier Dr. Georg Eberstadt, Hamburg; Bankier Ernst Kahn, Frankfurt a. M. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Frankfurter Pfandbrief. Bank Aktiengesellschaft in Frankfurt a. M., Mainzerlandstr. 10. (Gemeinschaftsgruppe Deutscher Hypothekenbanken). Gegründet: 4./7. 1867 als Kommandit-Ges. a. A.; Akt.-Ges. lt. G.-V. v. 24./3. 1874; eingetr. 17./4. 1874. Fa. bis 29./11. 1922: Frankfurter Hypotheken-Kredit-Verein. Die Ges. ist eine Hypoth.-Bank im Sinne des Reichs-Ges. v. 13./7. 1899. Sie untersteht demgemäss der staatl. Aufsicht u. allen Bestimm., die das genannte Reichsgesetz trifft. Zweck: Hypoth. Beleihung von Grundstücken innerhalb des Deutschen Reiches u. die Ausgabe von Schuldverschreib. auf Grund der erworbenen Hyp. (Hyp.-Pfandbr.), die Gewähr. nicht hyp. Darlehen an inländ. Körperschaften des öffentl. Rechtes oder gegen Übernahme der vollen Gewährleist. durch eine solche Körperschaft u. die Ausgabe von Schuldverschr. auf Grund der so erworbenen Forder. (Kommunalobl.), die Gewähr. von Darlehen an inländ. Kleinbahnunternehm. gegen Verpfänd. der Bahn u. die Ausgabe von Schuldverschr. auf Grund der so erworbenen Forder. (Kleinbahnobl.). Die Ges. kann ausserdem alle den reinen Hyp.-Banken gesetzlich gestatteten Geschäfte betreiben. Die Gewähr. von Darlehen in Hyp.-Pfandbriefen der Ges. zum Nennwert ist mit ausdrücklicher Zustimm. des Schuldners gestattet. Die Ges. kann ausserdem alle laut § 5 des Hypoth.-Bank-Gesetzes gestatteten Geschäfte betreiben. Auf Grund der Forder. aus den unter c) genannten Darlehen u. auf Grund von Forder. aus Darlehen, die an Kleinbahnunternehm. gegen Übernahme der Gewährleistung durch eine inländische Körperschaft des öffentl. Rechtes gewährt sind, können Schuldverschreib. einer u. derselben Art ausgegeben werden, denen beide Arten von Forder. zur Deckung dienen. Durch G.-V.-B. v. 29./11. 1922 trat die Ges. der Gemeinschaftsgruppe Deutscher Hyp.-Banken bei, wobei die Bank hinfort die gleiche Div. wie die Preussische Boden- Kredit-Aktien-Bank in Berlin u. die Deutsche Hypothekenbank in Meiningen zahlen wird. Zu dem Konzern gehört ferner die Norddeutsche Grund-Credit-Bank in Weimar u. die West- deutsche Bodenkreditanstalt in Köln (näheres hierüber s. bei diesen Banken). Der Gemein- schaftsgruppe ist gemäss G.-V. v. 26./4. 1923 weiter die Schlesische Bodenkredit Aktien-Bank in Breslau u. die Leipziger Hypothekenbank in Leipzig u. 1925 die Meckl. Hypoth.- u. Wechselbank, Schwerin, beigetreten. Kapital: RM. 6000 000 in 1500 St.-Akt. zu RM. 60, 22 380 St.-Akt. zu RM. 100, 4750 St.-Akt. zu RM. 120, 2970 St.-Akt. zu RM. 600, 1320 St.-Akt. zu RM. 1000. – Vorkriegskapital: M. 19 800 000. Urspr. A.-K. fl. 1 000 000 = M. 1 800 000, erhöht bis 1909 auf M. 19 800 000, dann erhöht 1922 u. 1923 auf M. 75 000 000 in 3000 St.-Aktien zu M. 600, 15 000 St.-Aktien zu M. 1200, 8575 St.-Akt. zu M. 6000 u. 625 Vorz.-Akt. zu M. 6000 (über Kap.-Beweg. s. Hdb. der Dt. A.-G. Jahrg. 1927). Kap.-Umstell. erfolgte lt. G.-V. v. 16./2. 1925 unter Einzieh. von M. 3 750 000 Vorz.- Aktien u. M. 11 500 000 St.-Akt., mithin von M. 60 000 000 auf RM. 6 000 000 (10: 1) durch Herab- setzung des Nennwertes der St.-Akt. zu M. 600 bzw. M. 1200 bzw. M. 6000 auf RM. 60 bzw. RM. 120 bzw. RM. 600; von letzterer Kategorie sind von insges. 6700 Akt. 3730 Stücke in 22 380 Aktien zu RM. 100 umgewertet worden. Die von der Treuhandvereinigung für Hypothekenbankwerte zurückerworbenen Aktien hat die Bank im Laufe des Jahres 1926 verkauft u. zwar RM. 1 298 000 an ein Bankenkonsortium unter Führung der Dresdner Bank in Frankf. a. M., während RM. 940 000 St.-Akt. den alten Aktionären zu 102 % (4: 1) zum Bezuge angeboten wurden. Der Buchgewinn von RM. 1 119 000 wurde der gesetzl. Res. zugeführt. Ausserdem floss der gesetzl. Res. der Gewinn von rd. RM. 530 000 aus dem Weiterverkauf von rd. RM. 1 000 000 St.-Akt. zu, die die Treuhandvereinigung im Zusammen- hang mit der Kap.-Erhöh. des Jahres 1923 übernommen hatte. Bezugsrechte: Bei Ausgabe neuer Aktien haben die Aktionäre Vorrecht je nach Besitz zum Emissionskurse, soweit die G.-V. nicht anders beschliesst. Pfandbriefe u. Kommünal-Obl.: Die Ges. ist befugt, auf Grund der von ihr erworbenen Hypotheken Pfandbriefe bis zum 20 fachen bzw. 15 fachen Betrage des eingez. A.-K. gemäss des Hypoth.-Bank-Ges. v. 13./7. 1899 auszugeben. Auf Grund Allerh. Ermächtig. erteilten die zuständigen Ressortminsterien dem Institut unterm 28./5. 1903 das Privileg zur Ausgabe von auf den Inhaber laut. Hyp.-Pfandbr., Kommunal- u. Kleinbahn-Oblig. Die Kommunal- schuldverschreibungen werden ausgegeben auf Grund nicht hypothek. Darlehen, welche an inländ. Körperschaften des öffentl. Rechts oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft gewährt werden. Pfandbriefe alter Währung: 4 % Ser. 15–19, 21–27, 31, 34–43, 46–52; 3½ % Ser. 28–30, 32, 45; 3¾ % Ser. 44; über Rückzahl. der Pfandbr. zum 1./4. 1923 bzw. 1./7. 1923 bzw. 1./1. 1924 S. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1927. *