Verschiedene Gesellschaften, neueste Gründungen, Nachträge. 1789 12 % Serie XIV von 1927: Kurs in Berlin Ende 1923–1926: 0.150, 1.30, –, – in RM. für 1 000 000. Notiz 1927 eingestellt. Die Bank zahlte vom Okt. 1926 ab eine Bar- abfindung von RM. 200 für 1 Md. PM. Nennbetrag der 12 % Pfandbr. Bei Umtauschstücken erfolgt Ablös. in 4½ % Liquidations-Goldpfandbr. s. unten. 3 „% währung: 4 % von 1922. Kurs in Berlin Ende 1922–1927: 11 –, –, –, – %. 10, 516 % ven 1923. Kurs in Berlin Ende 1923—1927 8, 61, – = . EI. fur 1 000 000. Über Ablös. in Liquidations-Goldpfandbr. bei Umtauschstücken bzw. Barablös. der restlichen Obligationen s. unten. Ablösung der Pfandbriefe alter Währung: Lt. Bekanntm. vom März 1928 gewährt die Ges. den Gläubigern der Pfandbriefe alter Währung eine Generalabfindung in folgender Weise: Bei der Generalabfindung werden berücksichtigt: a) die Gläubiger der Pfandbriefe Serie I– X. Deren Goldmarkbetrag ist gleich dem Nennbetrag; b) die Gläubiger der Pfand- briefe Serie XI–XIII. Deren Goldmarkbetrag ist bei Serie XI für M. 100 Nennbetrag GM. 36.43, bei Serie XII für M. 1000 Nennbetrag GM. 3.10, bei Serie XIII für M. 100 000 Nennbetrag GM. 8.09; c) die Gläubiger der Pfandbriefe Serie XIV, soweit sie diese Pfand- briefe im Umtausch gegen alte Pfandbriefe erworben haben und ihr Anspruch rechtzeitig angemeldet u. anerkannt worden ist. – Die Pfandbriefgläubiger erhalten eine Aufwertungs- quote von 18.5 % des Goldmarkbetrages ihrer Pfandbriefe. — Die Abfindung erfolgt durch Aushändigung von 4½ Liquidationsgoldpfandbriefen Emiss XVIII in Stücken zu GM. 2000, 1000, 500, 200, 100 u. 50. Ausserdem gelangen Stücke zu GM. 10 u. 5 zur Ausgabe (Pfand- briefzertifikate). Spitzenbeträge, die sich weder in Pfandbriefen noch in Zertifikaten dar- stellen lassen, werden in bar zum Nennbetrage ausgezahlt. An dieser Abfindung nehmen ferner teil die Inhaber der 8–16 % Kommunalschuld- verschreibungen alter Währung Serie II, soweit letztere im Umtausch gegen Pfand- briefe alter Währung Serie I–XI erworben u. der Anspruch auf Zugrundelegung des Gold- markbetrags der in Umtausch gegebenen Pfandbriefe rechtzeitig angemeldet u. anerkannt worden ist. 8 Ablösung der Kommunalobligationen alter Währung; Lt. Bekanntm. v. Ende Dez. 1927 zeigt die Bank an, dass sie mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum 2./1. 1928 die Teilungsmasse der aufzuwert. Kommunalschuldverschreib. alter Währung an die Gläubiger zur Ausschüttung bringen wird. Bei der Ausschüttung werden berücksichtigt: a) Die Gläubiger der aufzuwert. 4 Kommunalschuldverschreib. (ohne Serienangabe). Deren Goldmarkbetrag ist für M. 1000 Nennbetrag GM. 1.13; b) die Gläubiger der aufzuwertenden 8–16 % Kommunalschuldverschreib. Serie II soweit letztere nicht gegen Pfandbriefe der Serien L=XI erworben und rechtzeitig bis zum 30./6. 1926 bei der Bank zur bevorzugten Aufwertung angemeldet worden sind (s. darüber unter Ablös. der Pfandbriefe). Der Gold- markbetrag dieser Kommunalschuldverschreib. ist laut dem von der Aufsichtsbehörde fest- gesetzten UÜmrechnungswertverhältnis für M. 100 000 Nennbetrag GM. 9.30. – Es beträgt der Goldmarkbetrag sämtl. zur Teilnahme an der Ausschüttung berechtig. Kommunalschuld- verschreib. alter Währung GM. 109 676, der Aktivbestand der Teilungsmasse am 31./12. 1927 GM. 34 192, die Aufwertungsquote 31.17 %. Die Westdeutsche Bodenkreditanstalt rundet diesen Prozentsatz aus ihrem eigenen Vermögen nach oben ab u. bringt am 2./1. 1928 eine Aufwertungsquote von 32 % in bar zur Ausschüttung. Mit dieser Ausschüttung sind, da die Teilungsmasse durch sie restlos aufgezehrt ist, alle Aufwertungsansprüche aus den oben bezeichneten Kommunalschuldverschreib. endgültig getilgt. . Teilungsmasse am 31. Dez. 1927: Pfandbriefe: Aktiva: Anlagen der Masse: Guth. bei Banken 731 568, Goldhyp. einschl. Zs. 1 281 900, RM. 50 000 Kommunalsammelablösungsanl. mit Auslosungsrechten 121 900, sonst. Massebestand: Feststehende Aufwert-Beträge: erst- stellige Aufwert.-Hyp. 14 609 653, nachstellige Aufwert.-Hyp. 1 087 305, noch nicht feststehende Aufwertungsbeträge: an leb. Hyp. 126 579, an Rückwirkungs-Hyp. 373 267, an Vorbehalts- Hyp. 120 783, an freien Hyp. 8847, persönl. Masseansprüche, die jede dingliche Sicherheit verloren haben 203 695, Hyp. im Saargeb 304 140, Zs. bis 31./12. 1927 94 804, zus. 19 064 447, abzügl. Ausgleichsverpflicht. gegen Banken der Gemeinschaftsgruppe (Art. 80 Abs. 2 der Df. V. 0) 36 106. Sa. RM. 19 028 340. – Passiva: Goldmarkbetrag der teilnahmeberechtigten Pfandbriefe (96 386 411 abzügl. zur Rückzahlung von Hyp. eingelieferte Pfandbriefe 288 696) 96 097 715, Goldmarkbetrag der zu berücksichtig., gegen Kommunaloblig. eingetauschten Pfandbriefe GM. 2 508 346. Kommunalschuldverschreibungen: Aktiva: Guth. bei Banken 21 772, sonstiger Masse- bestand Sa. GM. 34 192. – Passiva: Goldmarkbetrag der Kommunalobligationen GM. 109 676. 4½ % Goldmarkpfandbr. (Liquidations-Goldpfandbr.) Em. XVIII, ausgegeben zwecks Ablös. der Pfandbriefe alter Währung. Stücke zu GM. 2000, 1000, 500, 200, 100 u. 50. Zs. 2./1. u. 1./7. Ausserdem Stücke zu GM. 10 u. 5 (Pfandbrief-Zertifikate), bei denen die Zs. erst bei Fälligkeit des Kapitals unter Berechnung von 6 % Zinseszinsen gezahlt werden. Zertifikate, welche zusammen in Goldpfandbriefen mit Zinsscheinen darstellbar sind, können in solche umgetauscht werden. Die Liquidationsgoldpfandbriefe u. Zertifikate sind seitens der Inhaber unkündbar. Sie werden von der Bank, soweit nicht freihändiger Rückkauf erfolgt, nach vorausgegangener Kündigung oder Auslosung zum Nennbetrage in bar eingelöst. An der Auslosung nehmen sämtliche Pfandbriefe u. Zertifikate teil, die nicht bereits durch